Rechtsprechung
   VG Koblenz, 10.01.2012 - 7 K 671/11.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7089
VG Koblenz, 10.01.2012 - 7 K 671/11.KO (https://dejure.org/2012,7089)
VG Koblenz, Entscheidung vom 10.01.2012 - 7 K 671/11.KO (https://dejure.org/2012,7089)
VG Koblenz, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 7 K 671/11.KO (https://dejure.org/2012,7089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 30 Abs 1 BauGB, § 15 Abs 1 BauNVO, § 3 Abs 2 ImSchG RP
    Baunachbarrecht: Kinderspielplatz im Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Baugenehmigung bei fehlender Unterschrift des Verfassers des Genehmigungsplans; Einfügen eines Spielplatzes in ein Wohngebiet; Planungsrechtliche Zulässigkeit von Spielplätzen mit für Kinder üblicher Ausstattung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - 7 E 1386/10

    Maßnahmen des Vollstreckungsschuldners zur bestimmungsgemäßen Nutzung eines

    Auszug aus VG Koblenz, 10.01.2012 - 7 K 671/11
    Denn es kann der Beklagten nicht verwehrt werden, auf Grund des ihr eingeräumten Ermessens nach einer durchgreifenden Änderung der Situation vor Ort zunächst bestimmte Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch auszuprobieren (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 7 E 1386/10 -, juris).

    Denn es ist nicht offensichtlich, dass diese Maßnahmen ungeeignet wären, um Missbrauch in Form von Überschreitung der Nutzungszeiten oder Nutzung durch Unbefugte zu verhindern (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2011, a.a.O.).

    Zum Beleg der Ineffektivität einer Maßnahme ist vielmehr der dezidierte Nachweis der Übergriffe, der Nachweis der Untätigkeit der zuständigen Behörden und eine gewisse Häufigkeit der Vorfälle erforderlich (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus VG Koblenz, 10.01.2012 - 7 K 671/11
    Dies wurde von der Kammer bereits im Beschluss vom 7. Oktober 2008 (7 L 1020/08.KO) unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1991 (4 C 5/88, juris) dargelegt.

    Nach der ständigen Rechtsprechung seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1991 (a.a.O.) kann zwar ein grundsätzlich in einem Wohngebiet zulässiger Spielplatz in besonders gelagerten Einzelfällen nach § 15 Abs. 1 BauNVO unzulässig sein.

    Sodann ist es Aufgabe der Tatsachengerichte, zu beurteilen, ob ein unauflösbarer Interessenkonflikt besteht oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1991, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 8 B 10784/07

    Bolzplatz in Neustadt-Diedesfeld darf weiter genutzt werden

    Auszug aus VG Koblenz, 10.01.2012 - 7 K 671/11
    a) Eventueller Missbrauch des Spielplatzes S.-Straße - sei es durch Benutzung Unbefugter, sei es durch Überschreitung der Nutzungszeiten - kann der Beigeladenen als Betreiber nicht zugerechnet werden, da sie diesen weder fördert (vgl. VGH Hessen, Urteil vom 25. Juli 2011 - 9 A 125/11 -, juris) noch entsprechende Anreize schafft (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. August 2007 - 8 B 10784/07.OVG -, ESRIA).

    Insofern ist die Festsetzung von Nutzungszeiten ein erster Schritt, stellt sie doch die Grundlage für ein eventuelles späteres Einschreiten dar (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. August 2007, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2003 - 10 A 2630/00

    Deutlich sichtbarer Hinweis auf einen eingeschränkten Benutzerkreis eines

    Auszug aus VG Koblenz, 10.01.2012 - 7 K 671/11
    Zunächst ist nicht erkennbar, dass der Spielplatz S.-Straße mit seiner derzeitigen Ausstattung trotz seiner Größe für Jugendliche besondere Anreize böte, sich dort aufzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. September 2003 - 10 A 2630/00 -, juris).

