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   BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91   

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BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91 (https://dejure.org/1992,1802)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1992 - 7 RAr 34/91 (https://dejure.org/1992,1802)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1992 - 7 RAr 34/91 (https://dejure.org/1992,1802)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 95
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 47/78

    Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeitnehmer - Befristung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91
    Etwas anderes gilt allerdings, wenn eine gesetzliche Verpflichtung, deren Umfang umstritten ist, fall- bzw fallgruppenbezogen mit potentieller Verbindlichkeit konkretisiert wird, um die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung auch in diesen Fällen ggfs mit Zwangsmitteln durchsetzen zu können (vgl BSGE 48, 115 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; BSG SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 3).

    Eine fallgruppenbezogene Auflage ist zB gegeben, wenn einem Verleiher verboten wird, einen Leiharbeitnehmer, mit dem zulässigerweise ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, nur einem Entleiher zu überlassen (vgl BSGE 48, 115 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2); denn mit dieser Auflage wird nicht lediglich abstrakt die generelle Norm des Synchronisationsverbots (Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 5 AÜG) wiederholt, sondern in Anwendung für bestimmte Fallgruppen (nämlich die der zulässig befristeten Arbeitsverträge) dem Verleiher ein bestimmtes Verhalten verboten, das diesem die Beachtung des Gesetzes erleichtert; andererseits sind keine anderen konkreten Maßnahmen denkbar, um die Einhaltung des Synchronisationsverbotes sicherzustellen (BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2).

    Solche fallgruppenbezogenen Auflagen dürften hier, nicht anders als in den vom Senat entschiedenen Fällen BSGE 48, 115 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2 und SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 3, vom Landesarbeitsamt beabsichtigt gewesen sein.

  • BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 114/81

    Begriff der Auflage - Auflagenbescheid

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91
    Eine fallgruppenbezogene Auflage ist zB gegeben, wenn einem Verleiher verboten wird, einen Leiharbeitnehmer, mit dem zulässigerweise ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, nur einem Entleiher zu überlassen (vgl BSGE 48, 115 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2); denn mit dieser Auflage wird nicht lediglich abstrakt die generelle Norm des Synchronisationsverbots (Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 5 AÜG) wiederholt, sondern in Anwendung für bestimmte Fallgruppen (nämlich die der zulässig befristeten Arbeitsverträge) dem Verleiher ein bestimmtes Verhalten verboten, das diesem die Beachtung des Gesetzes erleichtert; andererseits sind keine anderen konkreten Maßnahmen denkbar, um die Einhaltung des Synchronisationsverbotes sicherzustellen (BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2).

    Das kann aber nicht richtig sein, wie der Senat schon entschieden hat (SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2).

  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 148/88

    Berechtigtes Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage, Förderung einer

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91
    Die erstrebte gerichtliche Entscheidung muß indes geeignet sein, die Position des Klägers zu verbessern (BSG SozR 4100 § 91 Nr. 5).
  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80

    Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91
    Als Auflage gebilligt hat die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zB das Verlangen an einen beschäftigten Asylbewerber, monatliche Raten in bestimmter Höhe bis zu einer ebenfalls bestimmten Gesamtsumme auf ein Sparkonto zur Sicherung der Rückreisekosten einzuzahlen (BVerwGE 64, 285) sowie das Verlangen an einen Fahrerlaubnisinhaber, alle zwei Monate seine Leberfunktionswerte feststellen zu lassen und entsprechende Bescheinigung der Behörde zum Nachweis der Alkoholabstinenz vorzulegen (vgl OVG Koblenz NJW 1990, 1194).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 1 B 12.90

    Gaststättenbetrieb - Diskothek - Gäste - Gefahr für Leib und Leben -

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91
    Als Auflage kommt ferner in Betracht das Verlangen an den Inhaber einer Gaststättenerlaubnis, innerhalb einer bestimmten Frist eine weitere Toilette zur Verfügung zu stellen, ein bestimmtes Hinweisschild anzubringen oder das Verbot, jeweils mehr als eine bestimmte Zahl von Besuchern in eine Diskothek einzulassen (vgl BVerwG DÖV 1990, 571).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89

