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   VG Berlin, 15.07.2015 - 7 L 459.15   

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https://dejure.org/2015,18632
VG Berlin, 15.07.2015 - 7 L 459.15 (https://dejure.org/2015,18632)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.07.2015 - 7 L 459.15 (https://dejure.org/2015,18632)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 7 L 459.15 (https://dejure.org/2015,18632)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Schleswig, 06.09.2017 - 12 B 34/17

    Einstellung unter Berufung in das Beamtenverhältnis im Wege einstweiliger

    Auch ein Anordnungsgrund, d.h. die Eilbedürftigkeit der begehrten einstweiligen Anordnung ist gegeben, da der Antragsteller mit der Besetzung der Stellen durch andere Bewerber seinen Bewerbungsverfahrensanspruch ohne inhaltliche Prüfung durch die Kammer verlieren würde (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 15.07.2015, Az. 7 L 459.15 - juris).
  • VG Kassel, 19.04.2021 - 1 L 2415/20

    Eignungszweifel bei einer Einstellung als Polizeianwärter nach strafrechtlichem

    Angesichts der größeren Sachnähe der Ermittlungsbehörden und der sich daraus ergebenden Indizwirkung des durch sie angenommenen mangelnden Tatverdachts müssen sich hierfür aus dem ermittelten Sachverhalt jedoch besondere Umstände ergeben, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (VG Berlin, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 7 L 459.15 -, juris).
  • VG Schleswig, 04.07.2016 - 12 B 16/16

    Beamtenrecht - Zulassung zum Auswahlverfahren - Antrag nach § 123 VwGO

    Zwar ist ein Anordnungsgrund, d.h. die Eilbedürftigkeit der begehrten einstweiligen Anordnung gegeben, da der Antragsteller mit dem Verstreichen des unmittelbar bevorstehenden Einstellungstermins und der Besetzung der Stellen durch andere Bewerber seinen Bewerbungsverfahrensanspruch ohne inhaltliche Prüfung durch die Kammer verlieren würde (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 15.07.2015, Az. 7 L 459.15 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 03.08.2017 - 1 L 2265/17

    Charakterliche Eignung, strafrechtliches Ermittlungsverfahren

    vgl. VG Berlin, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 7 L 459.15 -, juris, Rn. 8 mit Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2015 - OVG 4 S 10.15 -, n.v.
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