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   BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 43.78   

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BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 43.78 (https://dejure.org/1979,605)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1979 - 7 C 43.78 (https://dejure.org/1979,605)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1979 - 7 C 43.78 (https://dejure.org/1979,605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung im Wiederholungsversuch - Kompensation des Prüfungsnachteils des Abschnittsversagens - Bindung an die erstinstanzliche Entscheidung über einen Hilfsantrag bei der rechtlichen Beurteilung des Hauptantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1980, 597
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 43.78
    Der Gesetzgeber hat zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats bei der Änderung von Prüfungs- und Ausbildungsvorschriften darauf zu achten, daß sich aus dem Übergang keine übermäßigen unzumutbaren Belastungen ergeben (BVerfGE 37, 342 [354]; Urteil des Senats vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 38.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64]).
  • BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74

    Ermittlung der Ausbildungsnote - Zahlenwerte - Anwendung der Aufrundung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 43.78
    Der Gesetzgeber hat zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats bei der Änderung von Prüfungs- und Ausbildungsvorschriften darauf zu achten, daß sich aus dem Übergang keine übermäßigen unzumutbaren Belastungen ergeben (BVerfGE 37, 342 [354]; Urteil des Senats vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 38.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64]).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Ob das Gericht sich mit dem Hilfsantrag erst bei Abweisung des Hauptantrags zu befassen hat (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 124) oder die Rechtshängigkeit des Hilfsantrags nur bei Zuerkennung des Hauptanspruchs rückwirkend entfällt (Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.86 - BVerwGE 104, 260 ), obliegt der Bestimmung des Klägers im Rahmen der Dispositionsmaxime.
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß es - auch nach § 44 VwGO - zulässig ist, mehrere Klagebegehren nicht nur kumulativ, sondern auch eventualiter (hilfsweise) in der Weise anhängig zu machen, daß das Gericht unter der auflösenden Bedingung eines Erfolges des Hauptantrags über den Hilfsantrag zu entscheiden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - Buchholz 421.0 Nr. 124; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl. 1994, § 44 Rn. 1 und Kion, Eventualverhältnisse im Zivilprozeß, 1971, S. 50 ff., jeweils unter Bezugnahme auf das Reichsgericht, vgl. RGZ 144, 71 [72 ff.]).

    Dies hat zur Folge, daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls (und automatisch) in der Rechtsmittelinstanz anfällt (vgl. zuletzt den Beschluß des erkennenden Senats vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 53.97 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 a.a.O.; Urteil vom 10. November 1993 - BVerwG 11 C 21.92 - Buchholz 424.01 § 64 FlurbG Nr. 7; BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - MDR 1990, 711).

    Die im zivilprozessualen Schrifttum vertretene Gegenansicht, welche stets die Einlegung eines Anschlußrechtsmittels verlangt (vgl. etwa Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 537 ZPO Rn. 10 m.w.N.), überzeugt nicht; sie kann überdies für Zulassungsrechtsmittel - wie die Berufung nach dem Asylverfahrensgesetz und jetzt auch nach der Verwaltungsgerichtsordnung - zu unannehmbaren Ergebnissen führen, weil eine Anschlußberufung nur im Rahmen der zugelassenen Berufung zulässig und deshalb zur Weiterverfolgung darüber hinausreichender Hilfsanträge nicht statthaft wäre (vgl. das Urteil des Senats vom 18. März 1996 - BVerwG 9 C 64.95 - Buchholz 310 § 127 VwGO Nr. 7; zur Frage der Behandlung von Haupt- und Hilfsanträgen im Instanzenzug, etwa bei stattgebender Entscheidung über den Hauptantrag in einer höheren Instanz oder bei Zurückverweisung wegen des Hauptantrags nach stattgebender Entscheidung über den Hilfsantrag, vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 a.a.O.; BGHZ 106, 219 mit Anmerkung von Orfanides in JR 1989, 329; BGHZ 112, 229 [232]; 120, 96; NJW 1995, 1955).

