Weitere Entscheidung unten: VG Darmstadt, 23.03.2020

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   VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2050/19.DA   

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VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2050/19.DA (https://dejure.org/2020,6305)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23.03.2020 - 7 L 2050/19.DA (https://dejure.org/2020,6305)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23. März 2020 - 7 L 2050/19.DA (https://dejure.org/2020,6305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 1 Satz 2 HDSchG, § 18 Abs 2 und 3 HDSchG, § 20 Abs 2 und 5 HDSchG, § 70 Abs 1 HBO, § 44 Abs 1 und 3 Nr 4 HessVwVfG, § 45 Abs 1 Nr 5 HessVwVfG
    Baunachbarrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Baugenehmigung mit fehlender Beteiligung der Denkmalschutzbehörde

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 726
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 09.03.2010 - 3 A 160/10

    Denkmalschutz und Nachbarschutz

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2050/19
    In der Folgezeit wurde auch für die Rechtslage in Hessen ein denkmalschutzrechtlicher Drittschutz obergerichtlich anerkannt (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 09.03.2010 - 3 A 160/10 -, juris, Rdnr. 61 , zum HDSchG in der Fassung vom 05.09.1986 [GVBl. I S. 269], in Form eines "denkmalschutzrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme").

    Sowohl § 18 Abs. 2 HDSchG ist drittschützender Natur (so schon Hessischer VGH, Urteil vom 09.03.2010 - 3 A 160/10 -, juris, Rdnr. 61 , zur Vorgängerregelung des § 16 Abs. 2 HDSchG 1986), als auch die Verpflichtung zur Beteiligung des Beigeladenen zu 2) nach § 20 Abs. 5 HDSchG, um dem gesetzgeberischen Ziel aus § 9 Abs. 1 Satz 2 HDSchG gerecht zu werden.

  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2015 - 8 L 4844/14

    Denkmalschutzrechliches Abwehrrecht

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2050/19
    Eine im bauaufsichtlichen Verfahren erforderliche, aber unterbliebene Beteiligung der Denkmalschutzbehörde führt nicht zur Nichtigkeit der Baugenehmigung (entgegen VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.01.2015 - 8 L 4844/14.F ).

    Unzutreffend ist die von den Antragstellerinnen und dem Beigeladenen zu 2) unter Berufung auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 22.01.2015 - 8 L 4844/14.F - BeckRS 2015, 42663, Rdnr. 38) und auch von Davydov (in Viebrock, a. a. O., § 20 Rdnr. 13,) vertretene Auffassung, die Baugenehmigung sei wegen der unterbliebenen Beteiligung der Denkmalfachbehörde sogar nichtig, wenn die Beteiligung nicht bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nachgeholt werde.

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2050/19
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass ein Denkmaleigentümer berechtigt ist, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn dieses Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - BVerwG 4 C 3.08 -, juris, Rdnr. 5, zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz).

    Insbesondere vor dem Hintergrund des Art. 14 Abs. 1 GG müsse der denkmalschutzrechtliche Umgebungsschutz - soweit er objektiv geboten ist - dem Eigentümer einen Abwehranspruch vermitteln (BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - BVerwG 4 C 3.08 -, juris, Rdnr. 17).

  • VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91

    Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung; Gegenantrag

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2050/19
    Zum anderen hat es zu würdigen, ob der Rechtsbehelf des Dritten - auch unter Berücksichtigung des von ihm eventuell glaubhaft gemachten Tatsachenvorbringens - wahrscheinlich Erfolg haben wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, juris, Rdnr. 47 ).

    (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, juris, Rdnr. 48 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 10 A 2037/11

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Missachtung der Belange des Denkmalschutzes

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2050/19
    Soweit die Antragsgegnerin auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 08.03.2012 - 10 A 2037/11 -, juris, verweist und ihm die Definition entnehmen will, unter "Auswirkung auf das Erscheinungsbild eines Denkmals" sei zu verstehen, dass der mit dem Erscheinungsbild angesprochene Denkmalwert durch das Vorhaben wesentlich herabgesetzt werde, vermag die Kammer dem Urteil diese Aussage nicht zu entnehmen.
  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 UE 2544/94

    Werbeanlage in der Umgebung eines Denkmals

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2050/19
    Als denkmalschutzrechtlich relevante Umgebung im Sinne von § 18 Abs. 2 HDSchG ist der Bereich zu qualifizieren, in dem Blickbeziehungen zwischen Kulturdenkmal und der geplanten Anlage bestehen werden (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 30.12.1994 - 3 UE 2544/94 , juris, Rdnr. 19 ).
  • VG Gelsenkirchen, 18.04.2013 - 5 K 3268/11

