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   OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14   

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https://dejure.org/2014,19726
OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14 (https://dejure.org/2014,19726)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.07.2014 - 7 ME 42/14 (https://dejure.org/2014,19726)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - 7 ME 42/14 (https://dejure.org/2014,19726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ARA.FCL.250a Nr. 1 ; VO (EU) Nr. 1178/2011; ARA.FCL.250a Nr. 7VO (EU) Nr. 1178/2011; FCL.070a des ; Anhangs 1 VO (EU) Nr. 1178/2011
    Notwendigkeit eines festgestellten Sicherheitsproblems vor dem Widerruf bzw. der Aussetzung einer Pilotenlizenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit eines festgestellten Sicherheitsproblems vor dem Widerruf bzw. der Aussetzung einer Pilotenlizenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit eines festgestellten Sicherheitsproblems vor dem Widerruf bzw. der Aussetzung einer Pilotenlizenz

  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit eines festgestellten Sicherheitsproblems vor dem Widerruf bzw. der Aussetzung einer Pilotenlizenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11

    Kernbrennstoffe; Aufbewahrung; Zwischenlager; Kernkraftwerk; Auslegungsstörfälle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14
    Dabei gilt auch für die Ordnungsbehörde das gesetzliche Beweismaß der vollen Überzeugungsbildung, da es dem materiellen Recht zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 7 C 1.11 -, juris Rn. 37).

    Es ist Aufgabe der Verwaltungsgerichte, von Amts wegen aufzuklären, ob die behördliche Entscheidung auf einer ausreichenden Tatsachenbasis beruht (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, aaO).

    Die Aufklärung des entscheidungserheblichen Streitstoffs kann nicht durch richterliche Überzeugungsbildung ersetzt werden; die freie Überzeugungsbildung betrifft nicht die Feststellung des Sachverhalts, sondern die Würdigung der ermittelten Tatsachen (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, aaO).

  • BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 34.05

    Verfassungsschutz; Personenakte; Datenschutz; Berichtigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14
    Die Schwierigkeiten eines Negativbeweises ändern die Verteilung der Beweislast grundsätzlich nicht (BVerwG, Urt. v. 27.09.2006 - 3 C 34.05 -, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Schwierigkeiten der Beweisführung ist bei der Beweiswürdigung Rechnung zu tragen, wobei die prozessuale Mitwirkungspflicht und Mitwirkungslast der Beteiligten bedeutsam sein können (BVerwG, Urt. v. 27.09.2006 - 3 C 34.05 -, juris Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76

    Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14
    Für die Rechtmäßigkeit ihres Widerrufs- bzw. Aussetzungsbescheides, d.h. für das Vorliegen der dieser Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen, trägt die Behörde die volle materielle Beweislast (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - IV C 52.76 -, juris Rn. 12); denn es geht - anders als Ausführungen des Luftfahrt-Bundesamtes teilweise nahelegen - nicht um den Erwerb einer Lizenz oder Berechtigung.

    Eine dem Zivilprozess vergleichbare Behauptungslast und Beweisführungslast ist dem Verwaltungsprozess wegen des Untersuchungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) fremd (BVerwG, Urt. v. 26.01.1979, aaO).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14
    Es ist darauf hinzuweisen, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urte. v. 24.06.2010 - 3 C 14.09 -, juris Rn. 37, u.v. 22.03.2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 18), der sich der Senat angeschlossen hat (Beschl. v. 08.02.2013 - 7 ME 211/12 -, n.v., u.v. 06.11.2013 - 7 LB 67/13 -, juris Rn. 29ff.), die Heilung eines Anhörungsmangels voraussetzt, dass die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird.
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14
    Es ist darauf hinzuweisen, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urte. v. 24.06.2010 - 3 C 14.09 -, juris Rn. 37, u.v. 22.03.2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 18), der sich der Senat angeschlossen hat (Beschl. v. 08.02.2013 - 7 ME 211/12 -, n.v., u.v. 06.11.2013 - 7 LB 67/13 -, juris Rn. 29ff.), die Heilung eines Anhörungsmangels voraussetzt, dass die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird.
  • VGH Hessen, 06.11.2012 - 6 B 1267/12

    Heilung eines Anhörungsfehlers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14
    Die Nachholung verlangt, dass der Beteiligte - nachträglich - eine vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die vorgebrachten Argumente zum Anlass nimmt, die ohne vorherige Anhörung getroffene Entscheidung kritisch zu überdenken (HessVGH, Beschl. v. 06.11.2012 - 6 B 1267/12 -, juris Rn. 21ff. mwN).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2013 - 8 ME 110/13

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen Beschlüsse des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14
    Eine entsprechende Antragserweiterung ist im Beschwerdeverfahren indes nach der Rechtsprechung des Senats nicht zulässig; weder hat sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich geändert, noch ist effektiver Rechtsschutz anderenfalls nicht zu erlangen (Nds.OVG, Beschl. v. 18.07.2013 - 8 ME 110/13 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2013 - 7 LB 67/13

    Anforderung an die Bestimmtheit von Sondernutzungsgebührenbescheiden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14
    Es ist darauf hinzuweisen, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urte. v. 24.06.2010 - 3 C 14.09 -, juris Rn. 37, u.v. 22.03.2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 18), der sich der Senat angeschlossen hat (Beschl. v. 08.02.2013 - 7 ME 211/12 -, n.v., u.v. 06.11.2013 - 7 LB 67/13 -, juris Rn. 29ff.), die Heilung eines Anhörungsmangels voraussetzt, dass die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird.
  • OVG Berlin, 28.06.1996 - 8 S 148.96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14
    Darüber hinaus würde es auch an einem vorherigen Verwaltungsantrag bei der zuständigen Behörde fehlen, der für Verfahren nach § 123 VwGO grundsätzlich Sachentscheidungsvoraussetzung ist (OVG Berlin, Beschl. v. 28.06.1996 - 8 S 148.96 -, juris Rn. 4 ff.; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rn. 106).
  • OVG Bremen, 26.01.2021 - 1 B 273/20

    Zum Widerruf der Anerkennung als Ausbildungsstätte für die beschleunigte

    Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung darf hinsichtlich noch bestehender Aufklärungsbedarfe auch die verwaltungsprozessuale Beweislastverteilung berücksichtigt werden (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 30.07.2014 - 7 ME 42/14, juris Rn. 12).

    Denn für die Annahme etwaiger Beweiserleichterungen ist erst dann Raum, wenn die Möglichkeiten zur Aufklärung des maßgeblichen Sachverhaltes zuvor ausgeschöpft worden sind (NdsOVG, Beschl. v. 30.07.2014 - 7 ME 42/14, juris Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2015 - 7 OA 20/15

    Annexverfahren; Eilverfahren; Streitwert; Vollzugsfolgen; maßgeblicher Zeitpunkt

    Dieser ist für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Maßgabe der Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs 2013 zu halbieren (vgl. Beschluss des Senats vom 13.12.2013 - 7 OA 113/13 -, juris), so dass dem Begehren des Antragstellers mit der Streitwertbemessung in Höhe von 3.750,00 EUR Rechnung getragen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 30.07.2014 - 7 ME 42/14 -, juris).
  • VG Braunschweig, 17.02.2016 - 2 A 405/15

    Neuerteilung der Lizenz; Widerruf der Lizenz; luftverkehrsrechtliche

    Durch die Formulierung "insbesondere" werden den dort genannten Fallgruppen weitere Sachverhalte von ähnlichem Gewicht gleichgestellt (vgl. NdsOVG, Beschl. vom 30.07.2014 - 7 ME 42/14 -, juris).
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