  • VGH Bayern, 23.10.2013 - 12 BV 13.650

    Defizitübernahme für Kindergarten

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist insoweit in Rechtskraft erwachsen; die Beklage hat weder Berufung noch Anschlussberufung eingelegt (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.1979 - 7 C 43/78 -, DVBl. 1980, 597 f.).
  • BVerwG, 09.08.2018 - 6 C 11.17

    Anspruch auf Änderung der Reihenfolge der Vornamen im Geburtenregister

    Über den Hilfsantrag wäre nicht mehr zu entscheiden gewesen, weil seine Rechtshängigkeit in der Revisionsinstanz aufgrund des Erfolgs des Hauptantrags entfallen wäre (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 43.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 124; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 209/87 - BGHZ 106, 219; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 144 Rn. 19).
  • BVerwG, 27.01.1981 - 2 B 83.79

    Erstprüfung

    Das ergibt sich bereits aus dem Zusammenhang des genannten Urteils und wird bestätigt durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1963 - BVerwG 7 C 46.62 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 19 = VerwRspr. 16, 22 f.) und vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 124), in denen Änderungen der Prüfungsbedingungen vor einer Wiederholungsprüfung jeweils nicht an dem im Urteil vom 14. Juni 1963 angesprochenen Maßstab gemessen worden sind.

    ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß der Gesetz- und Verordnungsgeber einerseits die Möglichkeit hat, Änderungen von Prüfungsbedingungen möglichst bald und nicht erst nach automatischem Auslaufen bisheriger Regelungen wirksam werden zu lassen, und daß er andererseits gehalten ist, die Chancengleichheit der Prüflinge soweit wie irgend möglich sicherzustellen und dann, wenn bei Übergangsregelungen eine Verschiedenbehandlung unvermeidlich wird, jedenfalls übermäßige unzumutbare Benachteiligungen zu vermeiden (BVerfGE 37, 342 [354, 355]; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 38.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64] und vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 -[a.a.O.]).

    Eine unzulässige Benachteiligung ist bereits verneint worden für einen Fall, in dem etwa sechs Monate vor der Meldung zur Prüfung die Aufsichtsarbeiten vermehrt und die Prüfungsfächer auf zum Vorlesungsbetrieb gehörende weitere Gebiete ausgedehnt worden waren (Beschluß vom 17. April 1970 - BVerwG 7 B 116.69 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 40 = BayVBl. 1970, 255]), sowie für einen Fall, in dem im Jahre der Wiederholungsprüfung die Prüfungsbedingungen u.a. durch Regelungen über ein "Abschnittsversagen" verschärft worden waren (Urteil vom 13. Dezember 1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 91.93

    Vereinfachte Zustellung an Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis -

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über einen Hilfsantrag kann für sich allein rechtskräftig werden, auch wenn über den Hauptantrag noch in der Rechtsmittelinstanz gestritten wird (im Anschluß an das Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 124).«.

    Die Abhängigkeit des Hilfsantrags vom Hauptantrag führt in solchen Fällen nur dazu, daß die rechtskräftige Entscheidung über den Hilfsantrag nachträglich ihre Wirksamkeit einbüßt, wenn das Rechtsmittelgericht dem Hauptantrag stattgibt (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 124).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2017 - 15 B 778/17

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch; Akteneinsicht

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 43.78 -, juris Rn. 6; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 30. November 1993 - 7 B 91.93 -, juris Rn. 5.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1999 - 9 A 4671/98

    Irak, Kurden, Haft, Folter, PUK, Mitglieder, Peshmerga, Wehrdienstentziehung,

    Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG, die unabhängig von einer Zulassungsentscheidung durch das Rechtsmittel des Beteiligten gegen die Verurteilung der Beklagten nach dem Hauptantrag automatisch in der Rechtsmittelinstanz zu prüfen sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 43.78 - DVBl. 1980, 597, Beschluß vom 3. Februar 1997 - 9 B 657.96 -, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 19.96 -, InfAuslR 1997, 420, bestehen nicht, so daß auch insoweit der angefochtene Bescheid des Bundesamtes (Nr. 3 des Bescheides) rechtmäßig ist und den Kläger nicht in seinen Rechten verletzt.
  • BVerwG, 03.02.1997 - 9 B 657.96

    Vorliegen von Abschiebungshindernissen und eines Abschiebungsverbots -

    Zunächst ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; BGH, MDR 1990, 711).