    Werbeanlage; Baugenehmigung; Denkmalschutz

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2050/19
    Daraus folgt, dass alle Objekte, die an einem Standort, von dem aus man wesentliche Teile des Kulturdenkmals wahrnimmt, zusammen mit dem Denkmal in den Blick kommen, zu dessen Umgebung zählen (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 18.04.2013 - 5 K 3268/11 -, juris, Rdnr. 28).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 1 LA 124/04

    Bestimmtheitsanforderungen im Denkmalschutzrecht

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2050/19
    Zur denkmalschutzrechtlichen Umgebung gehört der Umkreis des Kulturdenkmals, auf den es ausstrahlt und der es in denkmalpflegerischer Hinsicht seinerseits beeinflusst (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 LA 124/04 -, NJOZ 2005, 2445 [2446]).
  • VG Berlin, 22.05.2019 - 13 K 91.18

    Anfechtung einer denkmalrechtlichen und erhaltungsrechtlichen Genehmigung für ein

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2050/19
    Nach Auffassung der Kammer ist das denkmalschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nicht in der Weise teilbar, dass die Tätigkeit der Unteren Denkmalschutzbehörde auch subjektiv-öffentlichen Interessen dient, die Mitwirkung der Denkmalfachbehörde innerhalb dieses Verfahrens dagegen nicht (so aber Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 22.05.2019 - 13 K 91.18 -, juris, Rdnr. 26, zu der in der Sache mit § 20 Abs. 5 HDSchG übereinstimmenden Vorschrift des § 6 Abs. 5 Satz 1 Denkmalschutzgesetz Berlin [DSchG Bln] vom 24.04.1995, BerlGVBl. S. 274).
  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16

    Verpflichtung zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

    Bei dem Tatbestandsmerkmal "Umgebung" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der mangels gesetzlicher Ausgestaltung der Auslegung bedarf ( VG Darmstadt, Beschluss vom 23. März 2020 - 7 L 2050/19.DA -, Rn. 24 , juris).
  • VG München, 09.06.2020 - M 9 SN 20.2141

    Abwehrrechte des Eigentümers eines Baudenkmals gegen Baugenehmigung auf

    2020 zum Drittschutz von § 20 Abs. 5 HDSchG, welcher eine Beteiligung der Denkmalfachbehörde in Hessen vorschreibt (VG Darmstadt, B.v. 23.3.2020 - 7 L 2050/19.DA -juris), ist schon deswegen unbeachtlich, da dieser nicht das bayerische Denkmalschutzrecht betrifft.
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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2149/19.DA   

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https://dejure.org/2020,7724
VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2149/19.DA (https://dejure.org/2020,7724)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23.03.2020 - 7 L 2149/19.DA (https://dejure.org/2020,7724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 1 Satz 2 HDSchG, § 18 Abs 2 und 3 HDSchG, § 20 Abs 2 und 5 HDSchG, § 70 Abs 1 HDO, § 44 Abs 1 und 3 Nr 4 HessVwVfG, § 45 Abs 1 Nr 5 HessVwVfG
    Baunachbarrecht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91

    Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung; Gegenantrag

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2149/19
    Zum anderen hat es zu würdigen, ob der Rechtsbehelf des Dritten - auch unter Berücksichtigung des von ihm eventuell glaubhaft gemachten Tatsachenvorbringens - wahrscheinlich Erfolg haben wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, juris, Rdnr. 47 ).

    (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, juris, Rdnr. 48 ff.).

  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2015 - 8 L 4844/14

    Denkmalschutzrechliches Abwehrrecht

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2149/19
    Eine im bauaufsichtlichen Verfahren erforderliche, aber unterbliebene Beteiligung der Denkmalschutzbehörde führt nicht zur Nichtigkeit der Baugenehmigung (entgegen VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.01.2015 - 8 L 4844/14.F ).

    Unzutreffend ist die von den Antragstellern und dem Beigeladenen zu 2) unter Berufung auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 22.01.2015 - 8 L 4844/14.F - BeckRS 2015, 42663, Rdnr. 38) und auch von Davydov (in Viebrock, a. a. O., § 20 Rdnr. 13), vertretene Auffassung, die Baugenehmigung sei wegen der unterbliebenen Beteiligung der Denkmalfachbehörde sogar nichtig, wenn die Beteiligung nicht bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nachgeholt werde.

