Rechtsprechung
| AG Hamburg, 22.05.2006 - 644 C 168/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Coburg, 05.05.2015 - 14 O 732/13
Zur Berechnung des Schadensersatzes bei Abrechnung auf Totalschadensbasis
Rn. 42 Der Kläger ist unter entsprechender Anwendung von § 255 BGB gehalten, seine etwaig bestehenden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche aus dem Gutachtervertrag mit dem TÜV SÜD vom 04.07.2013 an die Beklagte abzutreten (vgl. OLG Nürnberg…, Urteil vom 04.07.2002, Az.: 4 U 1001/02, Rn. 31 juris; AG Hamburg, Urteil vom 22.05.2006, Az. 644 C 168/05, Rn. 14, juris).Ferner entstehen dem Kläger durch die Abtretung keinerlei wirtschaftliche Nachteile (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 22.05.2006, Az. 644 C 168/05, Rn. 16, juris).
- AG Bad Segeberg, 30.11.2012 - 9 C 350/12
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten für die Einholung eines sog. Ergänzungs- …
Rn. 11 Schließlich führt der Umstand, dass die Beklagte die Kosten für das Schadensgutachten des Klägers vom 16.12.2011 in voller Höhe übernommen hat, zu keiner abweichenden Beurteilung, weil die Beklagte hierzu selbst dann verpflichtet wäre, wenn das Schadensgutachten inhaltlich unrichtig gewesen sein sollte (s. hierzu AG Hamburg-Harburg, Urt. v. 22.05.2006 - 644 C 168/05, juris m.w.Nachw.;… MünchKomm-BGB/Oetker, 6. Aufl. 2012, § 249 Rn. 397). - AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 388/09
Aufgrund eines Verkehrsunfalls durch die Beauftragung eines …
Dass das Gutachten des Sachverständigen G... nach den Feststellungen des Sachverständigen M... unrichtig ist, hindert die Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten nach zutreffender und herrschender Meinung nicht; im Rechtsverhältnis zwischen Geschädigtem und Schädiger ist der von dem Geschädigten beauftragte Sachverständige kein Erfüllungsgehilfe i.S. des §§ 254 Abs. 2 Satz 2, 278 Satz 1 BGB , weshalb eine Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit besteht und nur dann zu verneinen ist, wenn die Fehlerhaftigkeit auf unzutreffende Angaben des Geschädigten oder ein Verschulden bei der Auswahl des Sachverständigen zurückzuführen ist (…vgl. nur AG Düsseldorf, Urt. v. 09.04.2009 - 56 C 13409/07, [...]; AG Hamburg-Harburg, Urt. v. 22.05.2006 - 644 C 168/05, [...];… AG Berlin-Mitte, Urt. v. 23.06.2010 - 112 C 3048/10, SP 2010, 449).
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