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   VG Oldenburg, 05.06.2012 - 7 B 3428/12   

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VG Oldenburg, 05.06.2012 - 7 B 3428/12 (https://dejure.org/2012,12181)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05.06.2012 - 7 B 3428/12 (https://dejure.org/2012,12181)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 7 B 3428/12 (https://dejure.org/2012,12181)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • zvr-online.com

    Art. 1 Abs. 1 GG
    "Kein Anspruch eines Obdachlosen auf barrierefreies Duschen"

  • openjur.de

    In einer gemeindeeigenen Notunterkunft muss keine Dusche vorhanden sein

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kein Anspruch auf barrierefreie Dusche in gemeindeeigener Notunterkunft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Anspruch auf barrierefreie Dusche in gemeindeeigener Notunterkunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf barrierefreie Duscheinrichtung in einer Obdachlosenunterkunft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behindertengerechte Duschen in der Obdachlosenunterkunft

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf barrierefreie Duscheinrichtung in einer Obdachlosenunterkunft?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Ausstattung von Notunterkunft - Obdachloser hat keinen Anspruch auf barrierefreie Dusche

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf barrierefreie Duscheinrichtung in einer Obdachlosenunterkunft - Ordnungsbehörde muss lediglich für obdachmäßige Unterbringung sorgen, nicht für wohnungsmäßige Voll- und Dauerversorgung

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Muss eine Obdachlosenunterkunft barrierefrei sein?

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Muss eine Obdachlosenunterkunft barrierefrei sein

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1992 - 1 S 1523/92

    Obdachlosenunterbringung: Umsetzung in eine andere Obdachlosenunterkunft;

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.06.2012 - 7 B 3428/12
    Eine gemeindliche Obdachlosenunterkunft ist nicht menschenunwürdig, wenn sie über eine Waschgelegenheit, nicht aber über ein Bad oder eine Dusche verfügt (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.1992 - 1 S 1523/92 -, juris).
  • VG Oldenburg, 22.05.2012 - 7 A 3069/12

    Inanspruchnahme eines Eigentümers durch die Beschlagnahme seiner Wohnung für die

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.06.2012 - 7 B 3428/12
    Nach dem Urteil der Kammer vom 22. Mai 2012 - 7 A 3069/12 - hat die Ordnungsbehörde nicht für eine wohnungsmäßige Voll- und Dauerversorgung, sondern lediglich für eine obdachmäßige Unterbringung zu sorgen.
  • VG München, 18.02.2004 - M 22 S 03.6249
    Auszug aus VG Oldenburg, 05.06.2012 - 7 B 3428/12
    Die Bewältigung von speziellen Unterbringungs- und Sorgeerfordernissen, die über die bloße Zurverfügungstellung einer den Mindestanforderungen genügenden vorübergehenden Notunterkunft hinausgehen, ist keine Angelegenheit des Obdachlosenrechts (Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 18. Februar 2004 - M 22 S 03.6249 -, juris), sondern, sofern der Antragsteller selbst nicht zur Abhilfe - hier zum Beispiel insbesondere durch Umzug in eine andere Wohnung - in der Lage sein sollte, ggf. Aufgabe anderer Leistungsträger, ggf. der zuständigen Kranken- oder Pflegeversicherung (so wie hier: Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 22. Januar 2008 - M 22 E 08.282 -, juris).
  • VG München, 22.01.2008 - M 22 E 08.282

    Keine Verpflichtung der Obdachlosenbehörde, die Notunterkunft aus medizinischen

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.06.2012 - 7 B 3428/12
    Die Bewältigung von speziellen Unterbringungs- und Sorgeerfordernissen, die über die bloße Zurverfügungstellung einer den Mindestanforderungen genügenden vorübergehenden Notunterkunft hinausgehen, ist keine Angelegenheit des Obdachlosenrechts (Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 18. Februar 2004 - M 22 S 03.6249 -, juris), sondern, sofern der Antragsteller selbst nicht zur Abhilfe - hier zum Beispiel insbesondere durch Umzug in eine andere Wohnung - in der Lage sein sollte, ggf. Aufgabe anderer Leistungsträger, ggf. der zuständigen Kranken- oder Pflegeversicherung (so wie hier: Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 22. Januar 2008 - M 22 E 08.282 -, juris).
  • VG Köln, 08.10.2007 - 20 L 1334/07

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.06.2012 - 7 B 3428/12
    Es reicht aus, wenn eine Unterkunft bereit gestellt wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt (VG Köln, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 20 L 1334/07 - zitiert nach juris, m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 03.07.2012 - 7 B 3696/12

    Behinderung; Notunterkunft; Obdachlosenrecht; Wiedereinweisung; Zumutbarkeit

    Fortführung der Kammerrechtsprechung - Urteil vom 22.05.12 - 7 A 3069/12 - und Beschluss vom 05.06.12 - 7 B 3428/12 -.

    Dies deckt sich mit der Rechtsprechung der Kammer zur Frage der Angemessenheit von Notunterkünften , die im Wege des Obdachlosenrechts ordnungsrechtlich vorübergehend zur Beseitigung von Obdachlosigkeit zur Verfügung gestellt werden, vgl. dazu z. B. zuletzt Beschluss der Kammer vom 5. Juni 2012 - 7 B 3428/12 -, juris.

    Wichtig ist insoweit (und wiederholend), dass es ausreichend ist, wenn eine Unterkunft bereit gestellt wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt (Beschluss der Kammer vom 5. Juni 2012, a. a. O.).

