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   VG Oldenburg, 26.06.2012 - 7 A 2830/12   

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https://dejure.org/2012,15297
VG Oldenburg, 26.06.2012 - 7 A 2830/12 (https://dejure.org/2012,15297)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26.06.2012 - 7 A 2830/12 (https://dejure.org/2012,15297)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 7 A 2830/12 (https://dejure.org/2012,15297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Umfang der gerichtlichen Kontrolle eines Gebührenbescheides wegen der nicht gerichtlich angefochtenen Ingewahrsamnahme;Einzelfall einer rechtswidrigen Gewahrsamnahme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs 2 S 1 GVG; § 18 SOG ND; § 19 SOG ND; Art 19 Abs 4 GG
    Gebühren für die Gewahrsamnahme; gerichtliche Kontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur inzidenten Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Gewahrsamnahme durch das Verwaltungsgericht

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.06.2012 - 7 A 2830/12
    Dieser Meinung tritt das Gericht indes mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2010 (Az.: 1 BvR 1634/04, zitiert nach juris) nicht bei.

    Hier schließt das maßgebliche Landesrecht die Inzidentprüfung der polizeilichen Ingewahrsamsnahme durch das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner Kontrolle eines nachgelagerten Heranziehungsbescheides weder für den einzelnen erkennbar aus noch ordnet es auf der Grundlage eines formalisierten Verfahrens eine materielle Präklusion von Einwänden gegen die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme an (vgl. zu alledem BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2010, a.a.O. Rz. 47 bis 58, jeweils m.w.N.).

  • OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07

    Polizeigewahrsam von Demonstranten: Annahme der Gewaltbereitschaft von

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.06.2012 - 7 A 2830/12
    Das bedeutet, dass ein Schaden für Rechtsgüter gemäß § 2 Nr. 1 a Nds. SOG in allernächster Zeit zu erwarten ist, wenn nicht eingegriffen wird (s. OLG Rostock, Beschluss vom 28. August 2007 - 3 W 109/07 -, zitiert nach juris).

    Das Gericht muss diese Anhaltspunkte aber mit den besonderen Umständen im konkreten Einzelfall verknüpfen und daraus eine hinreichend sichere Gefahrenprognose entwickeln (s. dazu OLG Rostock, Beschluss vom 28. August 2007, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.06.2012 - 7 A 2830/12
    Bei einer solchen Ingewahrsamnahme handelt es sich um eine einschneidende polizeiliche Maßnahme, nämlich um eine die Freiheit der Person nicht nur beschränkende, sondern aufhebende Freiheitsentziehung i.S.d. Art. 104 Abs. 2 GG (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2002, BVerfGE 105 239).
  • VG Freiburg, 13.05.2004 - 4 K 1034/02

    Anordnung und Aufrechterhaltung einer Gewahrsamsnahme; Verhältnismäßigkeit bei

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.06.2012 - 7 A 2830/12
    Eine solche Maßnahme stellt im Verhältnis zur Ingewahrsamnahme regelmäßig für den Betroffenen eine weniger belastende Maßnahme dar (s. VG Freiburg, Urteil vom 13. Mai 2004 - 4 K 1034/02 -, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2005 - 11 ME 390/04

    Rechtsmäßigkeit des polizeilichen Gewahrsams als Vorfrage der Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.06.2012 - 7 A 2830/12
    Zwar sind nach einer älteren Auffassung des OVG Lüneburg die Verwaltungsgerichte nicht befugt, nachträglich die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme als Vorfrage im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen die Heranziehung zu den Kosten der Ingewahrsamnahme zu prüfen, da der Niedersächsische Gesetzgeber ausdrücklich der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch § 19 Nds. SOG das Entscheidungsmonopol über die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Freiheitsentziehung eingeräumt habe (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 11 ME 390/04 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.10.1988 - III ZR 256/87
    Auszug aus VG Oldenburg, 26.06.2012 - 7 A 2830/12
    Für die Annahme einer polizeilichen Gefahr genügt es, dass bei objektiver Sicht zur Zeit des polizeilichen Einschreitens die Tatsachen auf eine drohende Gefahr hindeuten, ohne dass sofort eindeutig Klarheit geschaffen werden kann (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1988 - III ZR 256/87 -, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme als inzident zu prüfende Voraussetzung

    Erledigt sich - wie hier - die polizeiliche Ingewahrsamnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist, so gebietet es die Gewährleistung gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, im Rahmen der Überprüfung des Heranziehungsbescheides auch die die Erhebung verursachende Amtshandlung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482, juris, Rn. 49 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.9.2004 - 1 S 2206/03 -, NVwZ-RR 2005, 540, juris, Rn. 57, und Urt. v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 -, DVBl. 2011, 626, juris, Rn. 22; VG Oldenburg, Urt. v. 26.6.2012 - 7 A 2830/12 -, juris, Rn. 15; vgl. bereits Senatsurt. v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11 -, NordÖR 2012, 355, juris, Rn. 22, zur Kostenpflicht bei polizeilicher Beförderung einer hilflosen Person).
  • VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17

    Drittortauseinandersetzung; Fußballbezogene Gewalt; Ingewahrsamnahme; Ultra

    Erledigt sich - wie hier - die polizeiliche Ingewahrsamnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist, so gebietet es die Gewährleistung gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, im Rahmen der Überprüfung des Heranziehungsbescheides auch die die Erhebung verursachende Amtshandlung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482, juris, Rn. 49 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.9.2004 - 1 S 2206/03 -, NVwZ-RR 2005, 540, juris, Rn. 57, und Urt. v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 -, DVBl. 2011, 626, juris, Rn. 22; VG Oldenburg, Urt. v. 26.6.2012 - 7 A 2830/12 -, juris, Rn. 15; Nds. OVG, Urt. v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11 -, NordÖR 2012, 355, juris, Rn. 22, zur Kostenpflicht bei polizeilicher Beförderung einer hilflosen Person).
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