Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 27 Abs 2 Nr 1 BPersVG, § 83 Abs 2 BPersVG, § 92 Abs 1 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG
Bedingungen für eine Wahlwiederholung des gesamten Personalrats nach erfolgreicher Wahlanfechtung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 13 BPersVG, § 14 BPersVG, § 16 BPersVG, § 25 BPersVG, § 26 BPersVG, § 27 Abs 2 Nr 1 BPersVG, § 27 Abs 5 S 2 BPersVG, § 28 BPersVG
Wahlanfechtung; Wiederholungswahl; Neuwahl; veränderte Umstände; Zeitablauf; Personalabbau; Personalrat; Amtszeit; Verlängerung der -; Gegenstand der Wahlanfechtung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 01.12.2015 - 20 K 1980/15
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16
- BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 15.02.1994 - 6 P 9.92
Personalvertretung - Rechtsschutzinteresse - Wiederholungswahl - Übergangszeit - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16
Auseinandersetzung mit BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - juris Rn. 35.Rn. 3 Die Antragstellerin hat die Wahl beim Verwaltungsgericht Potsdam am Montag, dem 20. Juli 2015 angefochten und sich in der von der Vorsitzenden unterzeichneten Anfechtungsschrift auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - bezogen, wonach bei einem langen Zeitraum zwischen Wahl und Wiederholungswahl Änderungen zu berücksichtigen seien.
Für die Wiederholungswahl sind die Voraussetzungen der Sitzverteilung, Stärke des Personalrats, Zahl der Bediensteten und deren Gruppenzugehörigkeit wie im Zeitpunkt der früheren Wahl zugrunde zu legen (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1969 - 7 P 10.68 - BVerwGE 32, 182 ; Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - ZfPR 1994, 84 ; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - PersR 2007, 125 ).
Rn. 21 Der Senat hat die Erwägung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine Wiederholungswahl, die geraume Zeit nach der fehlerhaften Wahl durchgeführt wird, anderen Regeln folgen könnte (BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - ZfPR 1994, 84 ; siehe auch dessen Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - PersR 2007, 125 ), aufgegriffen mit dem ablehnenden Ergebnis, dass einer Wiederholungswahl stets - so weit wie möglich - die Verhältnisse der früheren Wahl zugrunde zu legen sind (…wie hier wohl Baden, in: Altvater/Baden/Berg u.a., BPersVG, 9. Auflage 2016, § 25 Rn. 21;… Fischer/Goeres/Gronimus, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, BPersVG, § 25 Rn. 15, Stand März 2013;… anderer Ansicht Ilbertz, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 13. Auflage 2014, § 25 Rn. 34;… offen gelassen von Schlatmann, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold u.a., BPersVG, Stand April 2016, § 25 Rn. 38 und in PersV 1994, 244 ).
Sollte die Wiederholungswahl mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der angefochtenen Wahl gerechnet, stattfinden und die Zahl der regelmäßig Beschäftigten um die Hälfte, mindestens aber um 50 gestiegen oder gesunken sein, ist § 27 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - ZfPR 1994, 84 ).
Diese Rechtsprechung war noch nicht durch die erst im Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - getroffene Erwägung des Bundesverwaltungsgerichts infrage gestellt, dass die Wiederholungswahl nach größerem Zeitabstand anderen Regeln folgen könnte.
Der Fall bietet dem Bundesverwaltungsgericht die Gelegenheit, seine im Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - erwogene Rechtsprechung zu entfalten.
- BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06
Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats; regelmäßige Personalstärke in …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16
Für die Wiederholungswahl sind die Voraussetzungen der Sitzverteilung, Stärke des Personalrats, Zahl der Bediensteten und deren Gruppenzugehörigkeit wie im Zeitpunkt der früheren Wahl zugrunde zu legen (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1969 - 7 P 10.68 - BVerwGE 32, 182 ; Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - ZfPR 1994, 84 ; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - PersR 2007, 125 ).Rn. 21 Der Senat hat die Erwägung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine Wiederholungswahl, die geraume Zeit nach der fehlerhaften Wahl durchgeführt wird, anderen Regeln folgen könnte (BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - ZfPR 1994, 84 ; siehe auch dessen Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - PersR 2007, 125 ), aufgegriffen mit dem ablehnenden Ergebnis, dass einer Wiederholungswahl stets - so weit wie möglich - die Verhältnisse der früheren Wahl zugrunde zu legen sind (…wie hier wohl Baden, in: Altvater/Baden/Berg u.a., BPersVG, 9. Auflage 2016, § 25 Rn. 21;… Fischer/Goeres/Gronimus, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, BPersVG, § 25 Rn. 15, Stand März 2013;… anderer Ansicht Ilbertz, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 13. Auflage 2014, § 25 Rn. 34;… offen gelassen von Schlatmann, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold u.a., BPersVG, Stand April 2016, § 25 Rn. 38 und in PersV 1994, 244 ).
Die Rückbeziehung auf die Verhältnisse zur Zeit der ursprünglichen Wahl ist bei der Fehlerhaftigkeit allein von Teilen der Wahl (Gruppenwahl) nahezu unvermeidlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - PersR 2007, 125 ) und auch bei einer umfassenden Wiederholung hinnehmbar.
