Rechtsprechung
| LG Berlin, 17.01.1995 - 64 S 322/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 536 Abs. 1 Satz 1;§ 537 Abs. 1 Satz 1 a.F.
Mietminderung durch Geräuschbelästigung von Glascontainer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 537 Abs. 1
Mietminderung bei von einem Altglascontainer ausgehenden ruhestörenden Lärm - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der vereinbarten Miete ; Umstellung der vereinbarten Mietzinsstruktur mit einer Mieterhöhungserklärung ; Schwere schuldhafte Vertragsverletzung als Voraussetzung einer fristosen Kündigung; Ausschluss der Aufrechnung mit ...
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 20.07.1994 - 13 C 36/94
- LG Berlin, 17.01.1995 - 64 S 322/94
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94
Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 142/84
Einbehaltung von Teilen des Mietzinses wegen des Vorhandenseins von Sachmängeln - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 48/87
Berufung auf ein mietvertragliches Aufrechnungsverbot nach Beendigung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Berlin, 12.10.1993 - 66 T 19/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- AG Brandenburg, 13.10.2017 - 31 C 156/16
Mülltonnen-Platz in Sicht: Keine Mietminderung!
Werden diese aber - wie hier unstreitig - eingehalten, so liegt ein Mangel der Mietsache nur ausnahmsweise dann vor, wenn Lärmbelästigungen - etwa wegen der Eigenart der Geräusche - dennoch objektiv zu einer Gebrauchswertbeeinträchtigung führen (LG Heidelberg, Urteil vom 26.02.2010, Az.: 5 S 95/09, u.a. in: WuM 2010, Seiten 148 f.; LG Berlin, Urteil vom 17.01.1995, Az.: 64 S 322/94, u.a. in: Grundeigentum 1995, Seite 427; AG Schöneberg, Urteil vom 30.01.2001, Az.: 11 C 388/00, u.a. in: MM 2001, Seiten 357 f.; AG Rudolstadt, Urteil vom 20.05.1999, Az.: 1 C 914/98, u.a. in: WuM 2000, Seiten 19 ff.).
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