Rechtsprechung
| LG Berlin, 06.10.1992 - 65 S 411/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 543 Abs. 2 Nr. 3 ,556b Abs. 1;§§ 551 Abs. 1 Satz 3,554 Abs. 1 Nr. 1 a.F.
Mietvorauszahlungsklausel; Aufrechnungsklausel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94
Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines …
a) Daß die Kombination beider Klauseln zu einer unzulässigen Einschränkung des Minderungsrechts führe, hat u.a. das Oberlandesgericht München (ZMR 1992, 297 = WuM 1992, 232 mit zust. Anmerkung von Geldmacher in WuM 1992, 585) angenommen, dem sich mehrere Instanzgerichte angeschlossen haben (LG Köln WuM 1992, 541 [LG Köln 16.07.1992 - 1 S 93/92]; LG Berlin WuM 1992, 605 [LG Berlin 06.10.1992 - 65 S 411/91]; LG Hamburg WuM 1992, 606 [LG Hamburg 15.09.1992 - 316 S 77/92]; dasselbe WuM 1993, 338; LG Bremen WuM 1993, 181). - BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Nach einer in der fachgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung soll die Kombination beider Klauseln zu einer unzulässigen Einschränkung des Minderungsrechts führen und die Vorauszahlungsklausel deshalb in einem solchen Fall unwirksam sein (so OLG München Nr. 2; LG Köln, WuM 1992, 541 ; LG Berlin, WuM 1992, 605 ; LG Hamburg, WuM 1992, 606 ; WuM 1993, 188 ; LG Bremen, WuM 1993, 181). - OLG Schleswig, 24.02.1994 - 4 REMiet 3/93
Räumung einer Mietwohnung nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzuges; …
Das Amtsgericht folgte bei dieser Entscheidung der Rechtsprechung des OLG München im Urteil vom 6. Februar 1992 (WuM 92, 232), LG Köln (WuM 92, Seite 542), LG Berlin (WuM 92, Seite 605) und LG Hamburg (WuM 92, Seite 606). - BayObLG, 06.05.1993 - REMiet 1/93
Gültigkeit einer Formularklausel im Mietvertrag
Denn sie ist bereits wiederholt aufgetreten (vgl. neben der Entscheidung des OLG München aaO. z.B. die Entscheidungen LG Berlin, WuM 1992, 605 und WuM 1993, 186; LG Köln, WuM 1992, 541; LG Bremen, WuM 1993, 181; LG Hamburg, WuM 1993, 188), und wird sich auch in Zukunft in gleicher Weise wiederholt stellen.
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