    Die Beschwerde hat nämlich nur ausgeführt, das Oberverwaltungsgericht habe "nicht beachtet", daß nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - (a.a.O.) ein in der Vorinstanz gestellter Hilfsantrag automatisch auch Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens wird, wenn die angegriffene Entscheidung dem Hauptantrag stattgegeben hatte (Beschwerdebegründung S. 4 oben).

  • OVG Hamburg, 30.03.2011 - 2 Bf 374/06

    Baugenehmigungsverfahren - bauordnungsrechtliche Anforderungen an die

    Die Abhängigkeit des Hilfsantrags der Kläger von ihrem Hauptantrag und ihr Obsiegen mit dem Hauptantrag hat zur Folge, dass die von der Beklagten angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den Hilfsantrag ihre Wirksamkeit verloren hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.11.1993, Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 15; Urt. v. 13.12.1979, DVBl. 1980, 597).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 9 S 2246/11

    Verlängerung der Frist für Wiederholungsprüfung um den Zeitraum der Elternzeit

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 469.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungszulassung ohne entsprechenden Antrag

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2015 - 9 S 2297/14

    Benotung eines sogenannten fächerübergreifenden Leistungsnachweises eines

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2021 - A 13 S 2301/19

    Asylverfahren; auf bestimmte Herkunftsländer beschränkte Berufungszulassung;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1998 - A 6 S 3421/96

    Afghanistan: Abschiebungshindernis trotz lediglich regional begrenzter

  • BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 92.93

    Unterzeichnung eines Urteils durch die mitwirkenden Richter - Nachteilige

  • BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 58.85

    Einführung einer Note für die schriftlichen Prüfungen nach der

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 11 S 1089/95

    Beschränkung eines genehmigungsfreien Aufenthaltes; Familiennachzug

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - 9 A 40/02
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 483.98

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1998 - A 6 S 3430/96

    Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Staatsgewalt oder quasi-staatliche

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 485.98

    Verfolgungsdichte als notwendiges Merkmal der Gruppenverfolgung - Geltung der

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 482.98

    Verfolgungsdichte als notwendiges Merkmal der Gruppenverfolgung - Geltung der

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 484.98

    Vorliegen von Abschiebungshindernissen - Entscheidung über einen Hilfsantrag

  • VG Potsdam, 01.12.2020 - 12 K 2813/19
  • BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 54.97

    Von Taleban-Milizen beherrschtes Gebiet Afghanistans als "staatsähnliches Gefüge"

  • BVerwG, 12.08.1997 - 9 B 675.97

    Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf

  • BVerwG, 31.05.1985 - 4 B 45.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zahlungsansprüche im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.1999 - 9 A 319/98

    Anerkennung als Asylberechtigter für einen irakischen Staatsangehörigen

  • VG Hannover, 14.03.2018 - 8 A 403/16

    HannibaL; Sicherheitszuschlag

  • VG Hannover, 14.03.2018 - 8 A 6818/17

    Sicherheitszuschlag; Kapazitätsrecht

  • OVG Hamburg, 11.02.2008 - 1 Bs 24/08

    Saal im Congress Center Hamburg - CCH - muss der DVU für eine

  • BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 53.97

    Von Taleban-Milizen beherrschtes Gebiet Afghanistans als "staatsähnliches Gefüge"

  • VG Würzburg, 21.02.2013 - W 1 V 12.1021

    Vollstreckung eines Bescheidungsurteils; Teilrechtskraft; Erfordernis einer

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