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Rechtsprechung
   AG Norderstedt, 11.10.2021 - 68 M 2057/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,46727
AG Norderstedt, 11.10.2021 - 68 M 2057/18 (https://dejure.org/2021,46727)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 11.10.2021 - 68 M 2057/18 (https://dejure.org/2021,46727)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 11. Oktober 2021 - 68 M 2057/18 (https://dejure.org/2021,46727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 850a Nr 1 ZPO, § 850a Nr 2 ZPO, § 850c ZPO, § 850k Abs 1 ZPO, § 850k Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
    Bemessung des pfändungsfreien Sockelbetrags bei schwankendem Einkommen

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Bestimmung eines auf Dauer angelegten pfändungsfreien Betrags bei schwankenden Lohnzahlungen auf ein Pfändungsschutzkonto

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Notwendigkeit des Antrags auf monatliche individuelle Pfändungsfreigabe bei schwankenden Lohnzahlungen nach Kontopfändung

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.2011 - VII ZB 64/10

    Pfändungsschutzkonto: Anforderungen an die gerichtliche Festsetzung des …

    Auszug aus AG Norderstedt, 11.10.2021 - 68 M 2057/18
    Eine Freigabe aller vom Arbeitgeber auf dem Pfändungsschutzkonto eingehenden Beträge, die im Falle einer parallelen Lohnpfändung bereits als unpfändbar eingestuft und ohne konkrete Berechnung auf dem Pfändungsschutzkonto freigegeben werden könnten (BGH 10.11.2011, VII ZB 64/10), ist nicht möglich.
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 59/12

    Berechnung des pfändbaren Einkommens

    Auszug aus AG Norderstedt, 11.10.2021 - 68 M 2057/18
    Gemäß Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt bei der Berechnung unpfändbarer Lohnbestandteile die sog. Nettomethode (BAG 17.04.2013, 10 AZR 59/12), bei der zunächst die gem. § 850a ZPO unpfändbaren brutto-Lohnbestandteile abzuziehen und auf den verbleibenden Teil (fiktive) Steuern und Sozialabgaben zu berechnen sind.
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