Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 61-IV-00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,26896) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 61-IV-00
Alle Anlagen, auf die Bezug genommen wird, vor allem die angefochtenen Entscheidungen, sind beizufügen (BVerfGE 88, 40 [45]). - BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Begründung der Verfassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 61-IV-00
Nimmt die Verfassungsbeschwerde auf Ausführungen in anderweitigen Schriftsätzen oder Dokumenten Bezug, ist demnach dem Begründungserfordernis nur genügt, wenn diese beigefügt werden, und die Begründungsfrist nur dann eingehalten, wenn die Schriftsätze dem Verfassungsgericht innerhalb der Frist vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00, NJW 2001, Heft 19, VI). - BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 300/00
Rechtzeitigkeit der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 61-IV-00
Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich bereits dann als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen (z.B. nur in Bezug genommene Gerichtsentscheidungen oder Schriftsätze) dem Verfassungsgericht erst nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist und damit verspätet vorgelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 300/00, NJW 2001, 1203; SächsVerfGH, Beschluss vom 23. November 2000 - Vf. 45 -IV-00).
- VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 58-IV-10 Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen dem Verfassungsgericht erst nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist und damit verspätet vorgelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000, NJW 2001, 1203; SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 61-IV-00; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 7-IV-02 Hiezu gehört es, die angegriffene Entscheidung vorzulegen oder jedenfalls ihrem wesentlichen Inhalt nach mitzuteilen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. November 2000 - Vf. 45-IV-00; Beschlüsse vom 28. Juni 2001 - Vf. 61-IV-00 und Vf. 80- IV-00; vgl. BVerfGE 88, 40 [45]; BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 300/00, in: NJW 2001, 1203).
- VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 2-IV-02 Hierzu gehört es, die angegriffene Entscheidung vorzulegen oder jedenfalls ihrem wesentlichen Inhalt nach mitzuteilen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. November 2000 - Vf. 45-IV-00; Beschlüsse vom 28. Juni 2001 - Vf. 61-IV-00 und Vf. 80-IV- 00; vgl. BVerfGE 88, 40 [45]; BVerfG NJW 2001, 1203).
dejure.org
Übersicht VerfGH Sachsen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.