Rechtsprechung
| VG Berlin, 24.05.2002 - 62 A 14.02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rücknahme der Einladung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses zu einer Personalversammlung; Teilnahme sachkundiger Dritter an einer Personalversammlung; Verletzung des Gebots der Nichtöffentlichkeit von Personalversammlungen; Gesetzeskonforme Durchführung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.03.1995 - 6 P 15.93
Personalvertretung - Personalversammlung - Gebot der Nichtöffentlichkeit - …
Auszug aus VG Berlin, 24.05.2002 - 62 A 14.02
Beide Personalvertretungen wiesen dies mit Schreiben vom 14. Mai 2002 unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10. März 1995 - 6 P 15.93 -) zurück, wonach unter engen rechtlichen Voraussetzungen ausnahmsweise die Teilnahme sachkundiger Dritter, auch von Abgeordneten, bei Personalversammlungen zulässig sei.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 10. März 1995 - 6 P 15.93 -, a.a.O.) sind im Hinblick auf das Interesse an der Offenheit und Sachlichkeit des Gedankenaustausches unter den Beschäftigten ohne dienststellenfremde, insbesondere politische Einflussnahmen strenge Anforderungen an die nur im Ausnahmefall zulässige Zuziehung gerade von politischen Mandatsträgern gestellt worden: Im Hinblick auf die naheliegende Gefahr zumindest unterschwelliger politischer Einflussnahme auf die Beschäftigten ist zum einen ein entsprechend gewichtiger, die Beschäftigten konkret und in erheblichem Maße betreffender Anlass zu fordern.
Schließlich müssen die konkrete Fragestellung sowie außerdem die spezifische Organisation der Befragung die Gewähr für eine ausschließlich sachbezogene Information der Beschäftigten bieten, die insbesondere jegliche parteipolitische Darstellung und Auseinandersetzung vermeidet, und zwar im Verhältnis der zugezogenen Mandatsträger untereinander als auch innerhalb der Personalversammlung (BVerwG, Beschluss vom 10. März 1995, a.a.O.).
- BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer …
Auszug aus VG Berlin, 24.05.2002 - 62 A 14.02
Die im Tenor ausgesprochene einstweilige Verfügung steht auch damit im Einklang, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG ZBR 1990, 354), der die Kammer sich in ständiger Spruchpraxis angeschlossen hat, der Erlass einer einstweiligen Verfügung nur mit einem Ausspruch verfahrensrechtlichen Inhalts in Betracht kommt.
- VG Saarlouis, 28.03.2006 - 9 F 1/06
Eilentscheidung durch den Vorsitzenden der Personalvertretungskammer - Anspruch …
Rn. 22 II. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 113 Abs. 1, lit.c) und Abs. 2 SPersVG i.V.m. § 85 Abs. 2 ArbGG und §§ 935, 940 ZPO, über den der Vorsitzende der Fachkammer ungeachtet der Bestimmung des § 85 Abs. 2 ArbGG allein entscheiden kann, weil die Heranziehung der zur Mitwirkung berufenen ehrenamtlichen Richter der Kammer im Hinblick auf das vom Beteiligten zu 1. geltend gemachte Eilbedürfnis zu einer unvertretbaren Verzögerung führen würde, vgl. VGH München, Beschlüsse vom 22.05.1990, 17 PC 90.01453, und vom 27.06.1990, 17 PC 90.1811.; OVG Münster, Beschluss vom 05.04.1995, 1 B 580/95.PVL.; VGH Mannheim, Beschluss vom 24.02.2005, PL 15 S 434/05; OVG Greifswald, Beschluss vom 14.08.2003, 8 M 96/03; VG Hamburg, Beschluss vom 03.05.1999, 1 VG FL 8/99; VG Stuttgart, Beschluss vom 22.02.2005, PL 21 K 6/05; VG Berlin, Beschluss vom 24.05.2002, 62 A 14.02 - jeweils zitiert nach juris hat Erfolg.
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