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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8230
FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95 (https://dejure.org/1999,8230)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.06.1999 - I 685/95 (https://dejure.org/1999,8230)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - I 685/95 (https://dejure.org/1999,8230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Liebhaberei: Gewinne des Einzelrechtsnachfolgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 118
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95
    Fehlt das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht, stellen Verluste aus einer solchen Tätigkeit steuerlich nicht relevante Einkünfte aus einer Liebhaberei dar (grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 in BStBl II 1984, 751).

    Einzelne Umstände können einen Anscheinsbeweis liefern, der jedoch durch einen Gegenbeweis entkräftet werden kann (ständige Rechtsprechung des BFH; zum Vorstehenden vgl. z.B. Großer Senat, Beschluss vom 25. Juni 1984, aaO., 767;… Urteile vom 7. August 1991 in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen -BFH/NV- 1992, 108, 110 m.w.N.; vom 19. November 1985, BStBl II 1986, 289).

    Wie der Große Senat in seinem Beschluss vom 25. Juni 1984 (aaO., 767) zutreffend feststellt, kann indessen die Gewinnerzielungsabsicht später einsetzen oder auch wegfallen.

  • BFH, 28.11.1985 - IV R 178/83

    Negativer Gewinnfeststellungsbescheid - Auslegung des Verwaltungsakts - …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95
    Diese Rechtsauffassung werde von dem BFH in seinem Urteil vom 28. November 1985, BStBl II 1986, 293 f für die Gewinneinkünfte bestätigt.

    In seinem Urteil vom 28. November 1985 (BStBl II 1986, 293 f., 195) hat der BFH festgestellt, dass Gewinnerzielungsabsicht als das Bestreben des Unternehmers zu definieren ist, eine Vermehrung des Betriebsvermögens in Gestalt des Totalgewinns über die Dauer seiner Betriebsinhaberschaft zu erreichen.

  • BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95

    Zustandekommen eines Gesellschaftsvertrages bei einer …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95
    Allerdings ist eine lange Verlustperiode dann als Beweisanzeichen zu sehen, das den Schluss auf das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht rechtfertigt, wenn weitere Beweisanzeichen darauf hindeuten, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit aus Gründen ausgeübt hat, die im Bereich der Lebensführung liegen (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1997, BFH/NV 1998, 947, 950; vom 5. Mai 1988, BStBl II 1988, 778).

    Zur Lebensführung gehören dabei neben den der Erholung und der Freizeitgestaltung dienenden Beschäftigungen sowie ihnen nahestehende Tätigkeiten (wie z.B. Reitsport, Fliegen usw.) auch die Steuerersparnisabsicht und der Wunsch, die entstandenen Verluste mit hohen anderen Einkünften auszugleichen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1997, aaO., und vom 25. Juni 1996, BStBl II 1997, 202 ff., 206).

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86

    Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95
    In seinem zu einem Mietkaufmodell ergangenen Urteil vom 31. März 1987 (BStBl II 1987, 668 f., 669) hat der BFH festgestellt, dass für die Beurteilung, ob der Steuerpflichtige die Absicht hat, einen Totalüberschuss zu erzielen, nicht auf die Dauer der Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks abzustellen ist; entscheidend ist vielmehr die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden (…vgl. auch BFH-Urteil vom 30. November 1989, BFH/NV 1991, 432 f., 433).
  • BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86

    Anforderungen an eine Aktivierung beim Leasingnehmer - Missbrauch von Formen und …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95
    In seinem zu einem Mietkaufmodell ergangenen Urteil vom 31. März 1987 (BStBl II 1987, 668 f., 669) hat der BFH festgestellt, dass für die Beurteilung, ob der Steuerpflichtige die Absicht hat, einen Totalüberschuss zu erzielen, nicht auf die Dauer der Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks abzustellen ist; entscheidend ist vielmehr die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden (vgl. auch BFH-Urteil vom 30. November 1989, BFH/NV 1991, 432 f., 433).
  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95
    Zur Lebensführung gehören dabei neben den der Erholung und der Freizeitgestaltung dienenden Beschäftigungen sowie ihnen nahestehende Tätigkeiten (wie z.B. Reitsport, Fliegen usw.) auch die Steuerersparnisabsicht und der Wunsch, die entstandenen Verluste mit hohen anderen Einkünften auszugleichen (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1997, aaO., und vom 25. Juni 1996, BStBl II 1997, 202 ff., 206).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95
    Einzelne Umstände können einen Anscheinsbeweis liefern, der jedoch durch einen Gegenbeweis entkräftet werden kann (ständige Rechtsprechung des BFH; zum Vorstehenden vgl. z.B. Großer Senat…, Beschluss vom 25. Juni 1984, aaO., 767;… Urteile vom 7. August 1991 in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen -BFH/NV- 1992, 108, 110 m.w.N.; vom 19. November 1985, BStBl II 1986, 289).
  • BFH, 19.07.1990 - IV R 82/89

