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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2015 - 7 B 1343/14   

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https://dejure.org/2015,2394
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2015 - 7 B 1343/14 (https://dejure.org/2015,2394)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2015 - 7 B 1343/14 (https://dejure.org/2015,2394)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - 7 B 1343/14 (https://dejure.org/2015,2394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 246 Abs. 10; BauNVO § 8 Abs. 3 Nr. 2
    Zulassung von Anlagen für soziale Zwecke als Ausnahmein einem wirksam festgesetzten Gewerbegebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Asylbewerberunterkunft im Gewerbegebiet zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Flüchtlingsunterkunft in Gewerbegebiet vorläufig zugelassen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Voraussichtliche Zulässigkeit einer Unterkunft für Flüchtlinge oder Asylbegehrende in einem Gewerbegebiet

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorläufige Genehmigung einer Flüchtlingsunterkunft in Gewerbegebiet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussichtliche Zulässigkeit einer Unterkunft für Flüchtlinge oder Asylbegehrende in einem Gewerbegebiet

  • jurop.org (Rechtsprechungsübersicht)

    Unterbringung von Flüchtlingen seit der BauGB-Novelle von November 2014

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1364
  • BauR 2015, 797
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2015 - 7 B 1343/14
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2010 - 7 VR 1.10 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 A 1419/09

    Verfahrensrecht - Zur Erfordernis eines Berufungsverfahrens

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2015 - 7 B 1343/14
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 2 A 1419/09 -, BRS 76 Nr. 177 = BauR 2011, 1635, m. w. N.
  • BVerwG, 17.12.2007 - 4 B 54.07

    Prägung des Begriffs des Wohnens i.S.d. Baunutzungsverordnung durch eine auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2015 - 7 B 1343/14
    Auf der Grundlage des genannten Planungsrechts scheidet ein Gebietsgewährleistungsanspruch voraussichtlich unabhängig davon aus, ob es sich bei der genehmigten Unterkunft um eine Anlage für soziale Zwecke handelt oder um eine Anlage zu Wohnzwecken, was die Antragstellerin ohne Auseinandersetzung mit maßgeblicher Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 54.07 -, juris, m. w. N, geltend macht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2010 - 10 B 1118/10

    Nachbarklage gegen eine unter dem Mangel einer Pflicht zur Einrichtung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2015 - 7 B 1343/14
    vgl. zum Prüfungsmaßstab im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: OVG NRW, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - 10 B 1118/10 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2020 - 3 S 2781/18

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkunft in der Gestalt von

    Der Gebietserhaltungsanspruch greift dementsprechend nur gegenüber Vorhaben ein, die in dem betreffenden Baugebiet weder planungsrechtlich regelhaft zulässig sind noch nach § 31 Abs. 1 oder 2 BauGB im Wege einer Ausnahme oder Befreiung rechtmäßig zugelassen werden können (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 23.02.2015 - 7 B 1343/14 - BauR 2015, 797 = juris Rn. 12).

    Für ein Vorhaben, das nach Maßgabe des neben § 31 Abs. 2 BauGB tretenden zusätzlichen Befreiungstatbestands des § 246 Abs. 12 BauGB zugelassen werden kann, kann nichts anderes gelten (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 23.02.2015 - 7 B 1343/14 - BauR 2015, 797 = juris Rn. 14).

  • VG Gelsenkirchen, 29.07.2016 - 9 L 1120/16

    Flüchtlingsunterkunft; Industriegebiet; Befreiung

    OVG NRW, Urteile vom 17. Dezember 2008 - 10 A 3001/07 -, juris Rn. 35 und vom 21. Dezember 2010 - 2 A 1419/09 -, juris Rn. 87; OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 7 B 1343/14 -, juris Rn. 12.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 7 B 1343/14 -, juris Rn. 14 und VG Augsburg, Urteil vom 21. April 2016 - Au 5 K 15.1897 -, juris Rn. 51f. (jeweils zu § 246 Abs. 10 BauGB).

    Unabhängig davon, ob es als Anlage für soziale Zwecke im baurechtlichen Sinne, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 7 B 1343/14 -, juris Rn. 9ff., Bay VGH, Beschluss vom 5. März 2015, juris Rn. 3 m.w.N., BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1997 - 4 C 2/96 -, juris Rn. 3, Fickert/Fieseler, § 9 BauNVO Rn. 9.4, als Wohnnutzung, so OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. Oktober 1991 - 1 M 53/91 -, juris Rn. 30, oder als eigenständige Nutzungsart anzusehen ist, so VG Berlin, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 13 L 355.14 -, juris Rn. 16f., ist das Vorhaben unter Erteilung einer Befreiung nach § 246 Abs. 12 Satz 1 Nr. 2 BauBG zulassungsfähig.

