Rechtsprechung
| LG Berlin, 10.06.2020 - 65 S 55/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Wohnraummiete in Berlin: Wirksamkeit eines vor dem Senatsbeschluss zur Mietenbegrenzung zugegangenen Mieterhöhungsverlangens; Wohnwerterhöhung durch Fahrradabstellplätze; besonders ruhige Wohnlage
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 558; MietenWoG Bln § 3 Abs. 1
"Deutlich" vor dem 18. Juni 2019 zugegangene Mieterhöhungsverlangen mit nach diesem Datum liegendem Wirkungszeitpunkt, Duschen im Sitzen als Duschmöglichkeit nach Berliner Mietspiegel - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietendeckel: Mieterhöhungsverlangen muss nur dem Mieter vor dem Stichtag zugehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mietendeckel: Mieterhöhungsverlangen muss nur dem Mieter vor dem Stichtag zugehen (IMR 2020, 364)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 03.03.2020 - 101 C 294/19
- LG Berlin, 10.06.2020 - 65 S 55/20
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 355/18
Mieterhöhungsverlangen: Verfahrensförmlichkeiten als Teil der Klagebegründetheit; …
Auszug aus LG Berlin, 10.06.2020 - 65 S 55/20
Inzwischen ist jedoch die Entscheidung des BGH vom 29. April 2020 (VIII ZR 355/18, juris) veröffentlicht, aus der sich ergibt, dass der für Wohnraummietsachen zuständige VIII. ZS des BGH die Rechtsfrage wie vorstehend dargestellt beantwortet hat.Die Vorschrift ist daher - entsprechend den vom BGH in seiner Entscheidung vom 29. April 2020 (VIII ZR 355/18, juris Rn. 74f.) dargestellten Maßstäben - seinem Sinn und Zweck nach dahin auszulegen, dass das darin geregelte Verbot auch solche Mieterhöhungsverlangen nicht erfasst, die vor dem Stichtag zugegangen sind, die Miethöhe (gemäß § 558b Abs. 1 BGB) allerdings erst zu einem nach dem Stichtag liegenden Zeitpunkt ändern.
- LG Berlin, 12.03.2020 - 67 S 274/19
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsgemäßheit des im …
Auszug aus LG Berlin, 10.06.2020 - 65 S 55/20
18 Die Kammer hat bereits entschieden, dass § 3 Abs. 1 MietenWoG einem Mieterhöhungsverlangen nicht entgegenstehen kann, dessen Wirkungen nach § 558b Abs. 1, 2 BGB (iVm § 894 ZPO) vor dem definierten Stichtag eintreten (…vgl. LG Berlin [ZK 65], Urt. v. 27.05.2020 - 65 S 233/19 , zVv;… vgl. ebenso: AG Charlottenburg, Urt. v. 04.03.2020 - 213 C 136/19, juris Rn. 15, Schultz, Grundeigentum 2020, 168, [172]; wohl auch: Tietzsch, WuM 2020, 121, [129]; aA LG Berlin [ZK 67], Beschl. v. 12.03.2020 - 67 S 274/19 , juris, für eine Mieterhöhung mit Wirkung zum 01.06.2020).Soweit die Kammer von der Entscheidung der ZK 67 des LG Berlin abweicht (LG Berlin [ZK 67], Beschl. v. 12.03.2020 - 67 S 274/19 , juris), hat der BGH die unterschiedliche Beantwortung der Rechtsfrage für die hier gegenständliche Fallkonstellation bereits geklärt.
