Rechtsprechung
| LG Berlin, 07.12.1987 - 61 S 201/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§§ 569, 564 b BGB, § 549 BGB
Kündigung nach Tod des Mieters; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Fristbeginn; Mieterschutz; berechtigtes Interesse des Vermieters; Gebrauchsüberlassung an Dritte; Wohngemeinschaft; Lebensgemeinschaft, nichteheliche; berechtigtes Interesse des Mieters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 13.12.2013 - 63 S 94/13
Mietwohnungskündigung muss durch alle Erben erfolgen
Für die Kündigung des Vermieters ist maßgeblich, wann der Vermieter von der Person des oder der Erben Kenntnis erlangt hat ((LG Berlin v. 07.12.1987 - 61 S 201/87, GE 1988, 143; v. 31.05.1994 - 63 S 128/94, GE 1994, 1267; LG Köln v. 27.10.1972 - 1 T 375/72, MDR 1973, 409).
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