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Rechtsprechung
   LG Berlin, 18.08.1994 - 61 S 372/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,35250
LG Berlin, 18.08.1994 - 61 S 372/93 (https://dejure.org/1994,35250)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.08.1994 - 61 S 372/93 (https://dejure.org/1994,35250)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. August 1994 - 61 S 372/93 (https://dejure.org/1994,35250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 553 Abs. 1 Satz 2 ; § 549 Abs. 2 a.F.
    Wohngemeinschaft; Mieteraustausch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21

    Auslegung eines Mietvertrags mit mehreren eine Wohngemeinschaft bildenden …

    Rn. 23 (3) Nach anderer Ansicht besteht ohne konkrete Anhaltspunkte allein wegen der Vermietung an eine (auch studentische) Wohngemeinschaft ein Anspruch auf Zustimmung zu einem Mieterwechsel beziehungsweise eine antizipierte Einwilligung zu einem künftigen Wechsel nicht (vgl. LG Trier, WuM 1997, 548; LG Berlin, Beschluss vom 18. August 1994 - 61 S 372/93, juris Rn. 4; LG Köln, NJW-RR 1991, 1414 [bei einer Wohngemeinschaft mit zwei Studentinnen]; LG Hamburg, WuM 1985, 82 f.;… Erman/Lützenkirchen, BGB, 16. Aufl., § 535 Rn. 12;… Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 14. Aufl., § 540 Rn. 19;… Blank/Börstinghaus, Miete, 6. Aufl., § 535 Rn. 253; Sauren, ZMR 2022, 9; einzelfallbezogen: LG Berlin, ZMR 2021, 223 f. [bei fehlenden Anhaltspunkten für eine nicht auf Dauer angelegte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft]).
  • LG Berlin, 23.03.2016 - 65 S 314/15

    Wohnraumvermietung an eine Wohngemeinschaft: Anspruch auf Zustimmung zur …

    Diese Auffassung - die im hiesigen Rechtstreit auch vom Beklagten vertreten wird - ist überholt, denn das Bundesverfassungsgericht hat die - auch von der ZK 61 zitierte - gegenteilige Auffassung des LG Karlsruhe ausdrücklich gebilligt (vgl. LG Berlin Beschluss v. 18.08.1994 - 61 S 372/93; BVerfG - Kammerbeschluss v. 05.09.1991 - 1 BvR 1046/91; Kammerbeschluss v. 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92, jew. zit. nach juris).
  • LG Berlin, 19.04.2013 - 65 S 377/12

    WG als Mieter: Austausch einzelner Mieter ist zulässig!

    Die Zivilkammer 61 des Landgerichts Berlin hat ihre abweichende Rechtsauffassung 1994 (vgl. LG Berlin Beschluss v. 18.08.1994 - 61 S 372/93) maßgeblich darauf gestützt, dass einem Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zum Austausch der Mieter auch bei einer Vermietung an eine Wohngemeinschaft die Vertragsfreiheit entgegen stünde; das Recht des Vermieters, sich seinen Vertragspartner auszusuchen, würde in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise beschränkt.
  • LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07

    Mietminderung wegen Warmwasser- und Heizungsausfall; Kündigung wegen unerlaubter …

    Diese Auffassung ist überholt, denn das Bundesverfassungsgericht hat die auch von der Zivilkammer 61 zitierte gegenteilige Auffassung des LG Karlsruhe ausdrücklich gebilligt (vgl. LG Berlin Beschluss v. 18.08.1994 - 61 S 372/93; BVerfG - Kammerbeschluss v. 05.09.1991 - 1 BvR 1046/91; Kammerbeschluss v. 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92, jeweils zitiert nach juris).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 29.02.2016 - 235 C 259/15

    Vermieter kann "klammen" Nachmieter ablehnen!

    Nach der Rechtsprechung des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Urteil vom 19.4.2013, Az. 65 S 377/12) können die Mieter einer Wohngemeinschaft vom Vermieter die Zustimmung zum Austausch eines Mieters in einer Wohngemeinschaft verlangen, wenn dem Vermieter von vornherein klar ist, dass die Gemeinschaft aufgrund möglicher Wohnsitzwechsel oder aus anderen Gründen nicht auf Dauer angelegt ist (s. a. LG Karlsruhe, Urt. v. 10.5.1991, a. A. wegen verfassungsrechtlicher Bedenken noch LG Berlin, Beschl. v. 18.8.1994, 61 S 372/93).
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