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   FG Hessen, 29.11.2011 - 7 K 1881/10   

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https://dejure.org/2011,43191
FG Hessen, 29.11.2011 - 7 K 1881/10 (https://dejure.org/2011,43191)
FG Hessen, Entscheidung vom 29.11.2011 - 7 K 1881/10 (https://dejure.org/2011,43191)
FG Hessen, Entscheidung vom 29. November 2011 - 7 K 1881/10 (https://dejure.org/2011,43191)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 203 Abs 1 ZK, Art 236 Abs 1 ZK, Art 50 ZK

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer Zollschuld bei Entziehen von Ware aus der zollamtlichen Überwachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZK Art 203 Abs. 1; ZK Art 236 Abs. 1
    Entstehen der Zollschuld bei undokumentierter Umlagerung im vorübergehenden Verwahrungslager bei Überlassung zum externen gemeinschaftlichen Versandverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entstehen der Zollschuld bei undokumentierter Umlagerung im vorübergehenden Verwahrungslager bei Überlassung zum externen gemeinschaftlichen Versandverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 03.04.2008 - C-230/06

    Militzer & Münch - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Erhebung der

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.2011 - 7 K 1881/10
    Hierfür bedarf es im Hinblick auf die Garantenstellung des Hauptverpflichteten in dem Abgabenbescheid keiner besonderen Begründung (vgl. dazu EuGH, Urt. v.03.04.2008 C-230/06 [Militzer & Münch], Slg. 2008, I-1895, ZfZ 2008, 136 [Rdnrn. 48 f.], und BFH, Beschl. v. 13.03.1997 VII R 65/96, ZfZ 1997, 236).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-222/01

    British American Tobacco

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.2011 - 7 K 1881/10
    Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umfasst der Begriff der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfung gehindert wird (vgl. Urt. v. 29.04.2004 C-222/01 [British American Tobacco], Slg. 2004, I-4683, ZfZ 2004, 128 [Rdnr. 47]).
  • BFH, 12.07.1999 - VII B 2/99

    Vorschriftswidriges Verbringen nach Art. 202 Abs. 1 ZK; Auswahlermessen bei

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.2011 - 7 K 1881/10
    Anders als im Privatrecht liegt die Auswahl, welcher von mehreren Schuldnern in Anspruch genommen wird, im Abgabenrecht zwar im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (§ 44 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 5 der Abgabenordnung [AO]; vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Beschl. v. 12.07.1999 VII B 2/99, ZfZ 1999, 379).
  • BFH, 26.06.2007 - VII R 35/06

    Änderung einer fehlerhaften, bestandskräftigen Anrechnung von

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.2011 - 7 K 1881/10
    Es bedarf dann auch keiner das Selbstverständliche darlegenden Begründung (vgl. BFH, Urt. v. 26.06.2007 VII R 35/06, BFH/NV 2007, 1948 [1950]).
  • BFH, 13.03.1997 - VII R 65/96

    Wiedergestellung von Versandgut

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.2011 - 7 K 1881/10
    Hierfür bedarf es im Hinblick auf die Garantenstellung des Hauptverpflichteten in dem Abgabenbescheid keiner besonderen Begründung (vgl. dazu EuGH, Urt. v.03.04.2008 C-230/06 [Militzer & Münch], Slg. 2008, I-1895, ZfZ 2008, 136 [Rdnrn. 48 f.], und BFH, Beschl. v. 13.03.1997 VII R 65/96, ZfZ 1997, 236).
  • BFH, 04.11.2003 - VII R 23/02

    Tarifierung geschmolzener Magnesia

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.2011 - 7 K 1881/10
    Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umfasst der Begriff der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfung gehindert wird (vgl. Urt. v. 29.04.2004 C-222/01 [British American Tobacco], Slg. 2004, I-4683, ZfZ 2004, 128 [Rdnr. 47]).
  • BFH, 26.11.2014 - VII R 3/12

    Zollschuldentstehung durch Entziehen von Waren aus dem Versandverfahren - Erlass

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 29. November 2011  7 K 1881/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 28.03.2013 - VII B 219/12

    Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus zollamtlicher Überwachung -

    Nach jenen Entscheidungen (Urteile des FG Hamburg vom 25. November 2008  4 K 112/07, nicht veröffentlicht --n.v.--, und des Hessischen FG vom 29. November 2011  7 K 1881/10, n.v.) hat zwar die Zollbehörde bei mehreren gesamtschuldnerisch verpflichteten Zollschuldnern eine Ermessensentscheidung zu treffen, welchen der in Betracht kommenden Zollschuldner sie in Anspruch nehmen will (was im Übrigen der Rechtsprechung des beschließenden Senats entspricht).
  • FG Hessen, 27.09.2016 - 7 K 1863/13

    Art. 203 Abs.1, 204 Abs.1 ZK, Art. 859 Nr.5 ZK-DVO, Art. 71 Abs.1 UAbs.1

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 29.11.2011 7 K 1881/10 entschieden hat (juris, Rn. 33), darf die Wendung "auch nur zeitweise" in der Definition des Begriffs der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht auf Minuten und Sekunden reduziert werden.
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