- LG Berlin, 27.05.2020 - 65 S 233/19
Anspruch auf Zustimmung zu einer Erhöhung der Nettokaltmiete unter …
Auszug aus LG Berlin, 10.06.2020 - 65 S 55/20
18 Die Kammer hat bereits entschieden, dass § 3 Abs. 1 MietenWoG einem Mieterhöhungsverlangen nicht entgegenstehen kann, dessen Wirkungen nach § 558b Abs. 1, 2 BGB (iVm § 894 ZPO) vor dem definierten Stichtag eintreten (vgl. LG Berlin [ZK 65], Urt. v. 27.05.2020 - 65 S 233/19 , zVv;… vgl. ebenso: AG Charlottenburg, Urt. v. 04.03.2020 - 213 C 136/19, juris Rn. 15, Schultz, Grundeigentum 2020, 168, [172]; wohl auch: Tietzsch, WuM 2020, 121, [129]; aA LG Berlin [ZK 67], Beschl. v. 12.03.2020 - 67 S 274/19 , juris, für eine Mieterhöhung mit Wirkung zum 01.06.2020).Die Kammer hat in dem vorgenannten Verfahren ( 65 S 233/19 ) wegen der abweichenden Auffassung einer anderen Kammer des LG (noch) die Revision zugelassen.
- AG Berlin-Charlottenburg, 04.03.2020 - 213 C 136/19
Ausschluss der Zustimmungsverpflichtung zur Mieterhöhung durch sogenannten …
Auszug aus LG Berlin, 10.06.2020 - 65 S 55/20
18 Die Kammer hat bereits entschieden, dass § 3 Abs. 1 MietenWoG einem Mieterhöhungsverlangen nicht entgegenstehen kann, dessen Wirkungen nach § 558b Abs. 1, 2 BGB (iVm § 894 ZPO) vor dem definierten Stichtag eintreten (…vgl. LG Berlin [ZK 65], Urt. v. 27.05.2020 - 65 S 233/19 , zVv; vgl. ebenso: AG Charlottenburg, Urt. v. 04.03.2020 - 213 C 136/19, juris Rn. 15, Schultz, Grundeigentum 2020, 168, [172]; wohl auch: Tietzsch, WuM 2020, 121, [129]; aA LG Berlin [ZK 67], Beschl. v. 12.03.2020 - 67 S 274/19 , juris, für eine Mieterhöhung mit Wirkung zum 01.06.2020).
- BVerfG, 05.07.2022 - 1 BvR 832/21
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Die abweichende Entscheidung der Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin zum Geltungsumfang des § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln in einem Fall, in dem das Erhöhungsverlangen dem Mieter vor dem 18. Juni 2019 zugegangen sei, den Mietvertrag aber erst nach diesem Datum habe ändern sollen (LG Berlin, Urteil vom 10. Juni 2020 - 65 S 55/20 -), beruhe auf einer abweichenden verfassungsrechtlichen Bewertung des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin.Rn. 16 Die von der Beschwerdeführerin angeführte Auffassung, dass § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln einem vor dem Stichtag (18. Juni 2019) zugegangenen Erhöhungsverlangen auch dann nicht entgegenstehe, wenn das Verlangen erst nach dem Stichtag den bestehenden Mietvertrag ändern sollte, ist nicht vereinzelt geblieben, sondern wurde sowohl von dem Amtsgericht Pankow-Weißensee (…Urteil vom 16. September 2020 - 2 C 371/19 -, Rn. 15) als auch von der Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin vertreten (vgl. Urteil vom 10. Juni 2020 - 65 S 55/20 -, Rn. 20).
Rn. 23 Vorliegend hatte das Landgericht Berlin (Zivilkammer 66) zu § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln einen abweichenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt, indem es - anders als die Zivilkammer 65 desselben Landgerichts (vgl. LG Berlin, Urteil vom 10. Juni 2020 - 65 S 55/20 -, Rn. 20) - auf Mieterhöhung gerichtete Vertragsänderungen, die erst nach dem 18. Juni 2019 Wirksamkeit erlangen konnten, als nach § 134 BGB nichtig ansah, obgleich die Mieterhöhungsverlangen den Mietern vor diesem Stichtag zugegangen waren.
- AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - 21 C 280/20
Fehlen einer separaten Dusche bedeutet nicht fehlende Duschmöglichkeit
Auch aus der Systematik zu dem weiteren Negativ-Merkmal " Bad ohne separate Dusche (...) " ergibt sich, dass das Fehlen einer separaten Dusche nicht mit einer fehlenden Duschmöglichkeit gelichgesetzt werden kann (LG Berlin, Urteil vom 10. Juni 2020 - 65 S 55/20 -).Der Vermieter muss nicht proportional zur Anzahl der Bewohner/Mietparteien und unabhängig vom konkreten (wenngleich durchaus Veränderungen unterliegenden) Bedarf eine bestimmte Zahl von Fahrradabstellplätzen vorhalten (LG Berlin, Urteil vom 10. Juni 2020 - 65 S 55/20 -).
- AG Berlin-Charlottenburg, 17.04.2025 - 202 C 245/24
Kein Spritzwasserschutz - keine Dusche!
Rn. 21 Die von der Klägerin zitierten Urteile des Landgerichts Berlin vom 28.05.2021 (Az.: 65 S 247/20) und vom 10.06.2020 (Az.: 65 S 55/20) stehen dieser Bewertung nicht entgegen.
- LG Berlin, 31.07.2020 - 65 S 71/20
Mieterhöhungsverlangen: Anwendbarkeit des Mietbegrenzungsgesetzes für vor dem …
Aus Sicht der Kammer greifen die den o. g. Entscheidungen des BGH und der Kammer zugrunde liegenden Erwägungen auch, wenn das Mieterhöhungsverlangen vor dem Stichtag erstellt worden ist, die Wirkung der Vertragsänderung - wegen § 558b Abs. 1 BGB (iVm § 894 ZPO) aber erst nach dem Stichtag eintritt (vgl. Kammer, Urt. v. 10. Juni 2020 - 65 S 55/20 , juris). - LG Berlin, 28.05.2021 - 65 S 247/20
Vergleichsmietenerhöhung in Berlin unter Berücksichtigung des Berliner …
Das Duschen ist dennoch möglich (Urt. v. 10.06.2020 - 65 S 55/20 , WuM 2020, 490 ). - LG Berlin, 30.07.2020 - 65 S 99/20
Zustimmungsklage zur Mieterhöhung: Wirksamkeit eines Erhöhungsverlangens trotz …
Aus Sicht der Kammer greifen die den o. g. Entscheidungen des BGH und der Kammer zugrunde liegenden Erwägungen auch, wenn das Mieterhöhungsverlangen vor dem Stichtag erstellt worden ist, die Wirkung der Vertragsänderung - wegen § 558b Abs. 1 BGB (iVm § 894 ZPO) aber erst nach dem Stichtag eintritt (vgl. Kammer, Urt. v. 10. Juni 2020 - 65 S 55/20 , juris). - AG Berlin-Mitte, 07.10.2025 - 8 C 166/24
Mal wieder: Die Spanneneinordnung im Berliner Mietspiegel
Der Vermieter muss auch nicht, unabhängig vom konkreten Bedarf eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen proportional zur Anzahl der Mietparteien vorhalten ( LG Berlin, 65 S 55/20 , Urteil vom 10.06.2020, juris). - LG Berlin, 10.11.2020 - 65 T 91/20
Berliner Mietpreisbremse: Aussetzung einer Zustimmungsklage zur Mieterhöhung …
Rn. 12 Eben diese Auffassung vertreten - jedenfalls bis zum Inkrafttreten des MietenWoG am 23. Februar 2020 - sowohl die ZK 64 als auch die ZK 65 und die ZK 66 des Landgerichts Berlin (vgl. LG Berlin, [ZK 65], Beschl. v. 10.06.2020 - 65 S 55/20 , Beschl. v. 31.07.2020 - 65 S 71/20 , jew. juris; [ZK 64], Beschl. v. 29.06.2020 - 64 T 45/20 , juris, mwN;… [ZK 66], Urt. v. 31.07.2020 - 66 S 95/20 , juris).
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