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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 16.04.1970 | Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1970

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 20.09.1972 - V 63/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,6287
FG Baden-Württemberg, 20.09.1972 - V 63/69 (https://dejure.org/1972,6287)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.1972 - V 63/69 (https://dejure.org/1972,6287)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 1972 - V 63/69 (https://dejure.org/1972,6287)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    des Ersten Senats vom 17. Juli 1974 -- 1 BvR 51, 160, 285/69, 1 BvL 16, 18, 26/72 -- in dem Verfahren über I. über die Verfassungsbeschwerden 1. der Firmen a-e - Bevollmächtigter: Professor Dr. Karl Heinrich Friauf, Bensberg-Frankenforst, Eichenhainallee 17 - 1 BvR 51/69 - 2. der Firma S... - 1 BvR 160/69 - 3. der Firmen a-h -Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Deringer, Dr. Tessin, Herrmann und Sedemund, Bonn, Zitelmannstraße 8 - 1 BvR 285/69 - gegen das Gesetz über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs vom 28. Dezember 1968 (BGB1. I S. 1461); II. wegen verfassungsrechtlicher Prüfung der §§ 1 und 4 des Gesetzes über die Besteuerung des Straßengüterverkehrs vom 28. Dezember 1968 (BGBl. I S. 1461) - Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Außensenate Stuttgart) -- 5. Senat - 1. vom 5. Mai 1972 (V 40/69) - 1 BvL 16/72 -, 2. vom 5. Mai 1972 (V 163/69) - 1 BvL 18/72 -, 3. vom 20. September 1972 (V 63/69) - 1 BvL 26/72 -.
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dejure.org Übersicht FG Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   EuGH, 16.04.1970 - 63/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1290
EuGH, 16.04.1970 - 63/69 (https://dejure.org/1970,1290)
EuGH, Entscheidung vom 16.04.1970 - 63/69 (https://dejure.org/1970,1290)
EuGH, Entscheidung vom 16. April 1970 - 63/69 (https://dejure.org/1970,1290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1670/69; ; EGV Art. 173; ; Verordnung Nr. 1586/69

  • EU-Kommission PDF

    Compagnie française commerciale und financière / Kommission

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189
    HANDLUNGEN DER ORGANE - VERORDNUNG - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Compagnie française commerciale und financière / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Konjunkturpolitische Maßnahmen auf dem Gebiet der Landwirtschaft infolge der Abwertung des französischen Franken; Festsetzung der Ausgleichsbeträge bei der Ausfuhr und der Subventionen bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten; Individuelle Betroffenheit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HANDLUNGEN DER ORGANE - VERORDNUNG - BEGRIFF

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 02.02.1977 - 50/76

    Amsterdam Bulb BV / Produktschap voor siergewassen

    Damit sich dann, wenn die Rechtsunterworfenen in unterschiedlicher Weise betroffen seien, kein Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht ergebe, müsse die fragliche Vorschrift zumindest einheitlich angewandt werden (Rechtssache 63/69, Compagnie française commerciale/ Kommission, Slg. 1970, 205, und Rechtssache 65/69, Compagnie d'approvisionnement/Kommission, Slg. 1970, 229).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1987 - 333/85

    Mannesmann-Röhrenwerke AG und Paderwerk Gebr. Benteler GmbH & Co. gegen Rat der …

    ·- Siehe Urteile vom 13. März 1968 in der Rechtssache 30/67, Imolese/Rat, Slg. 1968, 171, 182 f.; vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 6/68, Zuckerfabrik/Rat, Slg. 1968, 611, 620 f.; vom 16. April 1970 in den Rechtssachen 63/69 und 64/69, Compagnie Française Commerciale et Financière/Kommission, Slg. 1970, 205, 211, und 221, 226 f., sowie vom 20. November 1979 in der Rechtssache 162/78, Hans-Otto Wagner/Kommission, Slg. 1979, 3467, 3487.

    - Siehe Urteil vom 16. April 1970, Rechtssache 63/69, Compagnie française commerciale et financière/Kommission, a. a. O., Slg. 1970, 205,211).

    - Siehe die Urteile vom 16. April 1970 in den Rechtssachen 63 und 64/69, Compagnie Française Commerciale et Financière/Kommission, Slg. 1970, 205, 211 sowie 221, 227.

  • EuGH, 13.06.1972 - 9/71

    Compagnie d'approvisionnement, de transport und de crédit u.a. / Kommission

    Die Beklagte entgegnet, auch wenn die beanstandete Handlung rechtswidrig wäre, würde sie doch nicht auf einer Fahrlässigkeit, sondern auf einem Irrtum in der Auslegung der einschlägigen Vorschriften beruhen, der um so eher entschuldbar sei, als die Auslegung der Verordnung Nr. 1505/70, auf die sich die Beklagte gestützt habe, durch die Urteile 63, 64 und 65/69 des Gerichtshofes vom 16. April 1970 (Slg. 1970, 205 ff., 221 ff. und 229 ff.) bestätigt worden sei.
  • EuGH, 20.11.1979 - 162/78

    Wagner / Kommission

    So habe etwa der Gerichtshof in den Rechtssachen 63/69 (Cie. française commerciale et financière, Slg. 1970, 205) und 101/76 (Koninklijke Scholten Honig, Slg. 1977, 797) eine Argumentation, wie sie die Klägerinnen verwendeten, zurückgewiesen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1975 - 100/74

