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   VerfGH Bayern, 14.10.1988 - 68-VI-87   

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VerfGH Bayern, 14.10.1988 - 68-VI-87 (https://dejure.org/1988,7207)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 14.10.1988 - 68-VI-87 (https://dejure.org/1988,7207)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 14. Oktober 1988 - 68-VI-87 (https://dejure.org/1988,7207)
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Wird zitiert von ...

  • StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1077

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

    Der Subsidiaritätsgrundsatz steht der Zulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen eine letztinstanzliche Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allerdings dann nicht entgegen, wenn spezifische, allein die Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz betreffende Verfassungsverletzungen geltend gemacht werden oder wenn einem Antragsteller durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache ein nicht mehr ausgleichbarer Nachteil entsteht (vgl. StGH, Beschluß vom 28.06.1988 - P.St. 1071 -, StAnz. 1988, S. 2117; BayVfGH, Entscheidung vom 14.10.1988 - Vf. 68-VI-87 -), ferner wenn die Verweisung auf das Hauptsacheverfahren wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Klage unzumutbar wäre, und schließlich in den Fällen, in denen die Voraussetzungen vorliegen, unter denen gemäß § 48 Abs. 1 Satz 3 StGHG auch von der Erschöpfung des Rechtsweges im engeren Sinne abgesehen werden kann (vgl. zur entsprechenden Regelung des § 90 Abs. 2 BVerfGG: BVerfG, Beschluß vom 01.02.1989, DVBl. 1989, S. 409 f.).
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