    Einschränkung der Faherlaubnis

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91
    Als Auflage gebilligt hat die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zB das Verlangen an einen beschäftigten Asylbewerber, monatliche Raten in bestimmter Höhe bis zu einer ebenfalls bestimmten Gesamtsumme auf ein Sparkonto zur Sicherung der Rückreisekosten einzuzahlen (BVerwGE 64, 285) sowie das Verlangen an einen Fahrerlaubnisinhaber, alle zwei Monate seine Leberfunktionswerte feststellen zu lassen und entsprechende Bescheinigung der Behörde zum Nachweis der Alkoholabstinenz vorzulegen (vgl OVG Koblenz NJW 1990, 1194).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91
    Zwar wird angenommen, im Falle "modifizierender" Auflagen sei die Verpflichtungsklage die allein gegebene Klageart (vgl BVerwGE 55, 135, 137; 56, 254, 256; 65, 139, 141; BSGE 61, 235, 236 f = SozR 2200 § 355 Nr. 8).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 140/90

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91
    Ausschließungsgründe sind nicht gegeben, auch nicht solche iS des § 144 Abs. 1 SGG; denn die Auflagen, gegen die sich die Klage richtet, weisen weder die Merkmale der Einmaligkeit bzw der Wirkungsbeschränkung auf längstens dreizehn Wochen (drei Monate) auf (vgl die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile des Senats vom 12. Dezember 1991 - 7 RAr 56/90 - und vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 -).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91
    Zwar wird angenommen, im Falle "modifizierender" Auflagen sei die Verpflichtungsklage die allein gegebene Klageart (vgl BVerwGE 55, 135, 137; 56, 254, 256; 65, 139, 141; BSGE 61, 235, 236 f = SozR 2200 § 355 Nr. 8).
  • BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77

    Gebäudeabbruch

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91
    Zwar wird angenommen, im Falle "modifizierender" Auflagen sei die Verpflichtungsklage die allein gegebene Klageart (vgl BVerwGE 55, 135, 137; 56, 254, 256; 65, 139, 141; BSGE 61, 235, 236 f = SozR 2200 § 355 Nr. 8).
  • BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 56/90

    Erlöschen der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

  • BSG, 08.04.1987 - 1 RR 1/85

    Dienstordnung

  • BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 10/99 R

    Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung - Nebenbestimmung - Auflage - Bestimmtheit

    Im übrigen wäre, selbst wenn die Auflage die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis modifiziert hätte, die Anfechtungsklage allein deshalb zulässig, weil dann das Landesarbeitsamt nachträglich eine bereits erteilte auflagenfreie Erlaubnis eingeschränkt hätte (vgl BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1).

    Wesentliches Kennzeichen der Auflage ist, daß sie grundsätzlich selbständig mit Mitteln des Verwaltungszwanges durchsetzbar ist (BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1; SozR 3-7815 § 3 Nr. 4).

    Eine gesetzliche Verpflichtung, deren Umfang umstritten ist, kann in Form einer Auflage mit potentieller Verbindlichkeit konkretisiert werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung ggf mit Zwangsmitteln durchsetzen zu können, wenn dies fall- oder fallgruppenbezogen geschieht (BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1; SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4).

    Auflagen sind nur dann hinreichend bestimmt, wenn ihr Entscheidungsgehalt für den Adressaten nach Art und Umfang aus sich heraus erkennbar und verständlich ist (BVerwG Buchholz 448.0 § 40 WPflG Nr. 1) und eine für die Vollziehbarkeit ausreichende Eindeutigkeit aufweist (BVerwG Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 6; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1 mwN).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2016 - L 15 SO 165/12

    Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung - Leistungen der Grundsicherung im Alter

    Dabei fehlt es an der Bestimmtheit nicht bereits deshalb, weil es zur Ermittlung des Entscheidungsgehalts der Auslegung bedarf (vgl. Urteil des BSG vom 19. März 1992, Az. 7 RAr 34/91, juris Rn. 38 = SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1).
  • BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 51/91

    Arbeitnehmerüberlassung - Festlegung einer Jahresarbeitszeit - Höchstdauer

    Auflagen sind, was auch für Auflagen nach Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG zutrifft (BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1 sowie BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen), Verfügungen, durch die dem durch einen Verwaltungsakt Begünstigten ein Tun, Dulden oder wie hier, Unterlassen vorgeschrieben wird (vgl § 36 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz , § 32 Abs. 2 Nr. 4 des Zehnten Buchs des Sozialgesetzbuchs ), das mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann.

