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Rechtsprechung
   LG Berlin, 07.02.2011 - 67 S 61/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,36900
LG Berlin, 07.02.2011 - 67 S 61/10 (https://dejure.org/2011,36900)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.02.2011 - 67 S 61/10 (https://dejure.org/2011,36900)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 67 S 61/10 (https://dejure.org/2011,36900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 535, 536
    Notwendiger Parteivortrag zur Darlegung von Feuchtigkeit im Keller

  • mietrechtsiegen.de

    Mietminderungsanspruch - Parteivortag bei behaupteter Feuchtigkeit eines Altbaukellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Feuchtigkeit im Altbau-Keller muss dargelegt werden!

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 300/08

    Begründung eines Mietmangels durch Geräuschimmissionen von Zuluftleitungen und …

    Auszug aus LG Berlin, 07.02.2011 - 67 S 61/10
    Ein Mangel ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache vom vertraglich vorausgesetzten Zustand (BGH, Urteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08).
  • AG Hanau, 11.04.2012 - 37 C 244/10

    Mietverhältnis: Einwendungen des Mieters gegen Betriebskostenabrechnungen; …

    Soll das Gericht den Grad einer Mietzinsminderung bewerten, so bedarf es einer ins Einzelne gehenden Beschreibung des Mangels, so dass der Sachverhalt dem Gericht in greifbarer Weise vor Augen geführt und eine Bewertung der Minderung und eine Feststellung der Überschreitung der Erheblichkeitsgrenze ermöglicht wird (BGH, NJW 2012, 382; LG Berlin, Urteil vom 14.09.2006, Aktenzeichen: 62 S 90/06 und Urteil vom 07.02.2011, Aktenzeichen: 67 S 61/10 - Juris; LG Hanau, Beschluss vom 16.01.2012, Az. 2 S 264/11).
  • AG Hanau, 04.08.2014 - 32 C 172/13

    Erlass einer Sicherungsanordnung im Prozess auf Räumung und Mietzahlung

    Soll das Gericht den Grad einer Mietzinsminderung bewerten, so bedarf es einer ins Einzelne gehenden Beschreibung des Mangels, die je nach dessen Art unterschiedlichen Anforderungen unterliegt, so dass der Sachverhalt dem Gericht in greifbarer Weise vor Augen geführt und eine Bewertung der Minderung und eine Feststellung der Überschreitung der Erheblichkeitsgrenze ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 20.06.2012, Aktenzeichen VIII ZR 268/11; Urteil vom 29.02.2012, Aktenzeichen VIII ZR 155/11 und Beschluss vom 25.10.2011, Aktenzeichen: VIII ZR 125/11; LG Berlin, Urteil vom 14.09.2006, Aktenzeichen: 62 S 90/06 und Urteil vom 07.02.2011, Aktenzeichen: 67 S 61/10 - Juris; LG Hanau, Beschluss vom 16.01.2012, Az. 2 S 264/11; Streyl, Wann ist ein Mangel ein Mangel?, NZM 2012, 104).
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