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Rechtsprechung
   LG Berlin, 15.10.2010 - 65 S 136/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,39028
LG Berlin, 15.10.2010 - 65 S 136/10 (https://dejure.org/2010,39028)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.10.2010 - 65 S 136/10 (https://dejure.org/2010,39028)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - 65 S 136/10 (https://dejure.org/2010,39028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 536
    Mietminderung nicht nach scheinbar exakten mathematischen Tabellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Lübeck, 17.11.2017 - 14 S 107/17

    Mietminderungsansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Mietwohnung

    Rn. 126 In der Rechtsprechung finden sich zahlreiche Beispiele, in denen für Schimmelbefall, welcher nicht zu einer nachgewiesenen Gesundheitsgefährdung führte, zu einer Minderung des Mietzinses von insgesamt 15 % - 20 % führte (vgl. LG Berlin, Urteil vom 15. Oktober 2010, 65 S 136/10; LG Berlin, Urteil vom 26. November 2010, Az. 63 S 188/10; AG Königs Wusterhausen…, Urteil vom 11. Mai 2007, Az. 9 C 174/06, jeweils zitiert nach juris Blank/Börstinghaus, Mietminderungstabelle, 4. Aufl., lfd. Nrn. 1113, 1115, 1117, 1120 m.w.N.), für dieselbe Minderungsquote ähnlich, vgl. Blank/Börstinghaus, a.a.O., lfd.
  • LG Frankfurt/Oder, 29.11.2018 - 15 S 112/17

    Kein Wasser - wenig Miete!

    In Ansehung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 15.10.2010 (65 S 136/10, juris) bei welchen darüber hinaus noch eine Beeinträchtigung wegen Bauarbeiten vorlag, schätzt die Kammer das Maß der Beeinträchtigung, wie dargelegt, auf 50 %, was zu einer entsprechenden Reduzierung des Mietzinses führt.
  • AG Bühl, 29.08.2011 - 3 C 359/08

    Mietvertrag: Mietminderung aufgrund eines auch vom Mieter zu vertretenden …

    Dies ergibt sich aus den nachfolgenden Überlegungen: Für die Berechnung der Mietminderung muss das Gericht das Maß der Beeinträchtigung des Gebrauchswerts im jeweiligen betroffenen Raum ermitteln und dieses ins Verhältnis mit der gesamten Wohnung setzen, wobei einzelne Quoten für verschiedene Räume gebildet werden können (ebenso LG Berlin, Urteil vom 15.10.2010, Az. 65 S 136/10).

    In der Rechtsprechung finden sich zahlreiche Beispiele, in denen für Schimmelbefall, welcher nicht zu einer nachgewiesenen Gesundheitsgefährdung führte, zu einer Minderung des Mietzinses von insgesamt 20 % führte (vgl. LG Berlin, Urteil vom 15.10.2010, Az. 65 S 136/10; LG Berlin, Urteil vom 26.11.2010, Az. 63 S 188/10; AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 11.05.2007, Az. 9 C 174/06).

  • AG Berlin-Schöneberg, 14.03.2017 - 15 C 405/15

    Feuchtigkeitsschaden in Küche der Mietwohnung - Mietminderung

    Das Landgericht Berlin (Urteil vom 15. Oktober 2010 65 S 136/10- zitiert nach Juris) hat 15 % für Schimmelbefall an einer Wand in der Küche gewährt.
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