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   LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17   

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https://dejure.org/2017,40479
LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17 (https://dejure.org/2017,40479)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13.07.2017 - 7 Sa 37/17 (https://dejure.org/2017,40479)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 7 Sa 37/17 (https://dejure.org/2017,40479)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung eines übertariflichen Entgeltbestandteils auf die Erhöhung des tariflichen Gehaltsanteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 362 Abs. 1
    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

  • rechtsportal.de

    Anrechnung eines übertariflichen Entgeltbestandteils auf die Erhöhung des tariflichen Gehaltsanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17
    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 27.8.2008, 5 AZR 820/07; 1.3.2006, 5 AZR 540/05; 27.1.2004, 1 AZR 105/03; zit. nach juris).

    Vielmehr muss der Arbeitnehmer mit einer Anrechnung ohne weitere Begründung durch den Arbeitgeber rechnen (BAG, 27.8.2008, 5 AZR 820/07; zit. nach juris).

    Eine Bruttolohnabrede ist aber gemäß § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB am Maßstab des Transparenzgebots nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB zu überprüfen (BAG, 27.8.2008, 5 AZR 820/07; 1.3.2006, 5 AZR 363/05; zit. nach juris).

    Doch darf das Transparenzgebot den Verwender nicht überfordern (BAG, 27.8.2008, 5 AZR 820/07; 31.8.2005, 5 AZR 545/04; zit. nach juris).

    Es soll zugleich der Gefahr vorbeugen, dass der Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird (BAG, 27.8.2008, 5 AZR 820/07; 14.3.2007, 5 AZR 630/06; zit. nach juris).

    Sie stellen eine Besonderheit des Arbeitsrechts dar, die gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB angemessen zu berücksichtigen ist (BAG, 27.8.2008, 5 AZR 820/07; 1.3.2006, 5 AZR 363/05; zit. nach juris).

    Eine Gestaltungsmöglichkeit, an deren Vorliegen das Beteiligungsrecht anknüpft, bestand nicht (vgl. BAG, 22.5.2012, 1 AZR 94/11; 27.8.2008, 5 AZR 820/07; 3.12.1991, GS 2/90; zit. nach juris).

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17
    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 27.8.2008, 5 AZR 820/07; 1.3.2006, 5 AZR 540/05; 27.1.2004, 1 AZR 105/03; zit. nach juris).

    Steigen die Tariflöhne, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, dass eine entsprechende Verminderung der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 27.1.2004, 1 AZR 105/03; zit. nach juris).

    Das gilt auch, wenn das übertarifliche Entgelt über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet worden ist (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 31.10.1995, 1 AZR 276/95; zit. nach juris).

    Erhöht sich die tarifliche Vergütung, entspricht die Zulässigkeit der Anrechnung regelmäßig dem Parteiwillen, weil sich die Gesamtvergütung nicht verringert (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 21.1.2003, 1 AZR 125/02; zit. nach juris).

    Andernfalls kann die Erhöhung des Tarifentgelts nur dann zu einem effektiv erhöhten Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers führen, wenn das Tarifentgelt das vereinbarte Entgelt übersteigt (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 9.11.2005, 5 AZR 105/05; zit. nach juris).

  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 94/11

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17
    Nicht mitbestimmungspflichtig ist eine Anrechnung, wenn sie das Zulagenvolumen völlig aufzehrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAG, 22.5.2012, 1 AZR 94/11; 8.6.2004, 1 AZR 308/03; zit. nach juris).

    Die Anrechnung ist überdies dann mitbestimmungsfrei, wenn der Arbeitgeber die bisherigen Verteilungsgrundsätze beachtet und diese sich durch die Anrechnung nicht verändern (BAG, 22.5.2012, 1 AZR 94/11; 3.12.1991, GS 2/90; zit. nach juris).

    Diese Grundsätze gelten im Rahmen des § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG gleichermaßen (BAG, 22.5.2012, 1 AZR 94/11; 1.11.2005, 1 AZR 355/04; zit. nach juris).

    Eine Gestaltungsmöglichkeit, an deren Vorliegen das Beteiligungsrecht anknüpft, bestand nicht (vgl. BAG, 22.5.2012, 1 AZR 94/11; 27.8.2008, 5 AZR 820/07; 3.12.1991, GS 2/90; zit. nach juris).

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17
    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 27.8.2008, 5 AZR 820/07; 1.3.2006, 5 AZR 540/05; 27.1.2004, 1 AZR 105/03; zit. nach juris).

    Steigen die Tariflöhne, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, dass eine entsprechende Verminderung der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 27.1.2004, 1 AZR 105/03; zit. nach juris).

