Rechtsprechung
| VK Hessen, 27.02.2003 - 69d-VK-70/2002 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschreibung der Sammlung und Beförderung von Abfall; Verlängerung einer Rechtsmittelfrist; Rechtsmissbräuchlichkeit des widersprüchlichen Verhaltens; Vorbehalt der Losteilung; Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sammlung und Beförderung von Abfall
Verfahrensgang
- VK Hessen, 27.02.2003 - 69d-VK-70/2002
- OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 2/03
Papierfundstellen
- ZfBR 2003, 514 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- VK Brandenburg, 17.12.2002 - VK 70/02
Unzuständige VK angerufen: Nachprüfungsantrag unzulässig!
Auszug aus VK Hessen, 27.02.2003 - 69d-VK-70/02
69 d VK 70/2002 VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT Beschluss.Verfahrensbevollmächtigte: Beschluss 69 d VK 70/2002 2/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 3/27.
Eine Einschränkung auf nur einige Abfallfraktionen (z.B. nur Sperrmüll oder nur Restabfall) oder Teilleistungen (z.B. nur Sammlung) für ein Los ist ausgeschlossen." Beschluss 69 d VK 70/2002 4/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 5/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 6/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 7/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 8/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 9/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 10/27.
Darin sei lediglich die Angabe Beschluss 69 d VK 70/2002 11/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 12/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 13/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 14/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 15/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 16/27.
Dabei ist es unerheblich, dass der Zuschlag letztlich tatsächlich nicht in der Frist des § 13 Beschluss 69 d VK 70/2002 17/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 18/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 19/27.
Wäre die Auffassung der Antragstellerin, dass keine Gesamtvergabe möglich war, zutreffend, hätte diese Mehrzahl der Bieter Beschluss 69 d VK 70/2002 20/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 21/27.
Um eine spürbare Beeinflussung der Marktverhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs festzustellen, ist darauf abzustellen, ob der Abschluss einer Vereinbarung über eine Bietergemeinschaft nicht zum Ausscheiden eines Unternehmens aus dem Wettbewerb, sondern vielmehr zu der Abgabe eines zusätzlichen gemeinsamen Angebots führt, was der Fall ist, wenn sich keines Beschluss 69 d VK 70/2002 22/27.
Die Überprüfung ist vergleichbar mit den Prüfungsmöglichkeiten, Beschluss 69 d VK 70/2002 23/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 24/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 25/27.
Beschluss 69 d VK 70/2002 26/27.
Insgesamt ergibt sich somit eine Verfahrensgebühr von 1.875,00. Beschluss 69 d VK 70/2002 27/27.
- BGH, 13.12.1983 - KRB 3/83
Kartellrechtliche Zulässigkeit von Bietergemeinschaften
Auszug aus VK Hessen, 27.02.2003 - 69d-VK-70/02
Sie ist nur dann gemäß § 1 GWB verboten, wenn die Vereinbarung zum Zusammenschluss einer Bietergemeinschaft geeignet ist, die Marktverhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs spürbar zu beeinflussen (BGH, Beschluss vom 13.12.1983, KRB 3/83, BauR 1984, S. 302 f.).der an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen selbständig an der Ausschreibung beteiligt hätte (BGH, Beschluss vom 13.12.1983, KRB 3/83, BauR 1984, S. 302 f.).
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Unternehmen objektiv wirtschaftlich in der Lage gewesen wären, den Auftrag durchzuführen, denn diese Betrachtungsweise entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben und steht im Widerspruch zu der Lebenserfahrung, dass Entscheidungen von Unternehmen im allgemeinen durch wirtschaftliche Zweckmäßigkeit und kaufmännische Vernunft bestimmt werden (BGH, Beschluss vom 13.12.1983, KRB 3/83, BauR 1984, S. 302 f.; BGH…, Urteil vom 04.10.1983, KVR 3/82, BGHZE 65, S. 30 ff.).
Erheblich ist für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Bietergemeinschaft vielmehr die Frage, ob die Unternehmen die Entscheidung zum Zusammenschluss in der Erkenntnis getroffen haben, dass eine selbständige Teilnahme der an einem Vergabeverfahren wirtschaftlich nicht zweckmäßig und kaufmännisch nicht vernünftig wäre (BGH, Beschluss vom 13.12.1983, KRB 3/83, BauR 1984, S. 302 f.; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.12.2000, 1 Verg 10/00).
