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| LG Berlin, 02.12.2003 - 64 S 86/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 558 d
Mieterhöhung; Mietspiegel versus Gutachten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Hamburg-St. Georg, 12.05.2023 - 926 C 248/22
Erst nach Vertragsschluss veröffentlichter Mietspiegel gilt trotzdem!
Daher wird auch mit zutreffenden Erwägungen vertreten, dass es in Fällen wie hier nicht auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Mietenspiegel ankommt, sondern auf die zu diesem Zeitpunkt bereits erhobene Datenlage, auch wenn diese erst später - als Grundlage eines neuen Mietenspiegels - veröffentlicht wird (…vgl. AG Hamburg, Urt. v. 29.04.2022 - 48 C 251/21 = ZMR 2023, 118; a.A. etwa LG Berlin, Urt. v. 02.12.2003 - 64 S 86/03;… Fleindl, in: BeckOGK-BGB, 1.4.2023, § 558d, Rn. 33;… Börstinghaus, in: Schmidt-Futterer, MietR, 15. Aufl. 2021, § 558d BGB, Rn. 128).
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