    So ist zum einen die Ausweisung der Vergütung als einheitlicher Betrag regelmäßig ein deutliches Anzeichen dafür, dass kein anrechnungsfester, übertariflicher Gehaltsbestandteil vereinbart wurde (BAG, 27.1.2004, 1 AZR 105/03; 22.9.1992, 1 AZR 405/90; zit. nach juris).

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17
    Bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber wird eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet aber nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG, 10.10.2011, 5 AZR 359/10; 23.3.2011, 4 AZR 268/09; zit. nach juris).

    Diese sind aber statisch und damit vorhersehbar und nicht unüberschaubar dynamisch ausgestaltet (BAG, 10.10.2011, 5 AZR 359/10; 23.3.2011, 4 AZR 268/09; zit. nach juris).

    Deshalb darf er in keinem Falle von einer dauerhaften Bindung des Arbeitgebers ausgehen (BAG, 10.10.2011, 5 AZR 359/10; 23.3.2011, 4 AZR 268/09; zit. nach juris).

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17
    Bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber wird eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet aber nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG, 10.10.2011, 5 AZR 359/10; 23.3.2011, 4 AZR 268/09; zit. nach juris).

    Diese sind aber statisch und damit vorhersehbar und nicht unüberschaubar dynamisch ausgestaltet (BAG, 10.10.2011, 5 AZR 359/10; 23.3.2011, 4 AZR 268/09; zit. nach juris).

    Deshalb darf er in keinem Falle von einer dauerhaften Bindung des Arbeitgebers ausgehen (BAG, 10.10.2011, 5 AZR 359/10; 23.3.2011, 4 AZR 268/09; zit. nach juris).

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17
    Eine Bruttolohnabrede ist aber gemäß § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB am Maßstab des Transparenzgebots nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB zu überprüfen (BAG, 27.8.2008, 5 AZR 820/07; 1.3.2006, 5 AZR 363/05; zit. nach juris).

    Sie stellen eine Besonderheit des Arbeitsrechts dar, die gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB angemessen zu berücksichtigen ist (BAG, 27.8.2008, 5 AZR 820/07; 1.3.2006, 5 AZR 363/05; zit. nach juris).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17
    Die Anrechnung ist überdies dann mitbestimmungsfrei, wenn der Arbeitgeber die bisherigen Verteilungsgrundsätze beachtet und diese sich durch die Anrechnung nicht verändern (BAG, 22.5.2012, 1 AZR 94/11; 3.12.1991, GS 2/90; zit. nach juris).

    Eine Gestaltungsmöglichkeit, an deren Vorliegen das Beteiligungsrecht anknüpft, bestand nicht (vgl. BAG, 22.5.2012, 1 AZR 94/11; 27.8.2008, 5 AZR 820/07; 3.12.1991, GS 2/90; zit. nach juris).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17
    Maßgeblich ist dabei, wie der Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen darf (BAG, 30. Mai 2006, 1 AZR 111/05; zit. nach juris).

    Hiervon kann der Arbeitnehmer allerdings trotz wiederholt gezahlter Leistungen dann nicht ausgehen, wenn der Arbeitgeber die Leistungen erkennbar auf Grund einer anderen und sei es auch einer tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen (vgl. BAG, 30. Mai 2006, 1 AZR 111/05; m.w.N.; zit. nach juris).

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 425/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage - Erschwerniszulage - Leistungszulage

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17
    Die Arbeitnehmer erwerben einen einzelvertraglichen Anspruch auf die zugesagten Leistungen, wenn sie die betreffenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (BAG, 22.3.2017, 5 AZR 425/16; 19.8.2015, 5 AZR 450/14; 8.12.2010, 5 AZR 697/09; zit. nach juris).

    Auf dessen konkrete Kenntnis kommt es nicht an (BAG, 22.3.2017, 5 AZR 425/16; 20.8.2015, 10 AZR 453/13; zit. nach juris).

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 105/05

    Arbeitsvergütung - ERA-Strukturkomponente - Klageerweiterung in der Revision

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

  • BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03

    Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95

    Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen

  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 355/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 191/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 450/14

    Pausenvergütung - Auslegung einer Gesamtzusage - Zwischenfeststellungsklage

  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 697/09

    Verlängerung des Entgeltfortzahlungszeitraums bei Krankheit durch Tarifvertrag

  • BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 439/17

    Betriebliche Übung - Entgelterhöhung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juli 2017 - 7 Sa 37/17 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 06.07.2017 - 7 Sa 37/17   

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LAG Köln, 06.07.2017 - 7 Sa 37/17 (https://dejure.org/2017,22897)
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   LAG Köln, 19.12.2017 - 7 Sa 37/17   

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