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Rechtsprechung
   AG Bochum, 22.12.2009 - 63 C 134/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22060
AG Bochum, 22.12.2009 - 63 C 134/09 (https://dejure.org/2009,22060)
AG Bochum, Entscheidung vom 22.12.2009 - 63 C 134/09 (https://dejure.org/2009,22060)
AG Bochum, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 63 C 134/09 (https://dejure.org/2009,22060)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Mietstreitigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Mietstreitigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256
    Kein Feststellungsinteresse bei verbindlicher Aufgabe des Anspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung und Wegfall des Feststellungsinteresses durch die Handlung des sich berühmenden Anspruchsinhabers; Eindeutige und verbindliche schriftliche Erklärung über das Vorhandensein eines Anspruchs als endgültige Sicherung für den Anspruchsgegner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 322/01

    Negative Feststellungsklage aus Wettbewerbsrecht mit dem Ziel, es dem Beklagten …

    Auszug aus AG Bochum, 22.12.2009 - 63 C 134/09
    Unter welchen Umständen das Feststellungsinteresse wegfällt, wenn sich jemand eines Anspruchs berühmt hat und diese Berühmung aufgibt, ist Tatfrage und richtet sich daher nach dem Umständen des Einzelfalls (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 25.07.2002, 3 U 322/01, nachlesbar bei Juris).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2005 - 4 W 300/04

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage: Fortbestehendes …

    Auszug aus AG Bochum, 22.12.2009 - 63 C 134/09
    Das OLG Saarbrücken (OLGR Saarbrücken 2005, 553, nachlesbar bei Juris) hat entschieden, dass die Aufgabe des Berühmens das Feststellunginteresse für eine negative Feststellungsklage nur entfallen lässt, wenn der Kläger endgültig gesichert ist, er also nicht mehr besorgen muss, dass der Anspruch erneut gegen ihn geltend gemacht wird.
  • AG Brandenburg, 05.06.2025 - 30 C 17/24

    Wann können die Vorauszahlungen erhöht werden?

    Bis zur Abrechnung der Betriebskosten für das Jahr 2023 im Jahr 2024 war der Klageantrag zu Ziffer I. nämlich sowohl zulässig als auch begründet, wie bereits oben näher dargelegt (LG Paderborn, Beschluss vom 28.07.2023, Az.: 1 T 19/23; LG Bochum, Beschluss vom 15.04.2010, Az.: I-9 S 19/10; AG Warburg, Beschluss vom 20.06.2023, Az.: 1 C 16/23; AG Bochum, Urteil vom 22.12.2009, Az.: 63 C 134/09).
  • LG Bochum, 15.04.2010 - 9 S 19/10

    Die Berufung der klagenden Partei ist wegen Entfallen des Feststellungsinteresses …

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.12.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum - Az.: 63 C 134/09 - wird zurückgewiesen.
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