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   BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00   

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https://dejure.org/2001,1657
BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00 (https://dejure.org/2001,1657)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 7 ABR 9/00 (https://dejure.org/2001,1657)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 7 ABR 9/00 (https://dejure.org/2001,1657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Funktionelle Verteilung der Entscheidungsbefugnisse in personalen und sozialen Angelegenheiten bei Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs; Kriterien für die Beurteilung über das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1972) § 1
    Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00
    Nachdem der Betriebsrat zunächst ohne Erfolg die Freischaltung der den einzelnen Betriebsratsmitgliedern zur Verfügung stehenden Telefonapparaten verlangt hatte, hat die Arbeitgeberin auf Grund der Senatsentscheidung vom 9. Juni 1999 (- 7 ABR 66/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 88) die in den Verkaufsbezirken installierten Telefonapparate frei geschaltet.

    Sie kann nur darauf überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 88, zu B II 2 der Gründe).

    Auf diese Weise kann er die für eine sachgerechte Erledigung von Betriebsratsaufgaben notwendigen Informationen erhalten, sich mit der von ihm vertretenen Belegschaft austauschen, Anregungen und Bedenken sowie Beschwerden der Arbeitnehmer entgegennehmen und die Inhalte der Betriebsratsarbeit der Belegschaft vermitteln (BAG 9. Juni 1999 aaO, zu B II 3 c der Gründe).

    Weder haben die Tarifvertragsparteien den Anspruch des Betriebsrats nach § 40 BetrVG im Ergänzungstarifvertrag beschränkt, noch wäre eine tarifvertragliche Beschränkung des Sachmittelanspruchs wegen des zwingenden Charakters dieser Vorschrift statthaft (BAG 9. Juni 1999 aaO, zu B II 4 der Gründe).

  • BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

    Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00
    Insoweit ist § 40 Abs. 2 BetrVG eine Sonderregelung zu § 40 Abs. 1 BetrVG, die letztlich unangemessene Anschaffungen des vermögenslosen Betriebsrats zu Lasten des Arbeitgebers verhindern soll (BAG 21. April 1983 - 6 ABR 70/82 - BAGE 42, 259 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 20, zu II 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94

    Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00
    a) Das Erstellen von Arbeitsunterlagen für den Betriebsrat und seine einzelnen Mitglieder, die schriftliche Kommunikation mit dem Arbeitgeber (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 670/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 125, zu 1 b der Gründe), den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und der Belegschaft sowie die Dokumentation dieser Vorgänge für die Unterlagen des Betriebsrats gehören zu der laufenden Geschäftsführung eines Betriebsrats und sind damit Bestandteil seiner gesetzlichen Aufgaben.
  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00
    In diesem Zusammenhang ist auch das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostenbelastung zu berücksichtigen (BAG st. Rspr. zuletzt 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 89, zu B I 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97

    PC für den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00
    Diese haben zu prüfen, ob die Sachmittel nach den konkreten Umständen der Geschäftsführung des Betriebsrats und damit der Erledigung gesetzlicher Aufgaben dienen und die Entscheidung des Betriebsrats pflichtgemäßem Ermessen entspricht, weil sie nicht nur den berechtigten Belangen der Belegschaft, sondern auch den berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rechnung trägt (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65, zu B III 2 und 4).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.11.1998 - 19 TaBV 1/98

    Klage eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Bereitstellung einer

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00
    Die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. November 1998 - 19 TaBV 1/98 - wird hinsichtlich des Tenors zu I 2 zurückgewiesen.
  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

    Vielmehr mussten die Funktionen des Arbeitgebers in den sozialen und personellen Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (BAG 21. Februar 2001 - 7 ABR 9/00 - EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11, zu B I der Gründe; 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 -, zu B 1, 11 der Gründe; 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 = AP AÜG § 1 Nr. 24 = EzA AÜG § 1 Nr. 9, zu I 3 b der Gründe; 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - BAGE 82, 112 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 10, zu B 3 a der Gründe; 14. Dezember 1994 - 7 ABR 26/94 - BAGE 79, 47 = AP BetrVG 1972 § 5 Rotes Kreuz Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 9, B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

    Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (BAG 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 - , zu B I der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - aaO, zu B III 1 der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 ABR 9/00 - EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11).
  • BAG, 22.06.2005 - 7 ABR 57/04

    Gemeinsamer Betrieb

    Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - aaO, zu B III 1 der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 ABR 9/00 - EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11; 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 22 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 2, zu B I 1 der Gründe mwN).
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