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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 69-VII-20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,37355
VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 69-VII-20 (https://dejure.org/2020,37355)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2020 - 69-VII-20 (https://dejure.org/2020,37355)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2020 - 69-VII-20 (https://dejure.org/2020,37355)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (17)

  • VerfGH Bayern, 17.07.2020 - 23-VII-19

    Unbegründete Popularklage gegen Bebauungsplan

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 69-VII-20
    Auch ein von einer Gemeinde gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossener Bebauungsplan kann Gegenstand einer Popularklage nach Art. 98 Satz 4 BV, Art. 55 Abs. 1 Satz 1 VfGHG sein (VerfGH vom 17.7.2020 BayVBl 2020, 737 Rn. 24 m. w. N.).

    Auf die tatsächlichen Gegebenheiten abstellende Darlegungen eines Antragstellers sind besonders bei solchen Normen von Bedeutung, die - wie hier ein Bebauungsplan - keine abstraktgenerellen Rechtsvorschriften im klassischen Sinn darstellen, sondern konkretindividuelle Elemente enthalten (vgl. VerfGH BayVBl 2020, 737 Rn. 32 m. w. N.).

    Rn. 25 Die vom Antragsteller als verletzt bezeichnete Norm des Art. 141 Abs. 2 BV enthält keine grundrechtliche Gewährleistung, sondern objektives Verfassungsrecht in Gestalt einer Staatszielbestimmung (VerfGH BayVBl 2020, 737 Rn. 33 m. w. N.).

    Rn. 27 Wird von einer zulässigen Popularklage ausgegangen, so erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, auch wenn diese - wie Art. 3 Abs. 2 Satz 1 und Art. 141 Abs. 2 BV - keine Grundrechte garantieren (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH BayVBl 2020, 737 Rn. 34 m. w. N.).

    Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip kann außerdem erst dann angenommen werden, wenn der Widerspruch der erlassenen Norm zum Bundesrecht nicht nur offensichtlich zutage tritt, sondern auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH BayVBl 2020, 737 Rn. 37 m. w. N.).

    Er kann nicht seine eigenen Abwägungen und Überlegungen an die Stelle derjenigen des Normgebers setzen (VerfGH BayVBl 2020, 737 Rn. 72 m. w. N.).

    Rn. 45 Ein Bebauungsplan kann nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs auch dann gegen das Willkürverbot des Art. 118 Abs. 1 BV verstoßen, wenn die planaufstellende Gemeinde die sich aus Art. 141 Abs. 2 BV ergebenden Verpflichtungen bei der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB offensichtlich in krasser Weise verkennt (…VerfGH vom 13.5.2015 VerfGHE 68, 93 Rn. 62; VerfGH BayVBl 2020, 737 Rn. 73).

  • VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11

    Unzulässigkeit einer gegen die Änderung einer Landschaftsschutzverordnung und …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 69-VII-20
    Nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes kann aber die Antragsbefugnis für eine Popularklage durch Verwirkung erlöschen, wenn seit der Möglichkeit ihrer Erhebung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten (Umstandsmoment), die die späte Erhebung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. VerfGH vom 4.5.2012 VerfGHE 65, 73/81; VerfGHE 65, 125/130).

    Von besonderer Bedeutung ist dieser Gedanke bei Rechtsvorschriften, die nicht während einer unbestimmt langen Geltungsdauer in abstraktgenereller Weise fortlaufend Rechte und Pflichten begründen, sondern sich - wie bei Bebauungsplänen - im Wesentlichen in einer konkreten und individuellen Regelung erschöpfen und bei denen daher der Gedanke der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes von besonderer Bedeutung ist (VerfGHE 65, 73/81; 65, 125/130 f.;.

