Rechtsprechung
| VG Berlin, 20.08.2020 - 61 L 10.20 PVL |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Personalvertretungsrecht: Anordnung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Abdeckung im Dienstgebäude als mitbestimmungspflichtige Maßnahme; Umfang des Eilrechtsschutzes einer Personalvertretung bei der Verletzung des Mitbestimmungsrechts durch den Dienstherrn
- RA Kotz
Corona-Pandemie - Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes innerhalb eines Dienstgebäudes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes - Corona-Virus
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 60 PV 4.15
Änderung der Arbeitszeiten der Beschäftigten der Zentralen Aufnahmestelle für …
Auszug aus VG Berlin, 20.08.2020 - 61 L 10.20
Rn. 21 Zwar kann im Wege einstweiliger Verfügung festgestellt werden, dass der Dienststellenleiter das Mitbestimmungsrecht des Personalrats verletzt hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - OVG 60 PV 4.15 - Abdruck S. 9 ff.).Für eine vorläufige Regelung ohne Zustimmung der Personalvertretung bietet das Personalvertretungsgesetz Berlin keinen Spielraum (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, a. a. O. - OVG 60 PV 4.15 - Abdruck S. 13).
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2020 - 60 PV 8.20
Einstweilige Verfügung; sofortige Beschwerde; Personalratsmitglied; …
Auszug aus VG Berlin, 20.08.2020 - 61 L 10.20
Rn. 16 Über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im personalvertretungsrechtlichen Verfahren kann der Vorsitzende allein ohne mündliche Verhandlung gem. § 91 Abs. 2 PersVG Berlin in Verbindung mit § 85 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz - ArbeitsGG - in Verbindung mit §§ 937 Abs. 2, 944 Zivilprozessordnung - ZPO -) entscheiden, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2020 - OVG 60 PV 8/20 - a. A. VG Berlin - 62. Kammer - Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 62 L 5.20 PVL -). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - 60 PV 8.16
Mitbestimmung bei Fragen der Lohngestaltung im Lehrerbereich
Auszug aus VG Berlin, 20.08.2020 - 61 L 10.20
Verpflichtungs- oder Unterlassungsansprüche im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren sind nur anerkannt, wenn und soweit das Personalvertretungsrecht dem jeweiligen Antragsteller selbst eine durchsetzungsfähige Rechtsposition einräumt, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2017 - OVG 60 PV 8.16 - Abdruck S. 9 ff.).
- VG Karlsruhe, 15.10.2020 - PL 15 K 4160/20
Corona-Pandemie: Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei viruseindämmenden …
Rn. 21 1. Hinsichtlich des mit dem Antrag zu 1 verfolgten Begehrens kann zwar im Wege der einstweiligen Verfügung festgestellt werden, dass der Dienststellenleiter das Mitbestimmungsrecht des Personalrats verletzt hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19.05.2016 - 5 B 10334/16 -, juris Rn. 7; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 29.03.2012 - OVG 62 PV 1.12 -, juris Rn. 21; Hess. VGH, Beschluss vom 27.02.1992 - HPV TL 2246/91 -, juris = ESVGH 42, 216; Sächs. OVG…, Beschluss vom 09.07.2019 - 9 B 331/18.PL -, juris Rn. 14f.; VG Berlin, Beschluss vom 20.08.2020 - 61 L 10/20 PVL -, juris Rn. 21;… Ilbertz/Widmaier/Sommer, Bundespersonalvertretungsrecht, 13. Aufl., § 83 Rn. 25 und 25h).Insbesondere droht dem Antragsteller angesichts eines nicht absehbaren Endes der Pandemie des Virus SARS-CoV-2 kein endgültiger Rechtsverlust bei Verweisung auf das Hauptsacheverfahren (vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 20.08.2020, a.a.O., Rn. 31).
Es dient vielmehr dazu, Streitfragen des Personalvertretungsrechts zu entscheiden, selbst wenn mittelbar auch die Rechte der Beschäftigten über die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung geschützt sind (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29.03.2012, a.a.O., juris Rn. 24; VG Berlin, Beschluss vom 20.08.2020, a.a.O., juris Rn. 30; VG Bremen…, Beschluss vom 14.10.2015 - 7 V 1676/15 -, juris Rn. 36).
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - PL 15 S 3286/20
Öffnung und Aufschließen von Hochschulgebäuden während der Corona-Pandemie ist …
Rn. 18 b) Nach diesen Maßstäben teilt der Senat hinsichtlich des Antrags zu 1 die Zweifel des Verwaltungsgerichts daran, ob bei der Frage der Unzumutbarkeit der Verweisung auf das Hauptsacheverfahren der Gesundheitsschutz der einzelnen Beschäftigten Berücksichtigung finden kann, weil selbst das Beschlussverfahren - über dessen mögliches Ergebnis das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht hinausgehen darf - ein objektives Verfahren ist, das (abgesehen von wenigen Ausnahmen wie etwa der Kostenerstattung) nicht der Verfolgung von Individualrechtsansprüchen dient, sondern die Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten, von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen und Pflichten sowie die gestaltende Entscheidung bei Wahlanfechtung, Auflösung oder Ausschluss zum Gegenstand hat (…so schon Senatsbeschluss vom 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01 -, Juris Rn. 25; vgl. auch den schon vom Verwaltungsgericht angeführten Beschluss des VG Berlin vom 20.08.2020 - 61 L 10/20 PVL -, Juris Rn. 30 zur Mitbestimmung bei der Anordnung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2020 - 20 B 1359/20 Rn. 30 Vgl. in diesem Zusammenhang: VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2020 - 61 L 10/20 PVL - juris.
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