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   VGH Bayern, 22.10.2010 - 7 CS 10.2497   

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https://dejure.org/2010,32952
VGH Bayern, 22.10.2010 - 7 CS 10.2497 (https://dejure.org/2010,32952)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2010 - 7 CS 10.2497 (https://dejure.org/2010,32952)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2010 - 7 CS 10.2497 (https://dejure.org/2010,32952)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Falle einer medienrechtlichen Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Falle einer medienrechtlichen Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 24.09.2010 - 7 CS 10.1619

    (Anfechtung eines an den Rundfunkanbieter gerichteten Bescheides der Bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2010 - 7 CS 10.2497
    Der Senat hat den Anspruch der Antragstellerin auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) im Beschwerdeverfahren (Beschluss vom 24.9.2010 Az. 7 CS 10.1619) nicht verletzt (§ 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO).
  • VGH Bayern, 16.02.1987 - 25 CE 87.00037
    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2010 - 7 CS 10.2497
    Die Ausführungen des Senats zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 16. Februar 1987 (NVwZ 1987 S. 435 ff.) stellen gleichfalls keine "Nichtberücksichtigung" des Vorbringens der Antragstellerin (in tatsächlicher Hinsicht) dar.
  • VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19

    Zwingend öffentlichrechtliche Ausgestaltung des Rundfunks in Bayern

    Eine gegen diese Entscheidung gerichtete Anhörungsrüge der Klägerin wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 22. Oktober 2010 Az. 7 CS 10.2497 zurückgewiesen.
  • VG München, 09.10.2014 - M 17 K 10.1438

    Rundfunkrecht

    Mit Schriftsatz vom 21. Dezember 2010 nahm die Beklagte zur Klageerwiderung Bezug auf die Ausführungen im Verfahren M 17 S 10.1437, den Beschluss des BayVGH vom 9. April 2010, Az.: 7 CS 10.2497, den Beschluss des Gerichts vom 15. Juni 2010 und die Darlegungen im zweitinstanzlichen Eilverfahren, Az.: 7 CS 10.1619 sowie den Beschluss des BayVGH vom 24. September 2010.
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