Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 62 PV 2.16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 14 Abs 3 BPersVG, § 53 Abs 3 S 2 BPersVG, § 75 Abs 1 Nr 2 BPersVG, § 75 Abs 3 Nr 14 BPersVG, § 77 Abs 1 S 1 BPersVG
Umfang der Mitbestimmung des Personalrats - Feststellungsantrag des Personalrats - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 14 Abs 3 BPersVG, § ... 53 Abs 3 S 2 BPersVG, § 75 Abs 1 Nr 2 BPersVG, § 75 Abs 3 Nr 14 BPersVG, § 77 Abs 1 S 1 BPersVG, § 77 Abs 2 BPersVG, § 44c Abs 2 S 2 Nr 1 SGB 2, § 44d Abs 5 SGB 2, § 44h Abs 3 SGB 2
Mitbestimmung; Antragserfordernis im Fall einer Führungskraft; Dienststellenleitung; selbständige Entscheidungen in Personalangelegenheiten; Absehen von der Ausschreibung; Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 20.11.2015 - 71 K 1.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 62 PV 2.16
Papierfundstellen
- NZA-RR 2017, 166
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.01.2010 - 6 P 10.09
Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung.
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 62 PV 2.16
Auszuschreiben ist nur eine freie Stelle (BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 Rn. 11).Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr entschieden, dass die Mitbestimmung an eine gesetzliche oder behördlich vorgeschriebene bzw. praktizierte Ausschreibung anknüpft (Beschluss vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 Rn. 12).
Denn am Ende des Mitbestimmungsverfahrens über das Absehen von der Ausschreibung behält die oberste Dienstbehörde das letzte Wort, weil das Modell der eingeschränkten Mitbestimmung gilt (BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 Rn. 26).
- BVerwG, 29.12.2015 - 5 PB 2.15
Absehen von Ausschreibung trotz verweigerter Zustimmung des Personalrats
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 62 PV 2.16
Dass es einen Zusammenhang zwischen dem Absehen von einer Ausschreibung und einem nachfolgenden Auswahlakt geben kann, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (siehe BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 5 PB 2.15 - juris Rn. 15).Die Personalvertretung darf ihre Rüge der Personalverwendungsentscheidung auf den vorgelagerten Aspekt stützen, dass nach einer Ausschreibung und der Bewerbung von weiteren Aspiranten die Tätigkeit einer anderen als der von der Dienststellenleitung allein ausgewählten Person übertragen werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 5 PB 2.15 - juris Rn. 15).
- BVerwG, 03.03.2016 - 5 PB 31.15
Offensichtlich fehlender Grund für Zustimmungsverweigerung des Personalrats
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 62 PV 2.16
Vielmehr darf die Dienststellenleitung eine Verweigerung für unbeachtlich halten und die Maßnahme entsprechend § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG als gebilligt ansehen, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen; der Dienststellenleitung ist es hingegen verwehrt, die Begründung einer Schlüssigkeits- oder gar einer Richtigkeitskontrolle zu unterziehen (BVerwG, Beschluss vom 3. März 2016 - 5 PB 31.15 - juris Rn. 5 f. m.w.N.).
- BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06
Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 62 PV 2.16
Dabei folgt der Senat der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine konkrete Antragsfassung unzulässig ist, wenn die abgebrochene Mitbestimmung in Bezug auf den Einzelfall nicht mehr fortgeführt oder nachgeholt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - PersR 2007, 434 und öfter). - BVerwG, 01.04.2015 - 5 P 8.14
Abstrakter Feststellungsantrag; allgemeiner Feststellungsantrag; abstraktes …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 62 PV 2.16
Die Verwendung des Perfekts ist weniger noch als ein Antrag im Präteritum angesichts des erkennbaren und noch in der mündlichen Anhörung bekräftigten Interesses des Antragstellers, die Mitbestimmung über das Absehen von der Ausschreibung nachzuholen, gegenwartsbezogen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 2015 - 5 P 8.14 - juris Rn. 10). - BVerwG, 21.10.1993 - 6 P 18.91
Abordnung eines Beamten - Mitbestimmung des Personalrats - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 62 PV 2.16
Denn im Anschluss an das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - juris Rn. 17 zum Landesrecht) ist bei § 77 Abs. 1 Satz 1 BPersVG danach zu differenzieren, ob sich der mit dieser Vorschrift gebannte Interessenkonflikt im Verhältnis mit dem grundsätzlich zur Mitbestimmung berufenen Personalrat ergeben könnte.