- BVerwG, 13.06.1969 - VII P 10.68
Anforderungen an die Einleitung eines personalvertretungsrechtlichen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16
Für die Wiederholungswahl sind die Voraussetzungen der Sitzverteilung, Stärke des Personalrats, Zahl der Bediensteten und deren Gruppenzugehörigkeit wie im Zeitpunkt der früheren Wahl zugrunde zu legen (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1969 - 7 P 10.68 - BVerwGE 32, 182 ; Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - ZfPR 1994, 84 ; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - PersR 2007, 125 ).Unter welchen Voraussetzungen ein Personalrat aufgelöst wird, ist abschließend in § 28 BPersVG geregelt (entsprechend BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1969 - 7 P 10.68 - BVerwGE 32, 182 zur früheren Gesetzesfassung).
Als das Gesetz am 15. März 1974 beschlossen wurde, stand aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass einer Wiederholungswahl die Verhältnisse zur Zeit der angefochtenen Wahl zugrunde zu legen seien (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1969 - 7 P 10.68 - BVerwGE 32, 182 ).
- BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
Anfechtung einer Personalratswahl; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16
Rn. 16 Die Antragstellerin genügt mit der von ihr innerhalb der Frist angebrachten Begründung dem aus dem Gesetz herleitbaren Erfordernis (siehe näher BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - BVerwGE 106, 378 ), rechtzeitig darzulegen, aus welchen Gründen gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden sein soll.Rn. 17 Das Gericht orientiert sich in der Überprüfung an den innerhalb dieser Frist oder danach vorgebrachten Rügen und ist gehalten, allem nachzugehen, was sich aus dem Vortrag der am Verfahren Beteiligten ergibt (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - BVerwGE 106, 378 ).
Die Amtsermittlungspflicht (§ 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG) erlaubt es dem Gericht auch, ungenannte Fehler zu beanstanden, verpflichtet es wegen der Obliegenheit der am Verfahren Beteiligten, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG), aber nicht zur Suche nach Fehlern, für die es soweit bekannt an konkreten Verdachtsmomenten fehlt; zur Sichtung aller Wahlunterlagen besteht ohne Weiteres kein Anlass (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - BVerwGE 106, 378 ).
- BVerfG, 24.02.2015 - 1 BvR 472/14
Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter über geschlechtliche …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16
Je nach den Rahmenbedingungen ist es der Gerichtsbarkeit mehr oder weniger erlaubt, vom Gesetzgeber nicht getroffene rechtliche Regelungen zu formulieren (siehe näher BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 BvR 472/14 - BVerfGE 138, 377 Rn. 39 ff.;… Kammerbeschluss vom 17. September 2013 - 1 BvR 1928/12 - juris Rn. 31 ff.). - BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1928/12
Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung - hier: …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16
Je nach den Rahmenbedingungen ist es der Gerichtsbarkeit mehr oder weniger erlaubt, vom Gesetzgeber nicht getroffene rechtliche Regelungen zu formulieren (siehe näher BVerfG…, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 BvR 472/14 - BVerfGE 138, 377 Rn. 39 ff.; Kammerbeschluss vom 17. September 2013 - 1 BvR 1928/12 - juris Rn. 31 ff.). - BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95
Antragsbefugnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren; Amtszeit des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16
Demgemäß darf eine außerordentliche Neuwahl allein mit dem Argument angefochten werden, dass die Voraussetzungen gemäß § 27 Abs. 2 BPersVG zur Ansetzung der Wahl nicht vorgelegen hätten (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - juris Rn. 12). - BVerwG, 10.01.2007 - 6 PB 18.06
Berufsbezeichnung im Wahlvorschlag; Prüfung durch den Wahlvorstand; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16
Dabei lässt sich der Senat von der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts leiten, dass eine wesentliche Vorschrift, auf deren Verletzung es nach § 25 BPersVG ankommt, jede zwingende Vorschrift des Gesetzes und der Wahlordnung ist (BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 6 PB 18.06 - juris Rn. 11). - BVerwG, 23.10.2003 - 6 P 10.03
Anfechtung einer Personalratswahl; Wahlanfechtungsfrist; Bekanntgabe des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16
Die gesetzliche Frist beginnt mit dem Aushang der Wahlergebnisse (§ 23 Abs. 2 Satz 1 BPersVG) und berechnet sich anhand der Werktage von Montag bis Freitag (BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 6 P 10.03 - juris Rn. 23, 27; ferner § 52 Satz 2 BPersVWO). - BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14
Personalratswahl; Anfechtung der Wahl zum Personalrat; Wahlanfechtung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16
Das Bundesverwaltungsgericht erkannte im Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 7.14 - darauf, dass neun Mitglieder zu wählen gewesen seien. - BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 16.10
Antragsbefugnis von Gewerkschaften im personalvertretungsrechtlichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - 62 PV 2.21
Anfechtung einer Personalratswahl; Aufbewahrung von Wahlbriefen
Rn. 19 Das Gericht orientiert sich (so schon die Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2016 - OVG 62 PV 1.16 - juris Rn. 17 …und vom 10. Februar 2022 - OVG 62 PV 1/21 - juris Rn. 25) in der Überprüfung an den innerhalb dieser Frist oder danach vorgebrachten Rügen und ist gehalten, allem nachzugehen, was sich aus dem Vortrag der am Verfahren Beteiligten ergibt (BVerwG…, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 28). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 1.21
Fehlerhafte Personalratswahl; Heilung von Wahlverfahrensmängeln; Bezeichnung der …
Rn. 25 Das Gericht orientiert sich (so schon der Senatsbeschluss vom 8. Juli 2016 - OVG 62 PV 1.16 - juris Rn. 17) in der Überprüfung an den innerhalb dieser Frist oder danach vorgebrachten Rügen und ist gehalten, allem nachzugehen, was sich aus dem Vortrag der am Verfahren Beteiligten ergibt (BVerwG…, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 28).
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