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 69-VII-20
    Die darin liegende zeitliche Zäsur dient der Rechts- und Planungssicherheit (vgl. BVerwG vom 25.2.1997 NVwZ 1997, 893/894 f.).
  • VerfGH Bayern, 22.07.2008 - 11-VII-07

    Verfassungswidrigkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 69-VII-20
    Bei dem aus der Staatsfundamentalnorm des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BV folgenden Schutzauftrag nach Art. 141 Abs. 2 BV handelt es sich um bindendes objektives Verfassungsrecht (VerfGH vom 22.7.2008 VerfGHE 61, 172/181 f.; vom 17.3.2011 VerfGHE 64, 20/27 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 13.05.2015 - 16-VII-14

    Popularklage gegen Landschaftsschutzgebiet berührenden Bebauungsplan

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 69-VII-20
    Rn. 45 Ein Bebauungsplan kann nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs auch dann gegen das Willkürverbot des Art. 118 Abs. 1 BV verstoßen, wenn die planaufstellende Gemeinde die sich aus Art. 141 Abs. 2 BV ergebenden Verpflichtungen bei der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB offensichtlich in krasser Weise verkennt (VerfGH vom 13.5.2015 VerfGHE 68, 93 Rn. 62;… VerfGH BayVBl 2020, 737 Rn. 73).
  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 69-VII-20
    Dies kommt vor allem bei einer zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bereits außer Kraft getretenen oder durch eine anderweitige Regelung überholten Rechtsvorschrift in Betracht (VerfGH vom 29.4.1993 VerfGHE 46, 137/139; vom 12.1.2005 VerfGHE 58, 1/16;… vom 20.8.2019 BayVBl 2020, 306 Rn. 18; vgl. BVerfG vom 19.9.2018 BVerfGE 150, 1 Rn. 138 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 69-VII-20
    Der mit der Popularklage angegriffene Bebauungsplan ist durch den Erlaubnisbescheid der Unteren Denkmalschutzbehörde weder wegen Funktionslosigkeit außer Kraft getreten (vgl. dazu BVerwG vom 29.4.1977 BVerwGE 54, 5/8 f.; vom 18.11.2004 BVerwGE 122, 207/214) noch auf andere Weise obsolet geworden.
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 69-VII-20
    Anders als in den Fällen, in denen ein Bebauungsplan durch bestandskräftig genehmigte Baumaßnahmen bereits vollständig umgesetzt worden ist (vgl. BVerwG vom 28.8.1987 BVerwGE 78, 85/92), liegt in der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zum Abbruch des ehemaligen Verstärkeramts kein (irreversibler) Vollzugsakt, der das Interesse an einer Nichtigkeitsfeststellung entfallen lassen könnte.
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 69-VII-20
    Dies ist anzunehmen, wenn ein Antragsteller unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des geltend gemachten Rechts unternommen zu werden pflegt (vgl. BVerfG vom 26.1.1972 BVerfGE 32, 305/308 f.; vom 4.3.2008 BVerfGK 13, 382).
  • VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11

    Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 69-VII-20
    VerfGH vom 12.6.2013 VerfGHE 66, 70/82; vom 28.10.2014 VerfGHE 67, 274 Rn. 32; vom 9.3.2016 VerfGHE 69, 84 Rn. 24; vom 19.2.2018 - Vf. 5-VII-17 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene …

  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07

    Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von …

  • VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03

    Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung

  • VerfGH Bayern, 28.10.2014 - 7-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans

  • VerfGH Bayern, 19.02.2018 - 5-VII-17

    Erfolglose Popularklage gegen verordnungsrechtliche Vorausssetzungen für die …

  • VerfGH Bayern, 20.08.2019 - 2-VII-18

    Unzulässige Popularklage gegen außer Kraft getretene Regelungen zur …

  • VerfGH Bayern, 29.04.1993 - 10-VII-91
  • VerfGH Bayern, 05.02.2025 - 7-VII-23

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Immissionsschutzrechtliches …

    Allerdings lassen sich auch Art. 141 Abs. 2 BV keine genauen Vorgaben für den staatlichen Schutz bestimmter Kulturgüter entnehmen (vgl. VerfGHE 61, 172/181 f.; VerfGH vom 23.11.2020 BayVBl 2021, 406 Rn. 33); dem Gesetzgeber kommt insofern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.
  • VerfGH Bayern, 26.02.2021 - 16-VII-19

    § 14 Abs. 1 ZAPO/RPfl verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

    Außer Kraft getretene oder durch eine anderweitige Regelung überholte Rechtsvorschriften unterliegen der Normenkontrolle nur dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass sie noch von Bedeutung sind, wenn also ein objektives Interesse an der verfassungsgerichtlichen Überprüfung besteht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 12.1.2005 VerfGHE 58, 1/16; vom 28.11.2007 VerfGHE 60, 184/211; vgl. auch VerfGH vom 23.11.2020 - Vf. 69-VII-20 - juris Rn. 16).

