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Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 04.09.2012

Rechtsprechung
   LG Berlin, 04.03.2013 - 65 S 201/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14323
LG Berlin, 04.03.2013 - 65 S 201/12 (https://dejure.org/2013,14323)
LG Berlin, Entscheidung vom 04.03.2013 - 65 S 201/12 (https://dejure.org/2013,14323)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. März 2013 - 65 S 201/12 (https://dejure.org/2013,14323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietminderung wegen erkennbaren Bauarbeiten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 536
    Bauzaun am Nachbargrundstück; kein Minderungsrecht bei späteren Bauarbeiten; Baulärm

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietminderung wegen Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück bei Erkennbarkeit der zukünftigen Bebauung bei Vertragsschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baustelle auf Nachbargrundstück ist kein Mietmangel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Keine Mietminderung bei vorhersehbaren Bauarbeiten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Konkrete Anhaltspunkte für Bauarbeiten bei Baulücke in der Nachbarschaft - Spätere Baumaßnahmen rechtfertigen keine Mietminderung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mal wieder: Keine Minderung bei absehbaren Bauarbeiten! (IMR 2013, 320)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1498
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 152/12

    Verkehrslärm und Mietminderung

    Auszug aus LG Berlin, 04.03.2013 - 65 S 201/12
    Die Kammer sieht sich hierin insbesondere auch durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Annahme einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarungen bei sog. Umweltfehlern (vgl. Urt. v. 19.12.2012 - VIII ZR 152/12, zitiert nach juris) bestätigt, wonach eine einseitig gebliebene Vorstellung des Mieters (in Bezug auf das Fortbestehen eines bei Vertragsschluss als vorteilhaft empfundenen Umstands im Umfeld der Mietsache) für die Annahme einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung selbst dann nicht genügt, wenn sie dem Vermieter bekannt ist, sondern es vielmehr erforderlich ist, dass der Vermieter darauf jedenfalls in irgendeiner Form zustimmend reagiert.
  • AG Berlin-Neukölln, 21.03.2012 - 9 C 174/11
    Auszug aus LG Berlin, 04.03.2013 - 65 S 201/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichtes Neukölln vom 21.03.2012 - 9 C 174/11- wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 17.10.2013 - 202 C 180/13

    Keine Mietminderung wegen Baulärm, wenn Baustelle erkennbar war!

    Von entsprechenden Anhaltspunkten ist unter anderem dann auszugehen, wenn eine Teilfläche auf dem gegenüber liegenden Grundstück unbebaut und zudem von einem Bauzaun umgeben ist (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 04.03.2013, Az.: 65 S 201/12).
  • AG Köln, 22.02.2017 - 213 C 98/15

    Blüten und Pollen von bereits bei Vertragsschluss stehenden Bäumen sind …

    Es fehlt in diesem Fall an einer nachteiligen Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit (AG Charlottenburg, Urteil vom 17.10.2013 - 202 C 180/13) bzw. es ist dann regelmäßig davon auszugehen, dass die Parteien stillschweigend eine Beschaffenheitsvereinbarung geschlossen haben, welche die Möglichkeit der Bebauung des Nachbargrundstücks in einer ortsüblichen Art und Weise und die damit verbunden Belastungen für den Mieter einschließt (LG Berlin, Beschluss vom 04.03.2013 - 65 S 201/12).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 04.09.2012 - 65 S 201/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,53401
LG Berlin, 04.09.2012 - 65 S 201/12 (https://dejure.org/2012,53401)
LG Berlin, Entscheidung vom 04.09.2012 - 65 S 201/12 (https://dejure.org/2012,53401)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. September 2012 - 65 S 201/12 (https://dejure.org/2012,53401)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG München I, 27.10.2016 - 31 S 58/16

    Beweislast im Fall einer Mietminderung bei nachträglich erhöhten …

    Auch dort wird aufgrund konkreter Anhaltpunkte wie Baulücken oder baufälliger Gebäude bei Vertragsschluss davon ausgegangen, dass der Mieter mit Baulärm rechnen musste (OLG München Urteil v. 26.03.1993 - 21 U 6002/92; KG Urteil v. 03.06.2002 - 8 U 74/01), bzw. bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten bei Vertragsschluss von einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung ausgegangen (LG Berlin, Hinweisbeschluss vom 04.09.2012 - 65 S 201/12).
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