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   BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97   

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BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97 (https://dejure.org/1998,1363)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1998 - 7 AZR 263/97 (https://dejure.org/1998,1363)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 (https://dejure.org/1998,1363)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag; ; Normalvertrag Solo § 1 Abs. 2; ; TVM vom 23. November 1977 § 2 Abs. 1 und 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsvertrages einer Schauspielmusikerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsvertrages einer Schauspielmusikerin; Schauspielmusiker als Bühnenmitglieder; Erfordernis eines rechtfertigenden Grundes für Nichtverlängerungsmitteilung; Nichtverlängerungsmitteilung aus betrieblichen Gründen; Nennung von Gründen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 89, 339
  • NZA 1999, 442
  • BB 1999, 270
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91

    Nichtverlängerungsmitteilung/Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG Urteile vom 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - BAGE 35, 309 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; vom 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - BAGE 51, 374 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag und vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - BAGE 69, 1 = AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag) ist dies bei künstlerisch tätigem Bühnenpersonal zu bejahen.

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Nichtverlängerungsmitteilung nach dem TVM nicht daraufhin zu überprüfen, ob sie durch das Vorliegen objektiver Gründe gerechtfertigt ist (vgl. insbesondere Senatsurteile vom 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - aaO und vom 15. März 1989 - 7 AZR 316/88 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; zur Rechtsnatur der Nichtverlängerungsmitteilung vgl. auch Senatsurteil vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - BAGE 69, 1 = AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).

  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 114/85

    Pflicht zur Mitteilung der Gründe für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG Urteile vom 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - BAGE 35, 309 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; vom 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - BAGE 51, 374 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag und vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - BAGE 69, 1 = AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag) ist dies bei künstlerisch tätigem Bühnenpersonal zu bejahen.

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Nichtverlängerungsmitteilung nach dem TVM nicht daraufhin zu überprüfen, ob sie durch das Vorliegen objektiver Gründe gerechtfertigt ist (vgl. insbesondere Senatsurteile vom 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - aaO und vom 15. März 1989 - 7 AZR 316/88 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; zur Rechtsnatur der Nichtverlängerungsmitteilung vgl. auch Senatsurteil vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - BAGE 69, 1 = AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).

  • BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 316/88

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Nichtverlängerung bei Intendantenwechsel

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97
    Bei der Anhörung des Bühnenmitglieds nach § 2 Abs. 5 TVM braucht der Intendant nur seine subjektive Motivation für die Nichtverlängerung des Vertrages offenzulegen (im Anschluß an BAG Urteil vom 15. März 1989 - 7 AZR 316/88 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Nichtverlängerungsmitteilung nach dem TVM nicht daraufhin zu überprüfen, ob sie durch das Vorliegen objektiver Gründe gerechtfertigt ist (vgl. insbesondere Senatsurteile vom 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - aaO und vom 15. März 1989 - 7 AZR 316/88 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; zur Rechtsnatur der Nichtverlängerungsmitteilung vgl. auch Senatsurteil vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - BAGE 69, 1 = AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).

  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78

    Einstellung mit befristeten Normalverträgen für Bühnenpersonal - Rechtfertigung

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG Urteile vom 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - BAGE 35, 309 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; vom 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - BAGE 51, 374 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag und vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - BAGE 69, 1 = AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag) ist dies bei künstlerisch tätigem Bühnenpersonal zu bejahen.
  • BAG, 16.11.1995 - 6 AZR 229/95

    Erster Konzertstimmer - Tarifliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 16. November 1995 - 6 AZR 229/95 - AP Nr. 49 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag) liegt das gemeinsame Merkmal der in § 1 Abs. 2 Normalvertrag Solo genannten Personen und damit der Anknüpfungspunkt für die Bestimmung der "Personen in ähnlicher Stellung" darin, daß sie durch ihre Tätigkeit an Erarbeitung und Umsetzung der künstlerischen Konzeption eines Werkes unmittelbar mitarbeiten und damit im Gegensatz zu solchen Personen stehen, die hierfür lediglich die notwendigen technischen Rahmenbedingungen schaffen und die Funktionsfähigkeit der technischen Hilfsmittel überwachen.
  • LAG Sachsen, 06.12.1996 - 3 Sa 819/96

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einer

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 1996 - 3 Sa 819/96 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 233/81

    Vertragsverlängerung

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97
    c) Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts, daß die Anhörung der Klägerin vom 16. Oktober 1995 diesen Anforderungen entspricht, ist ersichtlich rechtsfehlerfrei (zum Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanzen vgl. BAG Urteil vom 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - BAGE 39, 1 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2016 - 4 Sa 202/15

    Befristetes Arbeitsverhältnis im Profifußball

    cc) Auch der im Bühnenbereich von der Rechtsprechung herangezogene Gesichtspunkt des Abwechslungsbedürfnisses des Publikums (vgl. hierzu BAG v. 26.08.1998 - 7 AZR 263/97 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag; BAG v. 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag) bildet eine im Rahmen des Sachgrundes des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG zu berücksichtigende branchenspezifische Besonderheit.

