Rechtsprechung
| LG Berlin, 31.10.1989 - 64 S 274/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 457
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 105/17
Außerordentliche Kündigung bei "gefährdet erscheinender" finanzieller …
Denn dies hat jedenfalls dann zu gelten, wenn der Mitmieter aus der Wohnung ausgezogen ist und der in der Wohnung verbliebene Mieter - wie hier der Kläger - aufgrund dieser Sachlage (sei es aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen) einen Dritten in die Wohnung aufnehmen will (LG Berlin, NJW-RR 1990, 457;… Blank in Blank/Börstinghaus, aaO;… Schmidt-Futterer/Blank, aaO;… Palandt/Weidenkaff, aaO, § 553 Rn. 4). - LG Berlin, 08.11.2004 - 67 S 210/04 Dies und die Absicht, weiter eine Wohngemeinschaft zu führen, genügen, um ein berechtigtes Interesse zu begründen (LG Berlin [ZK 65] GE 1996, 1053; auch LG Berlin [ZK 64] NJW-RR 1990, 457).
- KG, 11.06.1992 - 8 REMiet 1946/92
Anspruch auf Erteilung einer generellen, nicht personenbezogenen …
Die Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung und wird in der Rechtsprechung bisher unterschiedlich beantwortet (vgl. abweichend zu den Entscheidungen der vorlegenden Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 12. Februar 1985 - 64 S 380/84 - in GE 1985, 479, sowie vom 31. Oktober 1989 - 64 S 274/89 - in NJW-RR 1990, 457, das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Juli 1990 - 63 S 424/89 - in GE 1991, 687; sowie die differenzierenden Entscheidungen des Landgerichts Berlin vom 12. Juni 1990 - 29 S 210/89 in MM 1990, 287, 288, und des Amtsgerichts Schöneberg vom 12. März 1990 - 8 C 20/90 - in GE 1990, 549).Anders als die vorlegende Kammer in ihrem Urteil vom 31. Oktober 1989 diesen Beschluß interpretiert (NJW-RR 1990, 457) hat, der Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung vielmehr auf die Notwendigkeit der konkreten Personenbezeichnung hingewiesen, wie eingangs bereits dargelegt ist.
- BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 101.89
Zweckentfremdung von Wohnraum - Gesetzliches Verbot - Privatautonomie des …
Hieraus folgt wiederum, daß der Mieter von Rechts wegen keinen Anspruch auf die Erteilung einer generellen, also nicht personenbezogenen Untervermietungserlaubnis (Gebrauchsüberlassungserlaubnis) hat, sondern eine derartige Erlaubnis stets nur für einen bestimmten (sich als zumutbar erweisenden) Untermieter verlangen kann (vgl. BGH…, Beschluß vom 3. Oktober 1984, a.a.O. S. 222;… im Ergebnis ebenso: Putzo, a.a.O. Anm. 3; anderer Ansicht: LG Berlin, Urteil vom 31. Oktober 1989 - 64 S 274/89 - NJW-RR 1990, 457). - LG Berlin, 27.03.2008 - 62 S 376/07 ... Entgegen der Einwände des Beklagten genügt es auch, dass nur einer der beiden Mieter ein berechtigtes Interesse geltend machen kann (…Blank in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 553 BGB Rz. 3; LG Berlin NJW-RR 1990, 457),weil - wie im vorliegenden Fall - einer der Mieter die Wohnung verlassen hat und der verbleibende Mieter zur Deckung der Wohnkosten eine oder mehrere Dritte aufnehmen will.
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