Rechtsprechung
| AG Hamburg-Harburg, 22.09.2011 - 648 C 196/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrsunfallsiegen.de
Verkehrsunfall - Obergrenze für Sachverständigenkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2012, 191
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 22.09.2011 - 648 C 196/11
Grundsätzlich kann der Geschädigte vom Schädiger als erforderlichen Herstellungsaufwand die Kosten verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH, NJW 2007, 1450 (1451)).Etwas anderes gilt nicht wegen der Auffassung des Bundesgerichtshofes, dass dem Geschädigten bei Beauftragung eines Sachverständigen ohne nähere Erkundigungen das Risiko verbleibe, dass sich dieser im Prozess als zu teuer erweise (vgl. BGH, NJW 2007, 1450 (1452)).
- OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten …
Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 22.09.2011 - 648 C 196/11
Vielmehr kann er den vollen Ausgleich der - möglicherweise überhöhten - Gutachterkosten verlangen, solange für ihn als Laien nicht erkennbar ist, dass Preis und Leistung des Sachverständigen in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und ihm insoweit ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029 (1031)). - LG Saarbrücken, 15.10.2010 - 13 S 68/10
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit der Abtretung …
Auszug aus AG Hamburg-Harburg, 22.09.2011 - 648 C 196/11
Insbesondere ist sie hinreichend bestimmt im Sinne des § 398 BGB, da sie gegenständlich auf die Gutachterkosten beschränkt ist (vgl. hierzu: LG Saarbrücken, Urteil vom 15.10.2010, Az. 13 S 68/10, zit. nach juris).
- AG Menden, 15.05.2013 - 3 C 290/12
Verkehrsunfall, mühelose Zugänglichkeit, alternative Reparaturmöglichkeit
Dabei dürfte im Regelfall ein erkennbares auffälliges Missverhältnis erst dann in Betracht kommen, wenn die Gutachterkosten über 25 % der Reparaturkosten betragen, was vorliegend nicht der Fall ist (…vgl. zum Ganzen: BGH, Urt. v. 23.01.2007 - VI ZR 67/06 = NJW 2007, 1450 ff.; OLG Naumburg NJW-RR 2006, 1029; AG Halle (Saale), Urteil vom 23.09.2011, Az.: 93 C 1239/11; AG Hamburg-Harburg, NZV 2012, 191; AG Menden, Urteil vom 29.05.2012, Az.: 3 C 35/12). - AG Pirmasens, 05.12.2014 - 2 C 206/14 Der Geschädigte kann grundsätzlich den vollen Ausgleich der Gutachterkosten verlangen, soweit für ihn als Laien nicht erkennbar ist, dass der Preis und Leistung des Sachverständigen in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und ihm insoweit ein Auswahlverschulden zur Last fällt (LG Kaiserslautem, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12;… OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20, 01.2006, 4 U 49/05, NJW-RR 2006, S. 1029 m.w.N.; AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 22, 09.2011, 648 C 196/11, DAR 2012, S. 441).
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