Danach ist maßgeblich, ob die unternehmerische Entscheidung keine Widersprüche, Unklarheiten oder Verstöße gegen die Lebenserfahrung aufweist, wobei dies durch eine Überprüfung der vorhandenen Unterlagen und Erkenntnisse festgestellt werden muss (BGH, Beschluss vom 13.12.1983, KRB 3/83, BauR 1984; vgl. BGH…, Beschluss vom 11.12.1997, KVR 7/96, WuW 1998, S. 163 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.12.2000, 1 Verg 10/00).
So ist die Überlegung der Unternehmen der Beigeladenen, durch eine gemeinsame Disposition und Abfuhrplanung die Leistungswerte zu erreichen, die den Auftrag wirtschaftlich werden lassen, als unternehmerische Entscheidung, die gewissermaßen den Grundsatz für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren bildete, nicht zu beanstanden, da gerade eine derartige Absicht auch von der Überlegung der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit und kaufmännischen Vernunft gedeckt ist (BGH, Beschluss vom 13.12.1983, KRB 3/83, BauR 1984).
- OLG Naumburg, 21.12.2000 - 1 Verg 10/00
Vergabesachen: Kartellverstoß bei Bildung einer Bietergemeinschaft
Auszug aus VK Hessen, 27.02.2003 - 69d-VK-70/02
Von den Regelungen der §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 f) und 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A, die wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bekämpfen, werden Bietergemeinschaften erfasst, die aus gleichartigen, miteinander konkurrierenden Unternehmen bestehen (OLG Naumburg, Beschluss vom 21.12.2000, 1 Verg 10/00, WuW/E, S. 493 ff.;… Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 9. Auflage 2001, § 1, Randnr. 309).Erheblich ist für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Bietergemeinschaft vielmehr die Frage, ob die Unternehmen die Entscheidung zum Zusammenschluss in der Erkenntnis getroffen haben, dass eine selbständige Teilnahme der an einem Vergabeverfahren wirtschaftlich nicht zweckmäßig und kaufmännisch nicht vernünftig wäre (BGH…, Beschluss vom 13.12.1983, KRB 3/83, BauR 1984, S. 302 f.; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.12.2000, 1 Verg 10/00).
Danach ist maßgeblich, ob die unternehmerische Entscheidung keine Widersprüche, Unklarheiten oder Verstöße gegen die Lebenserfahrung aufweist, wobei dies durch eine Überprüfung der vorhandenen Unterlagen und Erkenntnisse festgestellt werden muss (BGH, Beschluss vom 13.12.1983, KRB 3/83, BauR 1984; vgl. BGH…, Beschluss vom 11.12.1997, KVR 7/96, WuW 1998, S. 163 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.12.2000, 1 Verg 10/00).
- BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97
Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden …
Auszug aus VK Hessen, 27.02.2003 - 69d-VK-70/02
Vielmehr ist unter allen Umständen das wirtschaftlich günstigste Angebot zuschlagsfähig, wobei dem durch die Ausschreibung geschützten öffentlichen Interesse an einer im Hinblick auf die anfallenden Kosten optimalen Deckung eines Bedarfs der öffentlichen Hand Rechnung getragen wird (BGH, Entscheidung vom 17.02.1999, X ZR 101/97, BauR 1999, S.736 ff.;… Roth in Müller/Wrede, a.a.O., § 5, Randnr. 16).Vielmehr ist gerade unter diesen Umständen das günstigste und annehmbarste Angebot zu beauftragen (vgl. BGH, Entscheidung vom 17.02.1999, X ZR 101/97, BauR 1999, S.736 ff.;… Roth in Müller/Wrede, a.a.O., § 5, Randnr. 16).
- OLG Jena, 09.09.2002 - 6 Verg 4/02
Vorabentscheidung über Primärrechtsschutz
Auszug aus VK Hessen, 27.02.2003 - 69d-VK-70/02
Diese Auffassung hat das OLG Thüringen bestätigt (Beschluss vom 09.09.2002, 6 Verg 4/02).Für die konkrete Fristberechnung ist der Zugang der Information bei dem letzten Bieter maßgeblich (OLG Thüringen, Beschluss vom 09.09.2002, 6 Verg 4/02).