    Vor diesem Hintergrund ist es ausreichend, dass die Beklagte zum Ausgleich der Interessen der Kinder an der Nutzung des Spielplatzes und der Kläger an einer ungestörten Wohnnutzung Öffnungszeiten festgelegt hat und diese ebenso wie die Beschränkung auf die Nutzung durch Kinder - die den Aufenthalt von Personen einschließt, die diese betreuen - per Schild am Haupteingang bekannt gemacht hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. September 2003, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 9 LA 113/04

    Streit über Lärmimmissionen eines Spielplatzes; Verstoß gegen das

    Auszug aus VG Koblenz, 10.01.2012 - 7 K 671/11
    Spielplätze mit für Kinder üblicher Ausstattung gehören in die unmittelbare Nähe der Wohnbebauung und sind dort planungsrechtlich zulässig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. März 2008 - 8 S 2165/07 - und OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 9 LA 113/04 - beide juris).

    Anders ist dies dann zu bewerten, wenn der Spielplatz auf Grund seiner Attraktivität potentielle Nutzer von außerhalb des Wohngebiets anspricht (vgl. OVG Niedersachen, Beschluss vom 29. Juni 2006, a.a.O.), bzw. wenn die Geräte und/oder die Spielfläche deutlich über die Bedürfnisse von Kindern hinausgehen (vgl. VG Köln, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 13 K 403/08 -, juris).

  • VG Koblenz, 07.10.2008 - 7 L 1020/08

    Streit um Kinderspielplatz

    Auszug aus VG Koblenz, 10.01.2012 - 7 K 671/11
    - Mit Beschluss vom 7. Oktober 2008 (7 L 1020/08.KO) hat die Kammer die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs der Kläger im Hinblick auf das Ballspielfeld angeordnet.

    Dies wurde von der Kammer bereits im Beschluss vom 7. Oktober 2008 (7 L 1020/08.KO) unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1991 (4 C 5/88, juris) dargelegt.

  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 125/11

    Verantwortlichkeit für Auswirkungen der missbräuchlichen Nutzung eines

    Auszug aus VG Koblenz, 10.01.2012 - 7 K 671/11
    a) Eventueller Missbrauch des Spielplatzes S.-Straße - sei es durch Benutzung Unbefugter, sei es durch Überschreitung der Nutzungszeiten - kann der Beigeladenen als Betreiber nicht zugerechnet werden, da sie diesen weder fördert (vgl. VGH Hessen, Urteil vom 25. Juli 2011 - 9 A 125/11 -, juris) noch entsprechende Anreize schafft (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. August 2007 - 8 B 10784/07.OVG -, ESRIA).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2008 - 8 S 2165/07

    Kinderspielplatz; Wohngebiet; Lärmbelastung

    Auszug aus VG Koblenz, 10.01.2012 - 7 K 671/11
    Spielplätze mit für Kinder üblicher Ausstattung gehören in die unmittelbare Nähe der Wohnbebauung und sind dort planungsrechtlich zulässig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. März 2008 - 8 S 2165/07 - und OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 9 LA 113/04 - beide juris).
  • VG Arnsberg, 18.01.2011 - 4 K 1276/09

    Zulässigkeit eines Kinderspielplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet;

    Auszug aus VG Koblenz, 10.01.2012 - 7 K 671/11
    Unauflösbar wäre ein solcher Konflikt dann, wenn zwischen einem Wohnraum und dem nächstgelegenen Spielgerät weniger als 10 m Abstand bestehen (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 18. Januar 2011 - 4 K 1276/09 -, juris).
  • VG Köln, 30.10.2008 - 13 K 403/08

    Bolzplatz auf der Kirchwiese in Bonn- Holzlar ist rechtswidrig

    Auszug aus VG Koblenz, 10.01.2012 - 7 K 671/11
    Anders ist dies dann zu bewerten, wenn der Spielplatz auf Grund seiner Attraktivität potentielle Nutzer von außerhalb des Wohngebiets anspricht (vgl. OVG Niedersachen, Beschluss vom 29. Juni 2006, a.a.O.), bzw. wenn die Geräte und/oder die Spielfläche deutlich über die Bedürfnisse von Kindern hinausgehen (vgl. VG Köln, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 13 K 403/08 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1992 - 3 S 3136/91

    Zulässigkeit eines Kinderspielplatzes im Innenbereich bei Nachbarschaft zu

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht