Rechtsprechung
| LG Berlin, 19.04.2001 - 61 T 117/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 93, 286; BGB § 130
Wirksame Zustellung durch Einwurfeinschreiben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Kempen, 22.08.2006 - 11 C 432/05
Freistellung von Rechtsanwaltskosten
Beim Einwurfeinschreiben besteht nach der Auffassung des Gerichts auch bei Vorlage entsprechender Dokumentationen (wie etwa Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg) kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung beim Empfänger (so auch LG Potsdam, NJW 2000, 3722 [LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99];… Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, vor § 558, Rn. 86; Bauer/Diller, NJW 1998, 2795, 2796; a.A. LG Berlin, Beschluss v. 19.04.2001; 61 T 117/00; AG Paderbom, NJW 2000, 3722; AG Hannover, NJOZ 2004, 67;… Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 130, Rn. 21). - ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16
Sonderkündigungsschutz des § 85 SGB IX bei fehlender Kenntnis des Arbeitgebers …
Soweit zum Teil vertreten wird, dass ein einfaches Bestreiten des Zugangs durch den Arbeitnehmer unzulässig sei (vgl. LG Berlin 19. April 2001 - 61 T 117/00) stellt sich der Kammer die Frage, was der Arbeitnehmer denn vortragen soll, außer die Sendung nicht erhalten zu haben.
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