- VK Bund, 11.11.2002 - VK 2-82/02
Vergabe einer Baumaßnahme
Auszug aus VK Hessen, 27.02.2003 - 69d-VK-70/02
Entscheidend ist also, ob die einzelnen Unternehmen ohne die Bietergemeinschaft nicht sinnvoll an dem Wettbewerb hätten teilnehmen können und auch jeder für sich nicht teilgenommen hätten (VK Bund, Beschluss vom 11.11.2002, VK 2-82/02).Der Prüfungsmaßstab, ob eine wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännisch vernünftige Entscheidung vorliegt, orientiert sich nicht (allein) daran, was die beteiligten Unternehmen subjektiv darunter verstehen (VK Bund, Beschluss vom 11.11.2002, VK 2- 82/02).
- BGH, 11.12.1997 - KVR 7/96
Europapokalheimspiel
Auszug aus VK Hessen, 27.02.2003 - 69d-VK-70/02
Danach ist maßgeblich, ob die unternehmerische Entscheidung keine Widersprüche, Unklarheiten oder Verstöße gegen die Lebenserfahrung aufweist, wobei dies durch eine Überprüfung der vorhandenen Unterlagen und Erkenntnisse festgestellt werden muss (BGH, Beschluss vom 13.12.1983, KRB 3/83, BauR 1984; vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.1997, KVR 7/96, WuW 1998, S. 163 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.12.2000, 1 Verg 10/00). - KG, 04.04.2002 - KartVerg 5/02
Wirksamkeit eines verfrüht geschlossenen Vertrages
Auszug aus VK Hessen, 27.02.2003 - 69d-VK-70/02
Daher sei auf den Zugang der Information bei den Bietern abzustellen, was auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung entspreche (KG Berlin, Beschluss vom 04.04.2002, KartVerg 5/02). - VK Bund, 16.07.2002 - VK 2-50/02
Erbringung von ausbildungsbegleitenden Hilfen nach § 241 SGB III
Auszug aus VK Hessen, 27.02.2003 - 69d-VK-70/02
Eine Übertragung dieses Grundsatzes auf vergaberechtliche Fälle, die in den Anwendungsbereich des Vierten Teils des GWB fallen, ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich, da die Frist des § 13 VgV nicht bloß eine den Rechtsschutz absichernde Frist ist, sondern darüber hinaus ein Zuschlagsverbot begründet (VK Bund, Beschluss vom 16.07.2002, VK 2-50/02). - BVerwG, 10.11.1966 - II C 99.64
Festsetzung der Versorgung eines Beamten - Fehlende Rechtsmittelbelehrung - …
Auszug aus VK Hessen, 27.02.2003 - 69d-VK-70/02
Zwar ist die Verlängerung einer Rechtsmittelfrist im allgemeinen Verwaltungsrecht möglich mit der Folge, dass tatsächlich die angegebene längere Frist anstelle der kürzeren gesetzlichen gilt (BVerwG NJW 1967, S. 591;… Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 11. Auflage 1998, § 58, Randnr. 14). - BGH, 04.10.1983 - KVR 3/82
Fusionsrechtliche Prüfung eines Gemeinschaftsunternehmens
- VK Hessen, 21.06.2000 - 69d-VK-19/00
- OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 2/03
Zulässigkeit von Bietergemeinschaften
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt vom 27.02.2003 - Az.: 69 d VK 70/2002 - wird zurückgewiesen. - VK Schleswig-Holstein, 05.10.2005 - VK-SH 23/05
Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe
Ein mittelständischer Bieter kann lediglich subjektive Rechte auf Beachtung der Losvergabe gegenüber dem Auftraggeber geltend machen (1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 01.02.2001 - Az.: VK 1-1/01; Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg, Beschluss vom 06.06.2002 - Az.: 33-32571/07 VK 5/02 MD; Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Beschluss vom 27.02.2003 - Az.: 69 d VK- 70/2002). - VK Sachsen, 16.06.2005 - 1/SVK/056-05
Einmal vorgenommene Wichtung ist bindend!
Darüber hinaus kann ein Bieter auch keine weitergehenden Rechte bezogen auf Formvorschriften gegen einen Mitbieter haben als die Vergabestelle selbst (Vergabekammer des Landes Hessen bei demRegierungspräsidium Darmstadt, Beschluss vom 27.2.2003 - Az.: 69 d VK-70/2002 zitiert nach Weyand ibr-online-Kommentar, Stand 15.06.2005, Rnr. 5753).
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