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   LAG Hamburg, 28.01.2010 - 7 TaBVGa 2/09   

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https://dejure.org/2010,51539
LAG Hamburg, 28.01.2010 - 7 TaBVGa 2/09 (https://dejure.org/2010,51539)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28.01.2010 - 7 TaBVGa 2/09 (https://dejure.org/2010,51539)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 7 TaBVGa 2/09 (https://dejure.org/2010,51539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch - Betriebsvereinbarung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsrat - Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91

    Einigungsstellenspruch über Arbeitszeit von Redakteuren

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2010 - 7 TaBVGa 2/09
    Wie das BAG bereits mit Beschluss vom 14. Januar 1992 (- 1 ABR 35/91 - EzA BetrVG 1972 § 118, Nr. 59) zutreffend ausgeführt hat, wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats durch § 118 Abs. 1 BetrVG nur dann ausgeschlossen, wenn es sich um eine tendenzbezogene Maßnahme handelt und die geistig ideelle Zielsetzung des Unternehmens und deren Verwirklichung durch die Beteiligung des Betriebsrates verhindert oder jedenfalls ernstlich beeinträchtigt werden kann.

    Das BAG hat zwar mit Beschluss vom 14. Januar 1992 (a.a.O.) ausgeführt, dass es dem Verleger vorbehalten bleiben muss, solche für die Arbeitszeit der Redakteure erheblichen Entscheidungen unbeeinflusst vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu treffen, durch die die Aktualität der Berichterstattung berührt wird.

  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 49/91

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit von Redakteuren

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2010 - 7 TaBVGa 2/09
    Erst die konkrete mitbestimmte Regelung über die Lage der Arbeitszeit, die eine aktuelle Berichterstattung ernsthaft gefährdet oder unmöglich macht, ist von dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht mehr gedeckt und daher unwirksam (Beschluss des BAG vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 49/91 - EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 60).

    Wenn insoweit der Arbeitgeber in seiner Entscheidung nicht mehr frei ist und die vom Betriebsrat vertretenen Interessen der Redakteure an der zeitlichen Lage ihrer Arbeitszeit mitberücksichtigen muss, wird dadurch allein eine Aktualität der Berichterstattung und damit die Tendenzverwirklichung noch nicht ernsthaft beeinträchtigt oder behindert (BAG vom 11. Februar 1992 a.a.O., m.w.N.).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2010 - 7 TaBVGa 2/09
    Darüber hinaus steht einem Betriebsrat bei Verstößen gegen sein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG gegen den Arbeitgeber ein allgemeiner Unterlassungsanspruch zu (grundlegend: BAG, Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 -, AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972, zu B III der Gründe, seitdem ständige Rechtsprechung).

    Es ist daher nicht widersprüchlich, einen Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen § 87 Abs. 1 BetrVG zu bejahen, ihn aber im Zusammenhang mit der Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen oder in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu verneinen (BAG, Beschluss vom 3. Mai 1994 a. a. O., zu B III 1 der Gründe).

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2010 - 7 TaBVGa 2/09
    Tatbestand eröffnet (BAG, Urteil vom 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - NZA 2003, 1155, 1159; GKK-Klebe, BetrVG, 10. Aufl. § 87 Rn. 39).
  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 88/89

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit in Krankenanstalten

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2010 - 7 TaBVGa 2/09
    Da es zunächst um den wertneutralen Arbeitsablauf des Betriebes geht, kommt eine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten nur in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. nur Beschluss des BAG vom 6. November 1990 - 1 ABR 88/89 - zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 101/88

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit von Redakteuren

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2010 - 7 TaBVGa 2/09
    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Presseunternehmen müssen daher nur insoweit zurücktreten, wie durch ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit das Grundrecht der Pressefreiheit verletzt werden kann (BAG, Beschluss vom 30. Januar 1990 - 1 ABR 101/88 - EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 50 und vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 52).
  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 33/89

    Versetzung von Redakteuren innerhalb der Wochenfrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2010 - 7 TaBVGa 2/09
    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Presseunternehmen müssen daher nur insoweit zurücktreten, wie durch ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit das Grundrecht der Pressefreiheit verletzt werden kann (BAG, Beschluss vom 30. Januar 1990 - 1 ABR 101/88 - EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 50 und vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 52).
  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 100/77

    Redakteure eines Zeitschriftenverlages - Tendenzträger - Arbeitszeit -

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2010 - 7 TaBVGa 2/09
    Dementsprechend hat das BAG mit Beschluss vom 22. Mai 1979 - (1 ABR 100/77 - AP Nr. 13 zu § 118 BetrVG 1972) in einem Falle, indem der Arbeitgeber wegen der beabsichtigten Erweiterung einer Zeitschrift um zwei aktuelle Farbseiten auch für Redakteure vorübergehend Sonntagsarbeit anordnete, ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bejaht.
  • BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 22/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2010 - 7 TaBVGa 2/09
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, welche zu einer vernünftigen, sachgerechten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Regelung führt (BAG, Beschluss vom 1. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 - AP Nr. 103 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 a der Gründe, ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2010 - 7 TaBVGa 2/09
    Dafür besteht allerdings grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung, es sei denn, dass etwa die tatsächliche Entwicklung einen neueren Eingriff unwahrscheinlich macht (BAG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP Nr. 105 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04

    Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie

  • ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der

    Für die Feststellung eines Verfügungsgrundes kommt es daher nicht darauf an, ob dem Betriebsrat die Ausübung seiner Beteiligungsrechte ganz oder jedenfalls für die Vergangenheit unmöglich gemacht wird, sondern darauf, ob für die Zeit bis zum Inkrafttreten einer mitbestimmten Regelung, der damit bezweckte notwendige Schutz der Arbeitnehmer unwiederbringlich vereitelt wird (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, aaO Rn. 52; LAG Hamburg, Beschl. v. 28.01.2010, 7 TaBVGa 2/09, juris Rn. 81; ErfK/ Koch , § 85 ArbGG Rn. 5; GK-ArbGG/ Vossen , § 85 Rn. 56; GMP/ Spinner , § 85 ArbGG Rn. 37).
  • ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20

    Mitbestimmung - "Türsteher" an den Eingängen eines Einzelhandelsgeschäfts

    Für die Feststellung eines Verfügungsgrundes kommt es daher nicht darauf an, ob dem Betriebsrat die Ausübung seiner Beteiligungsrechte ganz oder jedenfalls für die Vergangenheit unmöglich gemacht wird, sondern darauf, ob für die Zeit bis zum Inkrafttreten einer mitbestimmten Regelung, der damit bezweckte notwendige Schutz der Arbeitnehmer unwiederbringlich vereitelt wird (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, juris Rn. 52; LAG Hamburg, Beschluss vom 28.01.2010, 7 TaBVGa 2/09, juris Rn. 81; ErfK/Koch, § 85 ArbGG Rn. 5; GK-ArbGG/Vossen, § 85 Rn. 56; GMP/Spinner, § 85 ArbGG Rn. 37).
  • LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13

    Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

    Das von der Arbeitgeberin eingeleitete Beschwerdeverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Köln (Az. 7 TaBVGa 2/09) erklärten die Beteiligten übereinstimmend für erledigt, nachdem sie am 08.05.2009 die Betriebsvereinbarung Mehrarbeit abgeschlossen hatten.
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