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   FG Hamburg, 09.08.2000 - I 615/98   

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https://dejure.org/2000,17117
FG Hamburg, 09.08.2000 - I 615/98 (https://dejure.org/2000,17117)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.08.2000 - I 615/98 (https://dejure.org/2000,17117)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. August 2000 - I 615/98 (https://dejure.org/2000,17117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 110
    Zum Anspruch auf Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Anspruch auf Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.12.1988 - X R 80/87

    Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch -

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2000 - I 615/98
    Zu den organisatorischen Vorkehrungen gehört grundsätzlich, dass ein Fristenkontrollbuch geführt und eine Ausgangskontrolle geschaffen wird, die ausreichende Gewähr dafür bietet, dass fristwahrende Schriftstücke nicht über den Fristablauf hinaus im Büro liegen bleiben (vgl. BFH-Beschluss vom 07.12.1982 VIII R 77/79, BStBl II 1983, 229 , und vom 07.12.1988 X R 80/87, BStBl II 1989, 266 ).

    Nur in derartigen Fällen braucht er die Anordnung der Versendung weder persönlich zu überwachen noch ist er gehalten, sich durch eine nachträgliche Rückfrage über die Befolgung seiner Anweisung zu vergewissern (vgl. Beschlüsse vom 01.10.1981 IV R 100/80, BStBl II 1982, 131 , und vom 09.04.1987 V B 111/86, BStBl II 1987, 441 , sowie vom 07.12.1988 X R 80/87, a.a.O.).

  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 77/79

    Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Einhaltung

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2000 - I 615/98
    Zu den organisatorischen Vorkehrungen gehört grundsätzlich, dass ein Fristenkontrollbuch geführt und eine Ausgangskontrolle geschaffen wird, die ausreichende Gewähr dafür bietet, dass fristwahrende Schriftstücke nicht über den Fristablauf hinaus im Büro liegen bleiben (vgl. BFH-Beschluss vom 07.12.1982 VIII R 77/79, BStBl II 1983, 229 , und vom 07.12.1988 X R 80/87, BStBl II 1989, 266 ).
  • BFH, 01.10.1981 - IV R 100/80

    Revisionsbegründungsfrist - Absendung - Sorgfaltspflicht

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2000 - I 615/98
    Nur in derartigen Fällen braucht er die Anordnung der Versendung weder persönlich zu überwachen noch ist er gehalten, sich durch eine nachträgliche Rückfrage über die Befolgung seiner Anweisung zu vergewissern (vgl. Beschlüsse vom 01.10.1981 IV R 100/80, BStBl II 1982, 131 , und vom 09.04.1987 V B 111/86, BStBl II 1987, 441 , sowie vom 07.12.1988 X R 80/87, a.a.O.).
  • BFH, 09.04.1987 - V B 111/86

    Beginn der Rechtsmittelfrist - Entscheidung des Finanzgerichts - Wiederholte

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2000 - I 615/98
    Nur in derartigen Fällen braucht er die Anordnung der Versendung weder persönlich zu überwachen noch ist er gehalten, sich durch eine nachträgliche Rückfrage über die Befolgung seiner Anweisung zu vergewissern (vgl. Beschlüsse vom 01.10.1981 IV R 100/80, BStBl II 1982, 131 , und vom 09.04.1987 V B 111/86, BStBl II 1987, 441 , sowie vom 07.12.1988 X R 80/87, a.a.O.).
  • BGH, 19.06.1986 - X ZB 5/86

    Verschulden bei Einhaltung der Frist zur Einlegung der Berufung - Verantwortung

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2000 - I 615/98
    Die Rechtsprechung hat es zwar letztlich dahingestellt sein lassen, ob die Führung eines Fristenkontrollbuchs stets unerlässlich ist (so BFH-Beschluss vom 27.02.1985 II R 218/83, BFH/NV 1985, 90), oder ob nicht im Einzelfall eine wirksame Kontrolle des Postausgangs ausreicht, wobei aber in diesem Fall der Postausgang durch eine ausdrückliche und eindeutige Weisung an die Hilfskraft sichergestellt werden müsse (Bundesgerichtshof - BGH - Beschlüsse vom 15.05.1985 IV b ZB 27/85, HFR 1986, 319, und vom 19.06.1986 X ZB 5/86, Versicherungsrecht 1986, 1205).
  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZB 27/85

    Drohender Fristablauf - Rechtsanwalt - Fristwahrender Schriftsatz - Zuverlässige

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2000 - I 615/98
    Die Rechtsprechung hat es zwar letztlich dahingestellt sein lassen, ob die Führung eines Fristenkontrollbuchs stets unerlässlich ist (so BFH-Beschluss vom 27.02.1985 II R 218/83, BFH/NV 1985, 90), oder ob nicht im Einzelfall eine wirksame Kontrolle des Postausgangs ausreicht, wobei aber in diesem Fall der Postausgang durch eine ausdrückliche und eindeutige Weisung an die Hilfskraft sichergestellt werden müsse (Bundesgerichtshof - BGH - Beschlüsse vom 15.05.1985 IV b ZB 27/85, HFR 1986, 319, und vom 19.06.1986 X ZB 5/86, Versicherungsrecht 1986, 1205).
  • BFH, 27.02.1985 - II R 218/83

    Zurechnung des verschuldeten Versäumens der Revisionsbegründungsfrist durch den

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2000 - I 615/98
    Die Rechtsprechung hat es zwar letztlich dahingestellt sein lassen, ob die Führung eines Fristenkontrollbuchs stets unerlässlich ist (so BFH-Beschluss vom 27.02.1985 II R 218/83, BFH/NV 1985, 90), oder ob nicht im Einzelfall eine wirksame Kontrolle des Postausgangs ausreicht, wobei aber in diesem Fall der Postausgang durch eine ausdrückliche und eindeutige Weisung an die Hilfskraft sichergestellt werden müsse (Bundesgerichtshof - BGH - Beschlüsse vom 15.05.1985 IV b ZB 27/85, HFR 1986, 319, und vom 19.06.1986 X ZB 5/86, Versicherungsrecht 1986, 1205).
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