    Société CAM SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Diese Grundsätze ergeben sich, wie mir scheint, aus den Urteilen des Gerichtshofes und den Schlußanträgen der Generalanwälte in der von mir zuerst erwähnten Rechtssache (Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes und andere/Rat) sowie in den Rechtssachen 40/64 (Sgarlata und andere/Kommission - Slg. 1965, 295), 30/67 (Industria Molitoria Imolese und andere/Rat - Slg. 1968, 173), 6/68 (Zuckerfabrik Watenstedt GmbH/Rat - Slg. 1968, 611), 63/69, 64/69 (La Compagnie française commerciale et financière, SA/Kommission - Slg. 1970, 205, 221), 65/69 (La Compagnie d'approvisionnement, de transport et de crédit, SA/Kommission - Slg. 1970, 229), in der bereits zitierten Rechtssache NV International Fruit Company und der Rechtssache 42/71 (Nordgetreide GmbH und Co. KG/Kommission - Slg. 1972, 105).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1976 - 7/76

    Société IRCA (Industria romana carni e affini SpA) gegen Staatliche …

    Diese Frage wurde auch in den Rechtssachen 63/69 und 64/69 (Compagnie française commerciale et financière/Kommission - Slg. 1970, 205, 221) aufgeworfen, doch wies der Gerichtshof in jenen Rechtssachen die Klagen, die von einer Privatperson nach Artikel 173 des Vertrages erhoben worden waren, als unzulässig ab, so daß die Frage unbeantwortet blieb.
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dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1970 - 63/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,4597
Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1970 - 63/69 (https://dejure.org/1970,4597)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.03.1970 - 63/69 (https://dejure.org/1970,4597)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. März 1970 - 63/69 (https://dejure.org/1970,4597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,4597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    La Compagnie française commerciale et financière SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EU-Kommission

    La Compagnie française commerciale et financière SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.04.1970 - 64/69

    Compagnie française commerciale und financière / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1970 - 63/69
    In den drei Rechtssachen 63/69, 64/69 und 65/69, die heute zur Debatte stehen, geht es um Maßnahmen der Kommission, die nach der im August 1969 erfolgten Abwertung des französischen Franken im Rahmen der gemeinsamen Agrarmarktorganisationen mit dem Ziel getroffen wurden, einen Preisanstieg in Frankreich zu verhindern.

    Als Handelsgesellschaft, die im eigenen Namen und für eigene Rechnung für bestimmte französische Mühlen den Mehlexport besorgt, ist die Klägerin der Rechtssachen 63 und 64/69 der Meinung, der für Mehl von Weizen und Mengkorn geltende Ausgleichsbetrag sei nicht korrekt festgesetzt worden.

    in der Rechtssache 64/69 : die Aufhebung der Verordnung Nr. 1660/69, soweit ihr Artikel 2 Absatz 1 a 2. Absatz bestimmt, daß eine Verminderung des Ausgleichsbetrags für Geschäfte mit dritten Ländern nur in Betracht kommt, wenn von der Möglichkeit der Vorausfixierung der Erstattung Gebrauch gemacht worden ist, und soweit Artikel 3 dieser Verordnung verfügt, die Bestimmungen des Artikels 2 seien ab 11. August 1969 wirksam;.

    In der Rechtssache 64/69 ergibt sich ein Zulässigkeitsproblem in Ansehung der rückwirkend in Kraft gesetzten Bestimmung des Artikels 2 der Verordnung Nr. 1660/69. Ihr zufolge wird - wie Sie wissen - der Ausgleichsbetrag bei Ausfuhren in dritte Länder, die Gegenstand eines vor dem 11. August 1969 und in französischen Franken abgeschlossenen Vertrages sind, nur dann vermindert, wenn bei möglicher Vorausfestsetzung der Erstattung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist.

    Jetzt indessen ist mir zweifelhaft, ob sich wirklich so argumentieren läßt, und deshalb ziehe ich es vor, die Frage der Zulässigkeit der Klage 64/69 nicht allein aufgrund von Erwägungen zur Rechtsnatur des angegriffenen Aktes zu beurteilen.

    Da es aber nach der Rechtsprechung für den Verordnungsbegriff nicht nur auf die Allgemeingültigkeit , sondern auch darauf ankommt, daß abstrakt umrissene Personenkreise erfaßt werden, die im Zeitpunkt des Erlasses noch nicht identifiziert werden können, erscheint es tatsächlich ausgeschlossen, die Anfechtbarkeit des in der Rechtssache 64/69 zur Debatte stehenden Aktes mit Rücksicht auf seine Rechtsnatur zu verneinen.

    Dies zwingt dazu, die Klage 64/69 gleichermaßen als unzulässig zurückzuweisen.

  • EuGH, 16.04.1970 - 65/69

    Compagnie d'approvisionnement, de transport und de crédit / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1970 - 63/69
    In den drei Rechtssachen 63/69, 64/69 und 65/69, die heute zur Debatte stehen, geht es um Maßnahmen der Kommission, die nach der im August 1969 erfolgten Abwertung des französischen Franken im Rahmen der gemeinsamen Agrarmarktorganisationen mit dem Ziel getroffen wurden, einen Preisanstieg in Frankreich zu verhindern.

    - Die Klägerin der Rechtssache 65/69 ist als Handelsgesellschaft, die für bestimmte französische Mühlen den Getreideimport im eigenen Namen und auf eigene Rechnung besorgt, der Auffassung, der für Weichweizen und Mengkorn festgesetzte Subventionsbetrag sei zu beanstanden, weil er gleichfalls allein von der Nichterhöhung der französischen Getreidepreise ausgehe und die Preissteigerungen für Importgetreide nicht berücksichtige.

    in der Rechtssache 65/69 : die Aufhebung der Verordnung Nr. 1670/69, soweit in ihrer Anlage unter der Tarif-Nr. 10.01 A für Weichweizen und Mengkorn ein Subventionsbetrag in Höhe von 58, 49 FF pro Tonne festgesetzt worden ist.

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