    Abgrenzung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und "Liebhaberei" bei einem …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95
    Bei neu gegründeten Unternehmen spricht der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich für eine Gewinnerzielungsabsicht (…z.B. BFH-Urteile vom 19. November 1985, aaO., betreffend Getränkegroßhandel;… 2. August 1994, BFH/NV 1995, 866 betreffend Tennishalle mit zahlreichen weiteren Nachweisen), es sei denn, die Art des Betriebes bzw. seine Bewirtschaftung sprechen von vornherein dagegen, weil das Unternehmen nach der Lebenserfahrung typischerweise dazu bestimmt und geeignet ist, persönlichen Neigungen der Steuerpflichtigen (z.B. BFH-Urteile vom 26. November 1992, BFHJ/NV 1994, 240;… vom 11. April 1990, BFH/NV 1990, 768; vom 19. Juli 1990, BStBl II 1991, 333) oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (…BFH-Urteil vom 26. November 1992 aaO.).
  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93

    Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95
    Bei neu gegründeten Unternehmen spricht der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich für eine Gewinnerzielungsabsicht (…z.B. BFH-Urteile vom 19. November 1985, aaO., betreffend Getränkegroßhandel; 2. August 1994, BFH/NV 1995, 866 betreffend Tennishalle mit zahlreichen weiteren Nachweisen), es sei denn, die Art des Betriebes bzw. seine Bewirtschaftung sprechen von vornherein dagegen, weil das Unternehmen nach der Lebenserfahrung typischerweise dazu bestimmt und geeignet ist, persönlichen Neigungen der Steuerpflichtigen (z.B. BFH-Urteile vom 26. November 1992, BFHJ/NV 1994, 240;… vom 11. April 1990, BFH/NV 1990, 768; vom 19. Juli 1990, BStBl II 1991, 333) oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (…BFH-Urteil vom 26. November 1992 aaO.).
  • BFH, 05.05.1988 - III R 41/85

    Mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit oder steuerlich unbeachtliche …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 685/95
    Allerdings ist eine lange Verlustperiode dann als Beweisanzeichen zu sehen, das den Schluss auf das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht rechtfertigt, wenn weitere Beweisanzeichen darauf hindeuten, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit aus Gründen ausgeübt hat, die im Bereich der Lebensführung liegen (…BFH-Urteile vom 11. Dezember 1997, BFH/NV 1998, 947, 950; vom 5. Mai 1988, BStBl II 1988, 778).
  • BFH, 11.04.1990 - I R 22/88

    Vercharterung eines Segelbootes ohne Gewinnerzielungsabsicht im Fall der …

  • BFH, 21.01.1993 - XI R 18/92
  • BFH, 31.07.2002 - X R 48/99

    Betriebsübertragung bei Ehescheidung

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 118 veröffentlicht.
  • EuG, 19.09.2001 - T-54/00

    Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat - "Fischerei - …

    Die Art und die Bedingungen dieses Austauschs sind in Anhang IV Nummer 1.1 der Verordnung (EG) Nr. 685/95 des Rates vom 27. März 1995 zur Steuerung des Fischereiaufwands in bestimmten Fanggebieten und in Bezug auf bestimmte Fischereiressourcen der Gemeinschaft (…ABl. L 71, S. 5) geregelt: "Der Austausch zwischen Frankreich und Portugal kann von 1995 bis 2002 stillschweigend verlängert werden, wobei beide Mitgliedstaaten sich die Möglichkeit vorbehalten, die Bedingungen des Austausches bei der jährlichen Festlegung der TAC und der Quoten zu ändern.

    Die Kläger beantragen, - die Klagen für zulässig zu erklären; - die angefochtene Bestimmung für nichtig zu erklären; - festzustellen, dass Anhang IV Nummer 1.1 Ziffer i der Verordnung Nr. 685/95 rechtswidrig ist; - dem Rat und der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Die Unzulässigkeit der Klagen hat zur Folge, dass die von den Klägern gegen Anhang IV Nummer 1.1 Ziffer i der Verordnung Nr. 685/95 erhobene Rüge der Rechtswidrigkeit ebenfalls unzulässig ist.

  • EuGH, 12.10.2000 - C-300/00

    Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat - "Rechtsmittel - …

    In Nummer 1.1 des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 685/95 des Rates vom 27. März 1995 zur Steuerung des Fischereiaufwands in bestimmten Fanggebieten und in Bezug auf bestimmte Fischereiressourcen der Gemeinschaft (…ABl. L 71, S. 5) ist geregelt: "Der Austausch zwischen Frankreich und Portugal kann von 1995 bis 2002 stillschweigend verlängert werden, wobei beide Mitgliedstaaten sich die Möglichkeitvorbehalten, die Bedingungen des Austausches bei der jährlichen Festlegung der TAC und der Quoten zu ändern.

    Mit Klageschrift, die am 11. März 2000 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, haben die Rechtsmittelführer gemäß Artikel 230 Absatz 4 EG Klage erhoben auf Nichtigerklärung der streitigen Vorschrift der Verordnung Nr. 2742/1999 und auf Feststellung, dass Nummer 1.1 Absatz 2 Ziffer i des Anhangs IV der Verordnung Nr. 685/95 rechtswidrig ist.

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