Rechtsprechung
BVerwG, 15.04.2010 - 7 C 9.09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
ElektroG § 3 Abs. 11 und 12, § 6 Abs. 2 und 3, §§ 7, 13 Abs. 1, 2 und 3, § 14 Abs. 4 und 5, § 16 Abs. 2 und 3, § 23 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 103 Abs. 2
Elektro- und Elektronikgeräte; Hersteller; Vertreiber; Produktverantwortung; Registrierung; personenbezogen; markenbezogen; geräteartbezogen; Marke; Geräteart; Registrierungsnummer; Kennzeichnung; Vertriebsverbot; Garantienachweis; Mengenmeldung; Ordnungswidrigkeitentatbestand; Bestimmtheitsgebot; Berufsausübungsfreiheit - openjur.de
Elektro- und Elektronikgeräte; Hersteller; Vertreiber; Produktverantwortung; Registrierung; personenbezogen; markenbezogen; geräteartbezogen; Marke; Geräteart; Registrierungsnummer; Kennzeichnung; Vertriebsverbot; Garantienachweis; Mengenmeldung; Ordnungswidrigkeitentatbestand; Bestimmtheitsgebot
- Bundesverwaltungsgericht
ElektroG § 3 Abs. 11 und 12, § 6 Abs. 2 und 3, §§ 7, 13 Abs. 1, 2 und 3,
Elektro- und Elektronikgeräte; Hersteller; Vertreiber; Produktverantwortung; Registrierung; personenbezogen; markenbezogen; geräteartbezogen; Marke; Geräteart; Registrierungsnummer; Kennzeichnung; Vertriebsverbot; Garantienachweis; Mengenmeldung; Ordnungswidrigkeitentatbestand; Bestimmtheitsgebot; Berufsausübungsfreiheit.
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 2 ElektroG, § 6 Abs 3 ElektroG, § 16 Abs 2 ElektroG, § 3 Abs 11 ElektroG, § 3 Abs 12 ElektroG
Elektro- und Elektronikgeräte: Registrierung; Vertriebsverbot; Herstellerfiktion; Garantienachweis; Mengenmitteilung - webshoprecht.de
Jeweils erneuten Registrierungspflicht bei neuen Marken oder Geräten
- webshoprecht.de
Zur Registrierungspflicht beim Vertrieb von Elektroprodukten
- aufrecht.de
Marken- und Gerätebezogenheit der Registrierungspflicht nach dem Elektrogesetz
- Jurion
Begründung der Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 S. 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG); Anbieten von Elektrogeräten zum Verkauf durch den Vertreiber ausschließlich mit eigener Registrierung bzw. Ergänzung der eigenen Registrierung; Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl. der markenbezogenen und geräteartbezogenen Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 ElektroG, das damit verbundene Vertriebsverbot nach § 6 Abs. 2 S. 5 ElektroG und die entsprechende Herstellerfiktion nach § 3 Abs. 12 S. 2 ElektroG; Vorlegen der Garantienachweise nach § 6 Abs. 3 ElektroG mit spezifischen Mengenangaben und Betragsangaben für jede einzelne Marke innerhalb einer Geräteart; Aufschlüsselung der monatlichen Mengenmitteilungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ElektroG nach Marken und darauf entfallende Gerätemengen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründung der Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 S. 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG); Anbieten von Elektrogeräten zum Verkauf durch den Vertreiber ausschließlich mit eigener Registrierung bzw. Ergänzung der eigenen Registrierung; Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl. der markenbezogenen und geräteartbezogenen Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 ElektroG, das damit verbundene Vertriebsverbot nach § 6 Abs. 2 S. 5 ElektroG und die entsprechende Herstellerfiktion nach § 3 Abs. 12 S. 2 ElektroG; Vorlegen der Garantienachweise nach § 6 Abs. 3 ElektroG mit spezifischen Mengenangaben und Betragsangaben für jede einzelne Marke innerhalb einer Geräteart; Aufschlüsselung der monatlichen Mengenmitteilungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ElektroG nach Marken und darauf entfallende Gerätemengen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)
Zur Ergänzungsregistrierung beim Inverkehrbringen von Elektrogeräten unter neuem Markennamen
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 03.03.2008 - AN 11 K 07.01998
- VGH Bayern, 02.10.2008 - 20 BV 08.1023
- BVerwG, 20.05.2009 - 7 B 56.08
- BVerwG, 15.04.2010 - 7 C 9.09
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 673 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12)
- BVerwG, 20.05.2009 - 7 B 56.08
Elektrogerät; Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Garantienachweis; …
BVerwG 7 B 56.08 (7 C 9.09). - VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2517
Kein Beurteilungsspielraum der KJM
Art. 103 Abs. 2 GG gilt allerdings nicht nur für Straf-, sondern auch für Bußgeldtatbestände (BVerfG vom 29.11.1989 BVerfGE 81, 132/135, vom 1.12.1992 BVerfGE 87, 399/411 und vom 17.11.2009 NJW 2010, 754; BVerwG vom 17.12.2009 NVwZ-RR 2010, 309 und vom 15.4.2010 Az. 7 C 9.09 RdNr. 34) und enthält ein besonderes Bestimmtheitsgebot. - OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 15 U 69/14
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Kopfhörern ohne dauerhafte …
Die zentrale Regelung, an die alle weiteren Herstellerpflichten und deren Kontrollmöglichkeiten anknüpfen, ist insoweit die Verpflichtung jedes Herstellers zur Registrierung nach § 6 Abs. 2 ElektroG, die durch die Pflicht zur regelmäßigen Mitteilung der in Verkehr gebrachten Gerätemenge gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 ElektroG ergänzt wird (vgl. Begründung zum Gesetzentwurf, BT-Drucksache 15/3930, S. 23; BVerwG, Urteil vom 15.04.2010 - 7 C 9/09).
- OLG München, 04.08.2011 - 6 U 3128/10
Wettbewerbsverstoß: Verletzung der Geräteregistrierungspflicht durch Verkauf …
Dass das Vertriebsverbot des § 6 Abs. 2 Satz 5 ElektroG nach der ratio legis - wie oben, Ziff. ll.1.b.bb., dargelegt - auch bei fehlender Markenregistrierung eingreift, hat das BVerwG in seiner Entscheidung vom 15. April 2010, Az. 7 C 9/09, dort Tz. 18 (zitiert nach juris), ausdrücklich befunden. - OLG München, 22.07.2010 - 6 U 3061/09 Bezüglich des Servo und des Gyro liegt dieser Vertrieb im Sinne von § 3 Nr. 12 ElektroG im Angebot im Internet am 25.6.2008 bzw. am 10.10.2008, bezüglich des Ladegeräts im beklagtenseitig vorgetragenen Angebot im Internet bis Anfang April 2008 (zu § 3 Nr. 12 Satz 2 ElektroG vgl. BVerwG, Urt. v. 15.4. 2010, Az. 7 C 9.09 - Anlage K 24 - , Tz. 49).
Die Registrierungspflicht aus § 6 Abs. 2 Satz 1 ElektroG bezieht sich auf jede Marke und jede Geräteart; selbst wenn ein Hersteller im Herstellerverzeichnis der Stiftung EAR registriert ist, nicht aber für die Marken und/oder die Gerätearten der angebotenen Geräte, ist er nicht registrierter Hersteller im Sinne von § 3 Abs. 12 Satz 2 ElektroG mit der Folge, dass ein Vertreiber wie die Beklagte diese Geräte nicht ohne eigene Registrierung nach Marke und Geräteart vertreiben darf (BVerwG, Urt. v. 15.4. 2010, Az. 7 C 9.09 - Anlage K 24 - , Tz. 48ff); erst recht gilt dies, wenn, wie hier, der Hersteller überhaupt nicht registriert ist.
- OLG Hamm, 04.09.2014 - 4 U 77/14
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Kopfhörern ohne Registrierung gem. § 6 …
Hieraus folgt, dass die Registrierungspflicht für jeden Hersteller nicht nur einmal persönlich begründet wird, sondern marken- und geräteartbezogen ist und damit jeweils neu entsteht, wenn eine weitere Marke oder Geräteart in den Verkehr gebracht wird (BVerwG, Urteil vom 15.04.2010 - 7 C 9/09 - ; Senat, Urteil vom 24.07.2014 - 4 U 142/13 -). - OLG Hamm, 24.07.2014 - 4 U 142/13
Anforderungen an die Kennzeichnung von Leuchtmitteln; Begriff des Mitbewerbers …
Die Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 S. 1 ElektroG wird für jeden Hersteller nicht nur einmal persönlich begründet, sondern ist marken- und geräteartbezogen und entsteht deshalb jeweils neu, wenn eine weitere Marke oder Geräteart in Verkehr gebracht wird (BVerwG, Urteil vom 15.04.2010 - 7 C 9/09). - LG Essen, 04.06.2014 - 42 O 21/14
Anforderungen an die ausreichende Kennzeichnung eines zum Verkauf in Deutschland …
Die Marke ist dabei ein gewichtiges Identifizierungsmerkmal für die Zuordnung eines Elektro- und Elektronikgerätes zu einem Unternehmen (vgl. zu allem: BVerwG NVwZ-RR 2010, 673). - VG Ansbach, 19.05.2010 - AN 11 K 10.00173
Im Einzelfall keine insolvenzsichere Garantie nachgewiesen
Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 15.4.2010 - BVerwG 7 C 9.09) sollen die Garantienachweise nach § 6 Abs. 3 ElektroG nicht mit spezifischen Mengen- und Betragsangaben für jede einzelne Marke innerhalb einer Geräteart vorgelegt werden müssen. - LG Dortmund, 03.02.2011 - 18 O 17/10
Verkauf von Fernsehern einer bestimmten Marke im Internet ohne Registrierung bei …
Wäre es zulässig, Geräte nicht registrierter Marken und Gerätearten zu vertreiben, liefe dies dem Zweck der Registrierung zuwider, auszuschließen, dass Hersteller wettbewerbswidrig Geräte in Verkehr bringen ohne ihren Rücknahme- und Entsorgungspflichten nachzukommen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.04.2010, 7 C 9.09, Rdn. 49, 54 und 56). - LG Dortmund, 23.12.2010 - 18 O 63/10
Verkauf von Fernsehern einer bestimmten Marke im Internet ohne Registrierung bei …
- LG München I, 06.11.2014 - 17 HKO 15406/14
Beleuchtungskörper, Unterlassungsanspruch, Retourlogistik, Wettbewerbsverhältnis