    Darin liegt eine fall- oder fallgruppenbezogene Auflage, denn sie konkretisiert den Versagungstatbestand des Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG für die Fallgruppe der befristeten Arbeitsverträge (vgl zur fallgruppenbezogenen Auflage BSGE 48, 115 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1 sowie BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 KR 19/11

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - illegale Arbeitnehmerüberlassung -

    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag ist der tatsächliche Geschäftsinhalt des Vertragsverhältnisses (vgl dazu und im Folgenden: BSG 11.02.1988, 7 RAr 5/86; 19.03.1992, 7 RAr 34/91; 29.04.2004, B 11 AL 3/04 R, jeweils juris mwN).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91

    Arbeitnehmerüberlassung - Außerordentliche Kündigung - Wiedereinstellungsverbot

    Auflagen sind, was auch für Auflagen nach § 2 Abs. 2 AÜG zutrifft (BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; Urteil des Senats vom 19. März 1992 - 7 RAr 34/91 - demnächst SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1), Verfügungen, durch die dem durch einen Verwaltungsakt Begünstigten ein Tun, Dulden oder, wie hier, Unterlassen vorgeschrieben wird (vgl § 36 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz , § 32 Abs. 2 Nr. 4 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches ), das mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - L 1 AL 49/01

    Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung - Zuverlässigkeit -

    Diese setzt die bestimmte, konkrete Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen ein gleichartiger Bescheid wieder ergehen wird (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 12).
  • VG Regensburg, 03.08.2009 - RO 5 K 08.2050

    Werbebeschränkungen; gesetzeswiederholende Auflagen

    Daher sind Bestimmungen, die auf bestehende gesetzliche Verpflichtungen hinweisen oder sie lediglich wiederholen, nicht als Inhalt von Auflagen zulässig (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 36 RdNr. 33 und BSG vom 19.3.1992 Az. 7 RAr 34/91 mit Hinweis auf OVG Münster, VerwRspr 7, 163, 177).

    Etwas anderes gilt allerdings, wenn eine gesetzliche Verpflichtung, deren Umfang umstritten ist, fall- bzw. fallgruppenbezogen mit potentieller Verbindlichkeit konkretisiert wird, um die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung auch in diesen Fällen ggf. mit Zwangsmitteln durchsetzen zu können (so BSG vom 19.3.1992 a.a.O., Rz 32 m. w. Rechtsprechungshinweisen).

  • BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 50/99 R

    Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsverbot - Hinterlegung eines rückzahlbaren

    Mit der getroffenen Regelung verfolgt die Beklagte den typischerweise mit der Auflage verbundenen Zweck, dem Begünstigten eine besondere Verpflichtung aufzuerlegen, die sich nicht von selbst versteht, also nicht oder jedenfalls nicht unmittelbar aus dem Gesetz hervorgeht (BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1; BSGE 72, 187, 189 = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 279/12

    Betriebsprüfung - Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Abgrenzung

    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag ist der tatsächliche Geschäftsinhalt des Vertragsverhältnisses (vgl dazu und im Folgenden: Bundessozialgericht 11.02.1988, 7 RAr 5/86; 19.03.1992, 7 RAr 34/91; 29.04.2004, B 11 AL 3/04 R, jeweils juris mwN; BAG 13.08.2008, 7 AZR 269/07, juris).
  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92

    Anerkennung einer Werkstatt für Behinderte - Auflage - Bundesanstalt für Arbeit -

    Der Sinn der Auflage besteht hiernach darin, dem Begünstigten eine besondere Verpflichtung, dh ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen aufzuerlegen, das sich nicht von selbst versteht, also nicht oder jedenfalls nicht unmittelbar aus dem Gesetz hervorgeht (BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 07.08.2008 - L 9 AL 63/03

    Winterbauumlage - Pflicht zur Nachzahlung bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - L 33 R 1404/08

    Verrechnung; Verwaltungsakt; Bestimmtheit

  • SG Berlin, 28.05.2018 - S 120 AL 380/18

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Erteilung verbunden mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2012 - 4 A 2865/09

    Zulässigkeit der Nebenbestimmung bzgl. der Beschränkung der Tätigkeit als

  • SG Düsseldorf, 16.12.2013 - S 45 (40) R 213/09

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen illegaler

  • LAG Hessen, 05.04.2002 - 9 TaBVGa 64/02

    Eingriff in eine angelaufene Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung

  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 50/99 R
  • SG Oldenburg, 19.04.2007 - S 44 AS 869/05
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