    Des Weiteren ist zu bedenken, dass es im eigenen Interesse der Lizenzspieler am Erhalt ihrer Freizügigkeit hinsichtlich eines späteren Vereinswechsels liegt, dass bei anderen Vereinen durch die Beendigung befristeter Verträge Arbeitsplätze frei werden (vgl. zum Bühnenbereich: BAG v. 26.08.1998 - 7 AZR 263/97 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag).

  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 369/16

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Befristung von Arbeitsverträgen des künstlerisch tätigen Bühnenpersonals sachlich gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber auf diese Weise die künstlerischen Vorstellungen des Intendanten mit dem von ihm dafür als geeignet angesehenen künstlerischen Bühnenpersonal verwirklichen und dem Abwechslungsbedürfnis des Publikums Rechnung tragen kann (BAG 2. August 2017 - 7 AZR 601/15 - Rn. 47; 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 107, 28; 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 1 b der Gründe, BAGE 89, 339; 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 69, 1; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu IV der Gründe, BAGE 51, 374; 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - zu II 1 und 2 der Gründe, BAGE 35, 309) .

    Ausreichend ist es, dass der Intendant seine subjektive Motivation für die Nichtverlängerung des Vertrags offenlegt (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 55, aaO; 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 3 b der Gründe, BAGE 89, 339) .

    Da ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis allein aufgrund der vereinbarten Befristung endet und die Tarifvertragsparteien auf die Festlegung materieller Gründe für die Nichtverlängerungsmitteilung verzichtet haben, ist die Nichtverlängerungsmitteilung nicht darauf zu überprüfen, ob sie durch das Vorliegen objektiver Gründe gerechtfertigt ist (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 45, BAGE 145, 142; 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 3 der Gründe mwN, aaO) .

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

    Hinzu kommt, dass die Tarifvertragsparteien auf die Festlegung materieller Gründe für die Nichtverlängerungsmitteilung verzichtet haben und in einem solchen Fall die Nichtverlängerungsmitteilung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht darauf zu überprüfen ist, ob sie durch das Vorliegen objektiver Gründe gerechtfertigt ist (vgl. BAG 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 3 a der Gründe mwN, BAGE 89, 339) .
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

    Ausreichend ist es, dass der Intendant seine subjektive Motivation für die Nichtverlängerung des Vertrags offenlegt (BAG 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 3 b der Gründe, BAGE 89, 339; Bolwin/Sponer Bühnen- und Orchesterrecht Stand August 2016 Teil A I § 61 NV Bühne Rn. 88) .

    Da die Tarifvertragsparteien auf die Festlegung materieller Gründe für die Nichtverlängerungsmitteilung verzichtet haben, ist die Nichtverlängerungsmitteilung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht darauf zu überprüfen, ob sie durch das Vorliegen objektiver Gründe gerechtfertigt ist (vgl. BAG 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 3 a der Gründe mwN, aaO) .

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten auflösenden Bedingung

    Die Befristung von Arbeitsverträgen mit künstlerisch tätigen Arbeitnehmern wie Theaterschauspielern, Kapellmeistern, Choreographen oder Dramaturgen, die sich regelmäßig auf die Spielzeit von einem Jahr erstreckt, ist bereits deswegen sachlich gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber auf diese Weise die künstlerischen Vorstellungen des Intendanten verwirklichen und dem Abwechslungsbedürfnis des Publikums Rechnung tragen kann (BAG 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - BAGE 89, 339 = AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 53 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 6, zu 1 b der Gründe).
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 601/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung- Eigenart

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Befristung von Arbeitsverträgen des künstlerisch tätigen Bühnenpersonals im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit des Arbeitgebers sachlich gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber auf diese Weise die künstlerischen Vorstellungen des Intendanten mit dem von ihm dafür als geeignet angesehenen künstlerischen Bühnenpersonal verwirklichen und dem Abwechslungsbedürfnis des Publikums Rechnung tragen kann (BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 107, 28; 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 1 b der Gründe, BAGE 89, 339; 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 69, 1; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu IV der Gründe, BAGE 51, 374; 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - zu II 1 und 2 der Gründe, BAGE 35, 309) .

