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   LG Darmstadt, 30.07.2003 - 7 S 73/03   

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https://dejure.org/2003,9889
LG Darmstadt, 30.07.2003 - 7 S 73/03 (https://dejure.org/2003,9889)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 30.07.2003 - 7 S 73/03 (https://dejure.org/2003,9889)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 7 S 73/03 (https://dejure.org/2003,9889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • verkehrsrechtsforum.de

    Mehrwertsteuerabzug und Wiederbeschaffungswert. Abrechnung bei Kfz-Unfall.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Totalschaden - Wiederbeschaffungswert und MWSt.-Berechnung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kfz-Unfall - MwSt-Abzug und Wiederbeschaffungswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Restwertangebot des Versicherers bei "fiktiver" Totalschaden-Abrechnung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus LG Darmstadt, 30.07.2003 - 7 S 73/03
    Für die Berechnung von Kraftfahrzeugschäden stehen grundsätzlich zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: die Reparatur des Unfallwagens oder die Anschaffung eines (gleichwertigen) Ersatzfahrzeuges (vgl. BGH, Urteil vom 29, 04.2003, Az: VIZR 393/02, abgedruckt in BGH-Report 2003, S. 792).
  • OLG Köln, 29.06.2004 - 9 U 176/03

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem

    Allerdings kann der Geschädigte beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs vom Gebrauchtwagenhändler die gemäß § 25 a UStG nach der Differenz zwischen dem Händlereinkaufs- und Verkaufspreis zu berechnende Umsatzsteuer als ersatzfähigen Schaden geltend machen (LG Darmstadt r + s 2003, 439; AG Halle NJW 2003, 2616; AG Papenburg NJW 2003, 2617).

    Der Senat hält im Wege der Schätzung einen Mehrwertsteueranteil von 2 % des Verkaufspreises für ausreichend und angemessen (so auch LG Darmstadt r + s 2003, 439; AG Halle NJW 2003, 2616).

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