Rechtsprechung
VGH Bayern, 05.11.2021 - 7 CE 21.2344 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Art. 43 Abs. 5 S. 1 BayHSchG.
Zulassung zum Masterstudium bei Täuschung - rewis.io
Zulassung zum Masterstudium, Durchführung des Eignungsverfahrens, Anforderungen an den Nachweis eines Täuschungsvorwurfs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayHSchG Art. 43 Abs. 5 S. 1
Zulassung zum Masterstudium; Durchführung des Eignungsverfahrens; Anforderungen an den Nachweis eines Täuschungsvorwurfs - rechtsportal.de
BayHSchG Art. 43 Abs. 5 S. 1
Erfüllen der erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen eines Bewerbers i.R.d. Anspruchs auf vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang "Management and Technology"
Verfahrensgang
- M 3 E 21.3375, -
- VG München, 19.08.2021 - M 3 E 21.3375
- VGH Bayern, 05.11.2021 - 7 CE 21.2344
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406
Zulassung zum Masterstudium "Management"
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2021 - 7 CE 21.2344
Im Beschwerdeverfahren ist nicht gerügt, dass die TUM den ihr im Rahmen des Art. 43 Abs. 5 Satz 2 BayHSchG zustehenden weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - juris Rn. 21) durch Regelung des Eignungsverfahrens als Qualifikationsvoraussetzung nicht in zulässiger Weise ausgefüllt hat. - VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072
Versagung der Studienzulassung eines ungeeigneten behinderten Studierenden
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2021 - 7 CE 21.2344
Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2021 - 7 CE 20.3072 - juris Rn. 16 m.w.N.). - VGH Bayern, 26.11.2020 - 7 CE 20.2216
Studiengangspezifische Eignung für ein Masterstudiengang "Psychologie"
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2021 - 7 CE 21.2344
Sie dürfen im Rahmen von Eignungsverfahren Qualifikationsnachweise fordern, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen des von der Hochschule konzipierten Studiengangs gerecht werden und die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf diese Anforderungen erfolgreich abschließen können (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2020 - 7 CE 20.2216 - juris Rn. 16).
- VG München, 28.11.2023 - M 3 E 23.4371
Ausschluss von der Masterstudienzulassung wegen Verdachts auf Nutzung von ChatGPT
Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (BayVGH, B.v. 5.11.2021 - 7 CE 21.2344 - juris Rn. 12 m.w.N.). - VG München, 19.01.2022 - M 3 E 21.5220
Einstweiliger Rechtschutz, Plagiat, Täuschungsversuch (verneint), Anforderungen …
An die von ihr durch § 36 Abs. 1 Nr. 3 der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Management an der Universität vom 7. Juli 2016 in der Fassung der Sammeländerungssatzung vom 29. Juni 2020 (FPSO) und dessen Anlage 2 festgelegten Vorgaben ist die Universität im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (BayVGH, B.v. 5.11.2021 - 7 CE 21.2344 - BeckRS 2021, 34482 Rn. 12).Vorliegend kann dahingestellt bleiben, ob § 7 Abs. 6 ImmatS auf die Durchführung des Eignungsverfahrens überhaupt ohne Weiteres anwendbar ist bzw. jedenfalls im Hinblick auf Art. 43 Abs. 5 Satz 2 BayHSchG einschränkend dahingehend auszulegen wäre, dass eine - versuchte oder vollendete - Täuschung nur dann zu einem Ausschluss vom Eignungsverfahren führen kann, wenn die Täuschung sich auf einen tatsächlich durchzuführenden Verfahrensschritt bezieht (BayVGH, B.v. 5.11.2021 - 7 CE 21.2344 - BeckRS 2021, 34482 Rn. 16).
In Anbetracht der sich für die weitere Berufsausbildung der Antragstellerin ergebenden Konsequenzen hat die insoweit beweispflichtige Universität den im Eignungsverfahren erhobenen Täuschungsvorwurf aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nachprüfbar zu belegen (BayVGH, B.v. 5.11.2021 - 7 CE 21.2344 - BeckRS 2021, 34482 Rn. 22).
Demgegenüber tritt das Interesse der Universität, die Antragstellerin erst nach rechtskräftiger Entscheidung über die Hauptsache zum Studium zuzulassen, und sie nicht vorläufig, also möglicherweise "umsonst" studieren zu lassen, zurück (BayVGH, B.v. 5.11.2021 - 7 CE 21.2344 - BeckRS 2021, 34482 Rn. 26).
- VG München, 19.01.2022 - M 3 E 21.5482
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum 1. Fachsemester im …
An die von ihr durch § 36 Abs. 1 Nr. 3 der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Management and Technology an der Universität (FPSO) und deren Anlage 2 festgelegten Vorgaben ist die TUM im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (BayVGH, B.v. 5.11.2021 - 7 CE 21.2344 - BeckRS 2021, 34482 Rn. 12).