    Außerdem liegt es im eigenen Interesse der Künstler am Erhalt der Freizügigkeit ihres Engagementwechsels, dass an anderen Bühnen durch Beendigung befristeter Engagements Arbeitsplätze frei werden (BAG 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 1 b der Gründe, aaO; 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 3 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 987/07

    Bühnentechniker - Auslegung des Arbeitsvertrages - Schiedsabrede

    Die in § 1 Abs. 2 und 4 NV Bühne genannten Berufs- bzw. Funktionsbezeichnungen erfüllen die Anforderungen des Begriffs der Bühnenkünstler iSv. § 101 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, weil sie in verantwortlicher Weise bei der Umsetzung der künstlerischen Konzeption eines Werkes unmittelbar mitwirken müssen (vgl. zu den Kriterien einer künstlerischen Tätigkeit im Einzelnen zB BAG 16. November 1995 - 6 AZR 229/95 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 49 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 6; 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - BAGE 89, 339, 342 f.; ausf. Schunck in Düwell/Lipke ArbGG 2. Aufl. § 101 Rn. 34 ff. mwN).
  • LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15

    Rechtsfolgen der fehlenden Wiedergabe der ehrenamtlichen Richter im Urteilsrubrum

    Außerdem liegt es im eigenen Interesse der Künstler am Erhalt der Freizügigkeit ihres Engagementwechsels, dass an anderen Bühnen durch Beendigung befristeter Engagements Arbeitsplätze frei werden (BAG 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - BAGE 89, 339; LAG Köln 11. September 2013 - 5 Sa 93/13 -) .
  • ArbG Köln, 19.10.2017 - 11 Ca 4400/17

    Wirksamkeit befristeter Arbeitsverträge von Fußballspielern?

    Des Weiteren ist zu bedenken, dass es im eigenen Interesse der Lizenzspieler am Erhalt ihrer Freizügigkeit hinsichtlich eines späteren Vereinswechsels liegt, dass bei anderen Vereinen durch die Beendigung befristeter Verträge Arbeitsplätze frei werden (vgl. zum Bühnenbereich: BAG v. 26.08.1998 - 7 AZR 263/97 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag).
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung - Eigenart

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Befristung von Arbeitsverträgen des künstlerisch tätigen Bühnenpersonals im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit des Arbeitgebers sachlich gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber auf diese Weise die künstlerischen Vorstellungen des Intendanten mit dem von ihm dafür als geeignet angesehenen künstlerischen Bühnenpersonal verwirklichen und dem Abwechslungsbedürfnis des Publikums Rechnung tragen kann (BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 107, 28; 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 1 b der Gründe, BAGE 89, 339; 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 69, 1; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu IV der Gründe, BAGE 51, 374; 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - zu II 1 und 2 der Gründe, BAGE 35, 309) .

    Außerdem liegt es im eigenen Interesse der Künstler am Erhalt der Freizügigkeit ihres Engagementwechsels, dass an anderen Bühnen durch Beendigung befristeter Engagements Arbeitsplätze frei werden (BAG 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 1 b der Gründe, aaO; 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 3 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98

    Bühnenengagementvertrag - Nichtverlängerungsmitteilung zur Vertragsänderung

  • BVerwG, 07.10.2003 - 6 P 4.03

    Ausschluss der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; persönlicher

  • LAG Köln, 17.08.2010 - 12 Sa 164/10
  • LAG Köln, 12.10.2000 - 5 Sa 796/00

    Tarifvertrag; Bühnenengagement; Änderung; Nichtverlängerungsmitteilung;

  • LAG Düsseldorf, 23.05.2019 - 11 TaBV 44/18

    Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von Tarifverträgen

  • LAG Köln, 26.02.1999 - 11 Sa 1048/98

    Bühnenrecht; Aufhebungsklage; Nichtverlängerungsmitteilung; Kunstgattung;

  • LAG Köln, 25.02.1999 - 6 Sa 1461/98

    Nichtverlängerungsmitteilung; Anhörung

  • LAG Köln, 11.09.2013 - 5 Sa 93/13

    Bühnenschiedsgerichtliches Verfahren

  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 93/99 R

    Erstattung von Arbeitslosengeld - Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung

  • LAG Hamm, 22.08.2014 - 13 TaBV 92/13

    Bühnentechniker; Beleuchter; überwiegend künstlerische Tätigkeit; Versetzung;

  • AG Brandenburg, 27.11.2012 - 31 C 59/11

    Künstlergage - Darlegungs- und Beweislast für eine Vergütungsvereinbarung

  • LAG Köln, 10.09.2014 - 11 Sa 786/13

    Befristung Arbeitsverhältnis; NV-Bühne; künstlerischer Betrieb

  • LAG Köln, 26.02.1999 - 12 Sa 1136/98

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 7 Sa 70/11

    Sachgrund der Eigenart der Arbeitsleistung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2004 - 1 A 2774/02

    Abschluss von Dienstverträgen auf der Grundlage eines Bühnennormalvertrages;

  • ArbG Köln, 31.05.2007 - 17 Ca 1754/07
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