    Ist die Popularklage jedoch - wie hier im Hinblick auf eine Verletzung des Art. 101 BV - in zulässiger Weise erhoben, prüft der Verfassungsgerichtshof die angefochtene Vorschrift anhand aller in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, selbst wenn diese keine Grundrechte garantieren oder wenn insoweit keine Rügen geltend gemacht worden sind (ständige Rechtsprechung;… vgl. VerfGH vom 17.7.2020 BayVBl 2020, 737 Rn. 34; vom 23.11.2020 - Vf. 69-VII-20 - juris Rn. 27).

  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Verwaltungsgerichtsverfahren, Klärungsbedürftigkeit, Entscheidungserhebliches …

    Auf tatsächliche Gegebenheiten abstellende Darlegungen des Beschwerdeführers sind besonders dann von Bedeutung, wenn es sich bei ihnen - wie insbesondere bei Bebauungsplänen - um Normen handelt, die keine abstraktgenerellen Rechtsvorschriften im klassischen Sinn darstellen, sondern konkretindividuelle Elemente enthalten (ständige Rechtsprechung zur erforderlichen Substanziierung der tatsächlichen Verhältnisse bei der Geltendmachung von Grundrechtsverletzungen durch einen Bebauungsplan im Rahmen einer Popularklage; vgl. VerfGH vom 4.5.2012 VerfGHE 65, 73/81 f.;… vom 17.7.2020 BayVBl 2020, 737 Rn. 32; vom 23.11.2020 BayVBl 2021, 406 Rn. 24).
  • VerfGH Bayern, 21.11.2024 - 1-VII-23

    Popularklage, Bebauungsplangebiet, Bebauungsplanänderung, Qualifizierter …

    Rn. 22 1. Ein Bebauungsplan, der von einer Gemeinde als Satzung beschlossen ist, kann sowohl insgesamt als auch hinsichtlich einzelner Festsetzungen Gegenstand einer Popularklage gemäß Art. 98 Satz 4 BV, Art. 55 Abs. 1 Satz 1 VfGHG sein (ständige Rechtsprechung;… vgl. VerfGH vom 28.10.2014 VerfGHE 67, 274 Rn. 24;… vom 27.8.2018 VerfGHE 71, 223 Rn. 23;… vom 18.3.2020 BayVBl 2020, 372 Rn. 34; vom 23.11.2020 BayVBl 2021, 406 Rn. 14).

    Von besonderer Bedeutung ist dieser Gedanke bei Rechtsvorschriften, die nicht während einer unbestimmt langen Geltungsdauer in abstraktgenereller Weise fortlaufend Rechte und Pflichten begründen, sondern sich - wie Bebauungspläne - im Wesentlichen in einer konkreten und individuellen Regelung erschöpfen und bei denen daher der Gedanke der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes von besonderer Bedeutung ist (VerfGHE 65, 73/80 f.; 65, 125/130; VerfGH vom 12.6.2013 VerfGHE 66, 70/82;… VerfGHE 67, 274 Rn. 32;… vom 9.3.2016 VerfGHE 69, 84 Rn. 24;… vom 19.2.2018 VerfGHE 71, 28 Rn. 31; BayVBl 2021, 406 Rn. 20).

  • VerfGH Bayern, 28.03.2023 - 88-VII-20

    Popularklage gegen Bebauungsplan - unsubstanziierte Willkürrüge

    Rn. 36 1. Ein Bebauungsplan, der von einer Gemeinde als Satzung beschlossen ist, kann sowohl insgesamt als auch hinsichtlich einzelner Festsetzungen Gegenstand einer Popularklage gemäß Art. 98 Satz 4 BV, Art. 55 Abs. 1 Satz 1 VfGHG sein (ständige Rechtsprechung;… vgl. VerfGH vom 28.10.2014 VerfGHE 67, 274 Rn. 24;… vom 27.8.2018 VerfGHE 71, 223 Rn. 23;… vom 18.3.2020 BayVBl 2020, 372 Rn. 34; vom 23.11.2020 BayVBl 2021, 406 Rn. 14).
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