  • VGH Hessen, 09.03.2010 - 3 A 160/10

    Denkmalschutz und Nachbarschutz

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2149/19
    In der Folgezeit wurde auch für die Rechtslage in Hessen ein denkmalschutzrechtlicher Drittschutz obergerichtlich anerkannt (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 09.03.2010 - 3 A 160/10 -, juris, Rdnr. 61 , zum HDSchG in der Fassung vom 05.09.1986 [GVBl. I S. 269], in Form eines "denkmalschutzrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme").

    Sowohl § 18 Abs. 2 HDSchG ist drittschützender Natur (so schon Hessischer VGH, Urteil vom 09.03.2010 - 3 A 160/10 -, juris, Rdnr. 61 , zur Vorgängerregelung des § 16 Abs. 2 HDSchG 1986), als auch die Verpflichtung zur Beteiligung des Beigeladenen zu 1) nach § 20 Abs. 5 HDSchG, um dem gesetzgeberischen Ziel aus § 9 Abs. 1 Satz 2 HDSchG gerecht zu werden.

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2149/19
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass ein Denkmaleigentümer berechtigt ist, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn dieses Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - BVerwG 4 C 3.08 -, juris, Rdnr. 5, zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz).

    Insbesondere vor dem Hintergrund des Art. 14 Abs. 1 GG müsse der denkmalschutzrechtliche Umgebungsschutz - soweit er objektiv geboten ist - dem Eigentümer einen Abwehranspruch vermitteln (BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - BVerwG 4 C 3.08 -, juris, Rdnr. 17).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 1 LA 124/04

    Bestimmtheitsanforderungen im Denkmalschutzrecht

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2149/19
    Zur denkmalschutzrechtlichen Umgebung gehört der Umkreis des Kulturdenkmals, auf den es ausstrahlt und der es in denkmalpflegerischer Hinsicht seinerseits beeinflusst (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 LA 124/04 -, NJOZ 2005, 2445 [2446]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 10 A 2037/11

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Missachtung der Belange des Denkmalschutzes

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2149/19
    Soweit die Antragsgegnerin auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 08.03.2012 - 10 A 2037/11 -, juris, verweist und ihm die Definition entnehmen will, unter "Auswirkung auf das Erscheinungsbild eines Denkmals" sei zu verstehen, dass der mit dem Erscheinungsbild angesprochene Denkmalwert durch das Vorhaben wesentlich herabgesetzt werde, vermag die Kammer dem Urteil diese Aussage nicht zu entnehmen.
  • VG Gelsenkirchen, 18.04.2013 - 5 K 3268/11

    Werbeanlage; Baugenehmigung; Denkmalschutz

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2149/19
    Daraus folgt, dass alle Objekte, die an einem Standort, von dem aus man wesentliche Teile des Kulturdenkmals wahrnimmt, zusammen mit dem Denkmal in den Blick kommen, zu dessen Umgebung zählen (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 18.04.2013 - 5 K 3268/11 -, juris, Rdnr. 28).
  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 UE 2544/94

    Werbeanlage in der Umgebung eines Denkmals

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2149/19
    Als denkmalschutzrechtlich relevante Umgebung im Sinne von § 18 Abs. 2 HDSchG ist der Bereich zu qualifizieren, in dem Blickbeziehungen zwischen Kulturdenkmal und der geplanten Anlage bestehen werden (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 30.12.1994 - 3 UE 2544/94 , juris, Rdnr. 19 ).
  • VG Berlin, 22.05.2019 - 13 K 91.18

    Anfechtung einer denkmalrechtlichen und erhaltungsrechtlichen Genehmigung für ein

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2149/19
    Nach Auffassung der Kammer ist das denkmalschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nicht in der Weise teilbar, dass die Tätigkeit der Unteren Denkmalschutzbehörde auch subjektiv-öffentlichen Interessen dient, die Mitwirkung der Denkmalfachbehörde innerhalb dieses Verfahrens dagegen nicht (so aber Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 22.05.2019 - 13 K 91.18 -, juris, Rdnr. 26, zu der in der Sache mit § 20 Abs. 5 HDSchG übereinstimmenden Vorschrift des § 6 Abs. 5 Satz 1 Denkmalschutzgesetz Berlin [DSchG Bln] vom 24.04.1995, BerlGVBl. S. 274).
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