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| VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 65-IV-16 (HS), 66-IV-16 (e.A.) |
Zitiervorschläge
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31.05.2016 - 65-IV-16 (HS), 66-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,15590)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 65-IV-16 (HS), 66-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,15590)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 65-IV-16
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 65-IV-16
Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10).
- VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 127-IV-20 Der Verfassungsgerichtshof ist aber nicht berufen, fachgerichtliche Entscheidungen losgelöst von konkreten Grundrechtsrügen auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 84-IV-16; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 65-IV-16 [HS]/Vf. 66-IV-16 [e.A.]; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 15-IV-17 Der Verfassungsgerichtshof ist nicht berufen, losgelöst von konkreten Grundrechtsrügen Strafverfahren bzw. -urteile oder Strafvollstreckungsverfahren auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 65-IV-16 [HS]/ Vf. 66-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 84-IV-16; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 84-IV-16 Der Verfassungsgerichtshof ist aber nicht berufen, fachgerichtliche Entscheidungen losgelöst von konkreten Grundrechtsrügen auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 65-IV-16 [HS]/Vf. 66-IV-16 [e.A.]; st. Rspr.).
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