Rechtsprechung
| LG Berlin, 14.08.2012 - 63 T 121/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 536 a Abs. 2; ZPO § 3; GKG § 41 Abs. 5 Satz 1
Streitwert der Vorschussklage für Mängelbeseitigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 41 Abs. 5 S. 1; BGB § 536a Abs. 2
Festsetzung des Gebührenstreitwerts einer Klage eines Mieters auf Zahlung eines Vorschusses zur Mangelbeseitigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieterklage auf Erstattung der Instandsetzungskosten: Streitwert?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung des Gebührenstreitwerts einer Klage eines Mieters auf Zahlung eines Vorschusses zur Mangelbeseitigung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mietrecht: Streitwert der Vorschlussklage zur Mängelbeseitigung? (IMR 2013, 84)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 24.04.2012 - 105 C 184/11
- LG Berlin, 14.08.2012 - 63 T 121/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05
Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines …
Auszug aus LG Berlin, 14.08.2012 - 63 T 121/12
Zwar ist diese Vorschrift grundsätzlich analogiefähig (vgl. BGH, Beschl. v. 02.11.2005 - XII ZR 137/05, NJW-RR 2006, 378 ), doch gebietet der Zweck eine entsprechende Anwendung nur in solchen Fällen, in denen der Mieter im Wege der Mangelbeseitigung von dem Vermieter eine ungestörte Gewährung des Mietgebrauches verlangt (…vgl. BGH, a.a.O.). - OLG Koblenz, 07.05.1991 - 14 W 271/91
Einbeziehung der Mehrwertsteuer bei Beschwer
Auszug aus LG Berlin, 14.08.2012 - 63 T 121/12
Der Umstand allein, dass sich ein Vorschuss aus Sicht des Mieters als "durchlaufender" Posten darstellt, vermag eine abweichende Streitwertfestsetzung nicht zu rechtfertigen (vgl. zur Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Beschwer OLG Koblenz, Beschl. v. 07.05.1991 - 14 W 271/91, MDR 1992, 196 ).
- OLG Rostock, 20.11.2019 - 3 W 44/19
Streitwert des Geschäftsraummieters auf Mangelbeseitigungskostenvorschuss
Rn. 14 Macht der Mieter einen Kostenvorschuss zur Ausübung seines Selbsthilferechtes aus § 536a Abs. 2 BGB geltend, richtet sich der Gebührenstreitwert einer hierauf gerichteten Klage nach § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO und damit nach der begehrten Höhe des Vorschusses, welche sich an den voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten orientiert (LG Berlin, Urt. v. 14.08.2012, 63 T 121/12, GE 2012, 1381;… Münch in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BG, 8. Aufl., § 536a BGB Rn. 52;… Spielbauer/Schneider, Mietrecht, § 536a Rn. 38;… Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort Mietstreitigkeiten;… Herrlein/Kandelhard-Schneider, Mietrecht, 4. Aufl., § 536a Rn. 34;… a.A. Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 13. Aufl., § 536 Rn. 524; LG Berlin, Beschl. v. 18.11.2011, 63 T 157/11, NJW 2012, 693 = GE 2012, 407).Es ist nicht ersichtlich, warum der Mieter, der erst einen Kostenvorschuss einklagt und die Selbsthilfe später vornimmt, kostenmäßig besser gestellt werden sollte, als der Mieter, der zunächst in Vorkasse mit der Mängelbeseitigung geht und die so angefallenen Kosten dann gegen den Vermieter gerichtlich durchzusetzen versucht (so auch LG Berlin, Urt. v. 14.08.2012, 63 T 121/12, GE 2012, 1381).
Entscheidet sich der Mieter für einen Kostenvorschuss, macht er eine Zahlung zum Gegenstand seiner Klage (ebenso LG Berlin, Urt. v. 14.08.2012, 63 T 121/12, GE 2012, 1381).
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