- VG Berlin, 19.07.2018 - 71 K 5.18
Absehen von der Stellenausschreibung; Beachtlichkeit der Begründung der …
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschuss vom 25. Mai 2016 - OVG 60 PV 11.15 -, Beschluss vom 28. September 2016 - OVG 62 PV 2.16 - jeweils nach juris), der die Kammer folgt, ist der konkrete Feststellungsantrag zulässig, auch wenn die Besetzung des Dienstpostens vollzogen ist.Rn. 13 Der Antrag ist auch zulässig, soweit der Antragsteller eine Feststellung begehrt, dass der Beteiligte das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers verletzt "hat" (vgl OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2016 - 62 PV 2.16 - juris Rdnr. 18).
Wie das OVG Berlin-Brandenburg bereits mit Beschluss vom 29. September 2016 (OVG 62 PV 2.16 - juris, Rdnr. 27 ff.) festgestellt hat, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Mitbestimmung an eine gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene bzw. praktizierte Ausschreibung anknüpft, unabhängig davon, ob die Ausnahme von der Ausschreibung zwingend vorgeschrieben oder im Ermessen der Dienstbehörde steht.
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 62 PV 9.18
Personalvertretungsrecht; abstrakter Feststellungsantrag; Jobcenter; …
Der Senat teilt die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass nach dem Schutzzweck des § 77 Abs. 1 Satz 1 BPersVG nicht schlechthin jedwede Personalvertretung das Antragserfordernis zu beachten hat, sondern lediglich diejenige, die der in ihren eigenen Angelegenheiten geschützten Person gegenübersteht (BVerwG…, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - juris Rn. 17 f.;… Rehak, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold u.a., BPersVG, 70. Update 1/2019, § 77 Rn. 37; siehe auch die Senatsbeschlüsse vom 28. September 2016 - OVG 62 PV 2.16 - juris Rn. 22 f. …und vom 30. Oktober 2018 - OVG 62 PV 2.18 - juris Rn. 23), also der örtliche Personalrat, wegen dessen Anhörung gemäß § 82 Abs. 2 BPersVG aber auch die Stufenvertretung (BVerwG…, Beschluss vom 20. März 2002 - 6 P 6.01 - juris Rn. 19;… Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 4. Auflage 2012, § 77 Rn. 2). - VG Berlin, 03.07.2019 - 71 K 9.18
Beachtliche Weigerung des Personalrats, einer Versetzung zuzustimmen; …
Rn. 19 Der Antrag ist auch zulässig, soweit der Antragsteller eine Feststellung begehrt, dass der Beteiligte das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers verletzt "hat" (vgl OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2016 - 62 PV 2.16 - juris Rdnr. 18).
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2018 - 62 PV 2.18
Mitbestimmung; selbständige Entscheidung in Personalangelegenheiten
Eine - in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannte - partielle Mitbestimmung über den abgebenden oder aber den aufnehmenden Aspekt einer Versetzung knüpft daran an, dass ein Fall der §§ 14 Abs. 3, 77 Abs. 1 Satz 1 BPersVG entweder nur in der zukünftigen oder aber in der bisherigen Stellung gegeben ist und zwei verschiedene Personalvertretungen zuständig sind (siehe den Fall des Senats im Beschluss vom 28. September 2016 - OVG 62 PV 2.16 - PersV 2017, 188 ). - VG Berlin, 11.02.2022 - 72 K 12.20 Hätte man die Rüge fehlender Dokumentation auch als Rüge eines Ermessensfehler anzusehen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2016 - OVG 62 PV 2.16 -), wäre sie aus den gleichen Gründen offensichtlich verfehlt.
- VG Stuttgart, 01.02.2023 - PL 22 K 4902/20
Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungspflicht bei Übertragung von …
Rn. 45 Danach hat der Personalrat beim Absehen von einer Ausschreibung einer Beförderungsstelle unabhängig davon mitzubestimmen, ob eine zwingende Ausnahme von der Ausschreibungspflicht nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 LBG vorliegt oder im Wege einer Ermessensentscheidung (§ 11 Abs. 2 Satz 3 LBG) von der Ausschreibungspflicht abgesehen werden kann (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 28.9.2016 - OVG 62 PV 2.16 -, juris, Rn. 27).
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