    Hier erscheint dem Gericht in Anbetracht der Art der genehmigten Nutzung und angesichts der zeitlichen Befristung der Genehmigung in Ausübung richterlichen Ermessens die Annahme eines Streitwerts von 7.500,00 EUR angemessen (vgl. im Ergebnis auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 7 B 1343/14 -, zit. nach juris).

  • VG Schwerin, 19.01.2016 - 2 B 3825/15

    Unterkunft für Flüchtlinge im Gewerbegebiet

    Die Kammer hat darüber hinaus in einem vorangegangenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bezüglich einer für das Vorhabengrundstück erteilten Nutzungsänderungsgenehmigung vom 24. Mai 2012 entschieden, dass die geplante Asylunterkunft auch nicht nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässig ist, da es sich aufgrund der wohnähnlichen Nutzung solcher Unterkünfte nicht um Anlagen für soziale Zwecke handelt (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 29. September 2012 - 2 B 409/12 -, amtlicher Umdruck S. 5 ff.; vgl. anders - Anlage für soziale Zwecke mit wohnähnlichem Charakter - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. März 2015 - 1 ZB 14.2373 -, BayVBl 2015, 413, juris Rn. 3; vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 7 B 1343/14 -, Rn. 9 ff., juris).

    Nichts anderes dürfte summarischer Prüfung zufolge für ein Vorhaben gelten, das nach Maßgabe des neben § 31 Abs. 2 BauGB tretenden zusätzlichen Befreiungstatbestands des § 246 Abs. 10 BauGB zugelassen werden kann (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 7 B 1343/14 -, Rn. 14, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für eine Kläranlage im faktischen

    Es bedarf keiner Vertiefung, ob dem - von der Antragsgegnerin nicht in Frage gestellten - Standpunkt des Verwaltungsgerichts zu folgen ist, wonach der Gebietserhaltungsanspruch eines Grundstückseigentümers in einem faktischen Baugebiet i.S.d. § 34 Abs. 2 BauGB durch die Zulassung eines der Art der baulichen Nutzung nach dort nicht zulässigen Bauvorhabens nur dann nicht verletzt werde, wenn dem Bauherrn dazu eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB tatsächlich erteilt worden sei, während das bloße Vorliegen einer Befreiungslage nicht genüge (vgl. OVG RhPf, Beschluss vom 5. Februar 2010 - 1 B 11356/09 - juris Rn. 4), oder ob die Gegenauffassung zutrifft, nach der ein Gebietserhaltungsanspruch nur gegenüber Vorhaben eingreift, die in dem betreffenden Baugebiet weder planungsrechtlich regelhaft zulässig sind noch nach § 31 Abs. 1 oder 2 BauGB im Wege einer Ausnahme oder Befreiung zugelassen werden können (vgl. OVG NRW, Urteile vom 17. Dezember 2008 - 10 A 3001/07 - juris Rn. 35 und vom 21. Dezember 2010 - 2 A 1419/09 - juris Rn. 87; Beschluss vom 23. Februar 2015 - 7 B 1343/14 - juris Rn. 12; OVG SH, Beschluss vom 1. März 2016 - 4 MB 5/16 - juris Rn. 4).
  • VG Schleswig, 15.07.2016 - 2 B 62/16

    Nachbarwiderspruch gegen Asylbewerberheim im Gewerbe- /Industriegebiet

    Eine Verletzung eines Gebietserhaltungsanspruchs ist nämlich jedenfalls deshalb zu verneinen, weil das Vorhaben im Wege einer Befreiung nach § 246 Abs. 12 Nr. 2 BauGB zugelassen werden könnte, obwohl es weder in einem Gewerbegebiet noch in einem Industriegebiet allgemein oder ausnahmsweise zulässig ist (vgl. zur Verneinung des Gebietserhaltungsanspruchs bei einer Befreiungslage: VGH München, Beschl. v. 23.12.2013, - 15 CS 13.1865 - OVG Münster, Beschl. v. 23.02.2015 - 7 B 1343/14 -).

