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   ArbG Frankfurt/Main, 23.06.2010 - 7 Ca 263/10   

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https://dejure.org/2010,25469
ArbG Frankfurt/Main, 23.06.2010 - 7 Ca 263/10 (https://dejure.org/2010,25469)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.06.2010 - 7 Ca 263/10 (https://dejure.org/2010,25469)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 7 Ca 263/10 (https://dejure.org/2010,25469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis mit gefälschter Unterschrift

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterschrift im Arbeitszeugnis gefälscht - Kündigung unwirksam!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Selbst geschriebenes Arbeitszeugnis

  • mein-arbeitszeugnis.com (Kurzinformation)

    Zeugnisfälschung kein Kündigungsgrund

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keine Kündigung trotz Fälschung

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Trotz Urkundenfälschung, Kündigung ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bewerbung mit gefälschtem Arbeitszeugnis: Kündigung erlaubt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen Fälschens der Unterschrift des Chefs unwirksam - Fehlverhalten hat keinen Einfluss auf Arbeitsleistung des Angestellten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 23.06.2010 - 7 Ca 263/10
    Hinzukommen müssen dann vielmehr zusätzliche Umstände, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (siehe BAG, Großer Senat , Beschl. v. 27.02.1985 - GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 23.06.2010 - 7 Ca 263/10
    Nach der Rspr. des BAG dürfen berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden, d.h. das außerdienstliche Verhalten darf keine negative Auswirkungen auf den Betrieb oder einen Bezug zum Arbeitsverhältnis haben (zuletzt: BAG, Urt. v. 10.09.2009 - 2 AZR 257/08, NZA 2010, 220 [222], zu I 2 c aa der Gründe).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 23.06.2010 - 7 Ca 263/10
    § 626 Abs. 1 BGB lässt eine sog. Verdachtskündigung dann zu, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG, Urt. v. 06.11.2003 - 2 AZR 631/02, AP Nr. 39 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urt. v. 29.09.2002 - 2 AZR 424/01, AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urt. v. 06.12.2001 - 2 AZR 496/00, AP Nr. 36 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 23.06.2010 - 7 Ca 263/10
    § 626 Abs. 1 BGB lässt eine sog. Verdachtskündigung dann zu, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG, Urt. v. 06.11.2003 - 2 AZR 631/02, AP Nr. 39 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urt. v. 29.09.2002 - 2 AZR 424/01, AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urt. v. 06.12.2001 - 2 AZR 496/00, AP Nr. 36 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00

    Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 23.06.2010 - 7 Ca 263/10
    § 626 Abs. 1 BGB lässt eine sog. Verdachtskündigung dann zu, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG, Urt. v. 06.11.2003 - 2 AZR 631/02, AP Nr. 39 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urt. v. 29.09.2002 - 2 AZR 424/01, AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urt. v. 06.12.2001 - 2 AZR 496/00, AP Nr. 36 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
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