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   VG Mainz, 13.02.2008 - 7 K 354/07.MZ   

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https://dejure.org/2008,8003
VG Mainz, 13.02.2008 - 7 K 354/07.MZ (https://dejure.org/2008,8003)
VG Mainz, Entscheidung vom 13.02.2008 - 7 K 354/07.MZ (https://dejure.org/2008,8003)
VG Mainz, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 7 K 354/07.MZ (https://dejure.org/2008,8003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Voraussetzung für einen Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG); Anspruch auf Anerkennung einer psychosomatischen Erkrankung als Berufskrankheit; Entsprechende Anwendung von § 9 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) auf das ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Dienstunfall - posttraumatische Belastungsstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verdeckter Ermittler: Posttraumatische Belastungsstörung kein Dienstunfall

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verdeckter Ermittler: Posttraumatische Belastungsstörung kein Dienstunfall

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verdeckter Ermittler: Posttraumatische Belastungsstörung kein Dienstunfall

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verdeckter Ermittler: Posttraumatische Belastungsstörung kein Dienstunfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verdeckter Ermittler: Posttraumatische Belastungsstörung ist kein Dienstunfall

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und

    Auszug aus VG Mainz, 13.02.2008 - 7 K 354/07
    Er trägt vor: Es liege ein Dienstunfall vor, da auch psychische Erkrankungen körperliche Schäden im Sinne des § 31 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG - (BVerwGE 35, 133) sein könnten.
  • BVerwG, 12.09.1995 - 2 B 61.95

    Beamtenrecht: Anerkennung von Berufserkrankungen

    Auszug aus VG Mainz, 13.02.2008 - 7 K 354/07
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 12. September 1995 (2 B 61/95 in JURIS) überzeugend dargelegt, dass die Beschränkung der Anerkennung von Berufskrankheiten auf die in der Berufskrankheitenverordnung enumerativ aufgeführten Krankheiten mit Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar ist, und zwar sowohl hinsichtlich der Anwendbarkeit dieser Verordnung innerhalb der Gruppe der Beamten als auch hinsichtlich der verschiedenen Behandlung von Arbeitnehmern und Beamten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.1996 - 2 A 11573/95

    Dienstunfallrecht; Plötzliches Ereignis; Dauereinwirkungen im dienstlichen

    Auszug aus VG Mainz, 13.02.2008 - 7 K 354/07
    Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 16. Februar 1996 (2 A 11573/95.OVG) auch im Hinblick auf die vom Kläger angemahnte Gleichbehandlung der Beschäftigten und Beamten des öffentlichen Dienstes zutreffend dargelegt, dass die enumerative Umschreibung der für den sozialversicherungsrechtlichen Unfallschutz normierten Liste der Berufskrankheiten im Dienstunfallrecht der Beamten abschließend ist.
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