    Ob die Befreiung tatsächlich erteilt worden ist, ist für die Beurteilung des Gebietserhaltungsanspruchs unerheblich (so ausdrücklich OVG Schleswig, Beschl. v. 25.02.2016, - 4 MB 5/16 -, unter Hinweis auf OVG Münster, Beschl. v. 23.02.2015, - 7 B 1343/14 -).

  • VG Schwerin, 27.03.2024 - 2 B 536/24

    Erfolgloser Eilantrag gegen die genehmigte Nutzungsänderung eines

    Zwar werden Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende als Anlagen für soziale Zwecke angesehen (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 6. März 2023 - 2 B 376/23 SN -, juris Rn. 16 m. w. N.; VG Schwerin, Beschluss vom 29. August 2023 - 2 B 1269/23 SN -, juris Rn. 26; ebenso - Anlage für soziale Zwecke mit wohnähnlichem Charakter - VGH München, Beschluss vom 5. März 2015 - 1 ZB 14.2373 -, BayVBl 2015, 413, juris Rn. 3; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 7 B 1343/14 -, juris Rn. 9 ff.; offengelassen von VG Schwerin, Beschluss vom 29. September 2012 - 2 B 409/12 -, amtlicher Umdruck S. 5 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2016 - 4 MB 5/16

    Umfang und Reichweite des Gebietserhaltungsanspruchs

    Ob die hier vorgesehene Nutzung ebenso zu beurteilen ist, bedarf keiner Entscheidung, denn der Gebietserhaltungsanspruch ist jedenfalls deshalb zu verneinen, weil das Vorhaben im Wege einer Befreiung zugelassen werden könnte, wenn seine allgemeine Zulassung im Gewerbegebiet nicht erfolgen dürfte (vgl. zur Verneinung des Gebietserhaltungsanspruchs bei einer Befreiungslage Bay VGH, Beschl. v. 23.12.2013 - 15 CS 13.1865, Juris Rn. 14; OVG Münster, Beschl. v. 23.02.2015 - 7 B 1343/14 - BauR 2015, 797 - Juris Rn. 13 mwN).

    Ob die Befreiung tatsächlich erteilt worden ist, ist für die Beurteilung des Gebietserhaltungsanspruchs unerheblich (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 23.02.2015 - 7 B 1343/14 - BauR 2015, 797 - Juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 08.01.2016 - 1 CS 15.2687

    Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkunft - Umdeutung einer erteilten Ausnahme in

    Es kann offen bleiben, ob der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (U. v. 21.12.2010 - 2 A 1419/09 - BauR 2011, 1635; ebenso B. v. 23.2.2015 - 7 B 1343/14 - BauR 2015, 797) zu folgen ist, wonach der Gebietsgewährleistungsanspruch nur gegenüber Vorhaben eingreift, die in dem betreffenden Baugebiet weder planungsrechtlich regelhaft zulässig sind noch nach § 31 Abs. 1 oder 2 BauGB im Wege einer Ausnahme oder Befreiung zugelassen werden können, so dass es darauf, ob hier eine Befreiung nach § 246 Abs. 10 BauGB erteilt worden ist, nicht ankäme.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 7 B 1106/15

    Zweckbestimmung und Widmung eines privaten Gebiets einer Dauerkleingartenanlage

    vgl. zum Prüfungsmaßstab im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: OVG NRW, Beschlüsse vom 23.2.2015 - 7 B 1343/14 -, BauR 2015, 797 und vom 30.12.2010 - 10 B 1118/10 -, juris.
  • VG Würzburg, 20.11.2015 - W 5 E 15.1186

    Nutzung von Gebäudeteilen als befristete Notunterkunft für Asylbegehrende

    Der Gebietsgewährleistungsanspruch greift nur gegenüber Vorhaben ein, die in dem betreffenden Baugebiet weder planungsrechtlich regelhaft zulässig sind, noch nach § 31 Abs. 1 oder 2 BauGB im Wege einer Ausnahme oder Befreiung zugelassen werden können (vgl. OVG NRW, B.v. 23.2.2015 - 7 B 1343/14).
  • VG Düsseldorf, 20.09.2016 - 28 L 2532/16

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2015 - 7 B 536/15

    Einstellung von Bauarbeiten zur Nutzungsänderung einer Lagerhalle mit Bürogebäude

  • VG Würzburg, 20.11.2015 - W 5 E 15.1187

    Nutzungsänderung von Gebäudeteil

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