Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2007 - 62 PV 2.06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
BPersVG § 9; ; BPersVG § 9 Abs. 2; ; BPersVG § 9 Abs. 4 Satz 1; ; RVG § 23 Abs. 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses bei einer dem Arbeitgeber nicht zumutbarer Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung aller Umstände; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aufgrund mangelnder gesundheitlicher Eignung wegen hoher Wahrscheinlichkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2005 - 62 PV 2.05
Antrag auf gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Antrag auf …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2007 - 62 PV 2.06
Nachdem sie diese ursprünglich im Wesentlichen darauf gestützt hat, dass die Begründung des Verwaltungsgerichts mit Art. 33 Abs. 2 GG unvereinbar sei, hat sie nach einem entsprechenden Hinweis des Senats auf seinen Beschluss vom 9. August 2005 (OVG 62 PV 2.05) eine Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung auf eine fehlende gesundheitliche Eignung des Beteiligten zu 1. gestützt; dieser habe während der Ausbildung an 77 Arbeitstagen, verteilt auf 18 Abwesenheitszeiträume, und nach Abschluss der Ausbildung an 13 Arbeitstagen, verteilt auf 4 Zeiträume, gefehlt, so dass davon auszugehen sei, dass eine "dauernde Dienstunfähigkeit bzw. häufige Erkrankung vor Erreichen der Altersgrenze mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausgeschlossen werden" könne.Eine solche ergibt sich zunächst nicht aus einer etwa unzureichenden Qualifikation des Beteiligten zu 1.; insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Bezug genommen, denen zufolge der Beteiligte zu 1. bei der Besetzung einer freien Stelle bei der Antragstellerin gegenüber der mit "gut" (83,8 Punkte) benoteten Mitbewerberin zum Zuge hätte kommen müssen; die diesbezüglichen Ausführungen stehen - worauf die Beteiligten bereits mit Hinweis des Senats vom 6. März 2006 aufmerksam gemacht worden sind - mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der des erkennenden Senats im Einklang (s. dazu BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 6 P 9.99 -, PersR 2000, 421, 422; Beschluss des erkennenden Senats vom 9. August 2005 - OVG 62 PV 2.05 -, S. 7 ff. des Beschlussabdrucks).
- BVerwG, 17.05.2000 - 6 P 9.99
Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Leistungsgrundsatz; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2007 - 62 PV 2.06
Eine solche ergibt sich zunächst nicht aus einer etwa unzureichenden Qualifikation des Beteiligten zu 1.; insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Bezug genommen, denen zufolge der Beteiligte zu 1. bei der Besetzung einer freien Stelle bei der Antragstellerin gegenüber der mit "gut" (83,8 Punkte) benoteten Mitbewerberin zum Zuge hätte kommen müssen; die diesbezüglichen Ausführungen stehen - worauf die Beteiligten bereits mit Hinweis des Senats vom 6. März 2006 aufmerksam gemacht worden sind - mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der des erkennenden Senats im Einklang (s. dazu BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 6 P 9.99 -, PersR 2000, 421, 422; Beschluss des erkennenden Senats vom 9. August 2005 - OVG 62 PV 2.05 -, S. 7 ff. des Beschlussabdrucks).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - 60 PV 1.07
Personalvertretungsrecht: Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Jugend- und …
Die Gründe, die eine Unzumutbarkeit belegen sollen, müssen vom Arbeitgeber dargelegt und im Zweifelsfalle auch bewiesen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 6 P 48.93 -, PersR 1995, 174, 175; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2007 - OVG 62 PV 2.06 -, S. 5 EA; Thüringer OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 5 PO 1488/04 -, PersV 2006, 391, 392). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - 60 PV 10.06
Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einem Mitglied der Jugend- und …
Die Gründe, die eine Unzumutbarkeit belegen sollen, müssen vom Arbeitgeber dargelegt und im Zweifelsfalle auch bewiesen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 6 P 48.93 -, PersR 1995, 174, 175; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2007 - OVG 62 PV 2.06 -, S. 5 EA; Thüringer OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 5 PO 1488/04 -, PersV 2006, 391, 392).
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