Rechtsprechung
FG Hessen, 07.02.2000 - 7 K 10/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des gewöhnlichen Wohnsitzes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewöhnlicher Wohnsitz i.S.d. ZollbefreiungsVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.03.1997 - I R 69/96
Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Auslandstätigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - EuG, 10.07.1992 - T-63/91
Elisabeth Benzler gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - EuGH, 14.07.1988 - 284/87
Schäflein / Kommission
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 06.05.1982 - VII R 32/80 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Hamburg, 06.11.2008 - 4 K 72/08
Einfuhrumsatzsteuer: Gewöhnlicher Wohnsitz i. S. d. Zollbefreiungsverordnung
Gewöhnlicher Wohnsitz i. S. d. Zollbefreiungsverordnung ist der Ort, den der Betroffene als ständigen und gewöhnlichen Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der Absicht gewählt hat, ihm Dauerhaftigkeit zu verleihen (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 07.02.2000, Az. 7 K 10/99).Der Senat schließt sich daher der Auffassung des Hessischen Finanzgerichts an, wonach der gewöhnliche Wohnsitz i. S. d. Zollbefreiungsverordnung der Ort ist, den der Betroffene als ständigen und gewöhnlichen Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der Absicht gewählt hat, ihm Dauerhaftigkeit zu verleihen (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 7.2.2000, AZ. 7 K 10/99, Juris).
- FG Düsseldorf, 18.03.2011 - 4 K 1954/10
Zur Einfuhrabgabe für ein in den USA erworbenes Motorrad
Bereits das Wort "Übersiedeln" - zum Übersiedlungsgut gehört nach Artikel 1 Abs. 2 Buchst. c VO 918/83 der gesamte Hausrat - legt nahe, eine Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes nicht bei einem zeitlich befristeten, vorübergehenden Aufenthalt im Ausland anzunehmen ist (FG Hamburg Urteil v. 06.11.2008, 4 K 72/08; Hessisches FG, Urteil v. 07.02.2000, 7 K 10/99, beide Entscheidungen nur in juris veröffentlicht).