    Insoweit bezieht sich das beschließende Gericht erneut auf den Beschluss der Kammer vom 5. Juni 2012, wo die Kammer darauf abgehoben hat, dass auch dort die Schwerbehinderung des dortigen Antragstellers nichts daran ändere, da er es selber "in der Hand hätte, sich um anderen Wohnraum zu bemühen", und dass die - dortige - Antragsgegnerin nicht nach dem Obdachlosenrecht verpflichtet sei, die Bewältigung von speziellen "Unterbringungs- und Sorgeerfordernissen, die über die bloße Zurverfügungstellung einer den Mindestanforderungen genügenden vorübergehenden Notunterkunft hinausgehen, sicherzustellen" (Beschluss der Kammer vom 5. Juni 2012, a. a. O.).

    Rein vorsorglich allerdings und zur Vermeidung weiterer Rechtsstreitigkeiten macht das Gericht die Antragsteller ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach den von dem Gericht herangezogenen Zumutbarkeitskriterien, die oben dargetan sind, aller Voraussicht nach zumutbar ist, die von der Antragsgegnerin aktuell angebotene Wohnmöglichkeit in ihrer Obdachlosenunterkunft wahrzunehmen, auch wenn diese möglicherweise nicht alle jenen besonderen Merkmale erfüllt, "die ansonsten inzwischen Standard für jedermann sein mögen" (Beschluss der Kammer vom 5. Juni 2012 - 7 B 3428/12 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2018 - 9 E 129/18

    Unterbringungsanspruch eines Obdachlosen in eine barrierefreie

    Die in diesem Zusammenhang vom Verwaltungsgericht angeführte Rechtsprechung insbesondere zur Frage, ob ein in seiner Mobilität eingeschränkter Obdachloser Anspruch auf eine barrierefreie Dusche hat, vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 7 B 3428/12 -, juris Rn. 7, führt hier - ungeachtet der hier nicht zu beantwortenden Frage, ob ihr zu folgen wäre - nicht weiter.
  • VG Oldenburg, 05.09.2013 - 7 B 5845/13

    Anspruch auf Unterbringung bzw. Einweisung in einer Obdachlosenunterkunft zur

    Wer zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in eine gemeindliche Notunterkunft eingewiesen ist oder wird, hat allerdings keinen Rechtsanspruch darauf, in dieser Unterkunft zu bleiben, weil die Notunterkunft lediglich der vorübergehenden Unterbringung dient, um aktuell drohende oder bereits eingetretene Obdachlosigkeit abzuwenden, wobei der so geschaffene Zustand nicht als Dauerlösung betrachtet werden kann; durch die Einweisung in eine gemeindliche Notunterkunft wird kein Besitzstand des Obdachlosen begründet (Beschluss der Kammer vom 5. Juni 2012 - 7 B 3428/12 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - 1 S 45.15

    Vorerst keine Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule auf Grund von

    Soweit der Antragsgegner auf die Rechtsprechung zur "Umsetzung von Obdachlosen" verweist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. Juni 1991, a.a.O., und Beschluss vom 8. Februar 1996 - 1 S 147/96 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 6. Juni 1989 - OVG 6 S 46.89 -, NVwZ 1989, 989; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 4 M 15/92 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 3 M 92/09 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 7. März 2011 - 8 B 217/11 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 7 B 3428/12 -, juris, und Beschluss vom 5. September 2013 - 7 B 5845/13 -, juris) und geltend macht, bei der vorliegend streitgegenständlichen "Räumungsanordnung", der ein sachlicher Grund zugrunde gelegen habe, handele es sich um einen solchen Fall, verhilft auch dies seiner Beschwerde nicht zum Erfolg.
  • VG Köln, 31.01.2018 - 20 L 66/18

    Anspruch auf Zurverfügungstellung einer Obdachlosenunterkunft nach Entlassung aus

    Was Letzteres anbetrifft, hat die Antragsgegnerin zu Recht vorgetragen, dass die Bewältigung von speziellen Unterbringungs- und Sorgeerfordernissen, die über die bloße Zurverfügungstellung einer den beschriebenen Mindestanforderungen genügenden Unterkunft hinausgehen, nicht in den Aufgabenbereich der Ordnungsbehörde, sondern anderer Leistungsträger fällt, vgl. hierzu VG Oldenburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 7 B 3428/12 - VG Schleswig, Beschluss vom 10.08.2016 - 3 B 147/16 - VG München, Beschlüsse vom 29.04.2014 - M 22 S 13.4757 -, vom 22.01.2008 - M 22 S 08.282 - und vom 18.02.2004 - M 22 S 03.6249 - sämtlich: juris.
  • VG Oldenburg, 12.08.2013 - 7 B 5615/13

    Eigentum; Gesundheit; Miete; Obdachlosigkeit; Räumung; Wiedereinweisung

    Insoweit bezieht sich das beschließende Gericht auf den Beschluss der Kammer vom 5. Juni 2012 (7 B 3428/12) und denjenigen des Gerichts vom 3. Juli 2012 (7 B 3696/12), jeweils juris.
  • VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 5 K 13.00506

    Rücknahme der Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft

    Ein solcher Zustand kann aber nicht als Dauerlösung betrachtet werden (vgl. hierzu: VG Oldenburg, Beschluss vom 5.6.2012, Az. 7 B 3428/12 mit Verweis auf VGH Mannheim, Beschluss vom 29.10.1992, Az. 1 S 1523/92, juris).
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